…von € 40,00 angeboten. Durch den vorgelegten Einkommensnachweis habe die Bf ausreichend glaubhaft gemacht, dass eine sofortige oder eine sofortige volle Entrichtung mit erheblichen Härten einhergehe. Da die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe stehe, komme dem Umstand der…
…von vornherein feststehenden Uneinbringlichkeit kommt es auf das Vorliegen der weiteren Voraussetzung der besonderen Härte nicht an (VwGH 21.1.2004, 2001/16/0371). Angesichts der Tatsache, dass - neben allen bisher gewährten Ratenzahlungen - selbst die angebotenen und von der Finanzstrafbehörde gewährten Minimalraten von € 100…
…300,00 würde weder dem Strafzweck ausreichend Geltung verschaffen noch die Entrichtung der Geldstrafe in einem angemessenen Zeitraum gewährleisten, weshalb die Beschwerde abzuweisen war. Offensichtlich war es die Intention des Bf., einen Zahlungsaufschub durch Minimalraten zunächst bis September 2004 zu erlangen. Im Schreiben vom 13…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen E.R., (Bf.) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 8. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17…
…weil mit den in Rede stehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht beabsichtigt ist, den als Folge der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe angeordneten Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Gewährung von Ratenzahlungen zu verhindern, die dem Bestraften eine "bequeme" Abstattung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand…
…1 lit. a FinStrG - ausgehend von einem strafbestimmenden Wertbetrag von € 54.830,02 zu einer Geldstrafe von € 5.200,00 sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer an deren Stelle tretenden Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Tagen verurteilt. Mit Antrag vom 15. November 2007…
…sehr eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten in Betracht kommen. Die Behörde ist daher nicht verhalten, den als Folge der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe angeordneten Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Gewährung von minimalen Ratenzahlungen zu verhindern, die dem Bestraften eine "bequeme" Abstattung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung…
…€ 213.000,00) zu einer Geldstrafe von € 20.000,00 sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer an deren Stelle tretenden Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Im Rahmen einer am 12. März 2007 beim Finanzamt 8/16/17 aufgenommenen Niederschrift ersuchte die…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde von Herrn A.H., Wien, vertreten durch Staatsanwalt i.R. Mag. Dr. Wolfgang Mekis, Strafverteidiger und Rechtsanwalt, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 5, vom 23. November 2009 gegen den Bescheid über die Abweisung eines Ansuchens…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Frau Z.R., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 5. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17…
…wo die Begründung der Uneinbringlichkeit liege und eine exakte Darstellung erwarte, so ist darauf hinzuweisen, dass für die Höhe der Raten - bei Erfüllung der Voraussetzungen - allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks maßgebend ist, wobei eine "bequeme" Ratenzahlung durch monatliche Raten in Höhe von € 50…
…Betrages durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime des § 212 BAO erfolgt nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 172 Abs. 1 FinStrG aber nur "sinngemäß". Da die Uneinbringlichkeit einer…
…Betrages durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime des § 212 BAO erfolgt nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 172 Abs. 1 FinStrG aber nur "sinngemäß". Da die Uneinbringlichkeit einer…
…nichts zu ändern, weil mit den in Rede stehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht beabsichtigt ist, den als Folge der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe angeordneten Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Gewährung von Ratenzahlungen zu verhindern, die dem Bestraften eine "bequeme" Abstattung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung…
…schlafen, an Familiengründung sei nie zu denken gewesen. Jede erwirtschaftete Liquidität werde infolge Abführung zum Schuldendienst (alle Einnahmen seien praktisch abgetreten) seit Jahrzehnten und mit Sicherheit noch durch Jahre postwendend genommen. Somit bleibe dem Berufungswerber, der sich Personal nur im minimalsten Ausmaß leisten könne, nichts…
…erste Zahlung von EUR 3.000,00 wurde - trotz des Angebotes auf Ratenzahlung ab 25. Oktober 2005 - erst Mitte November geleistet. Die zweite Zahlung erfolgte vereinbarungsgemäß im Dezember 2005. Schon für die dritte Rate wurde durch die Bw. ersucht, "die Rate auszusetzen" (Schreiben vom 16…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des O.E., vertreten durch Dkfm. Mag. DDr. Wilhelm Kryda, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1170 Wien, Jörgerstraße 37/2, vom 3. Juli 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, vom 27. Juni 2013 betreffend Zahlungserleichterung…
…in Raten von monatlich € 200,00 abzahlen zu dürfen, und begründete dies damit, dass das hohe Einkommen im Jahr 2004 durch eine Versicherungsvergütung entstanden sei, dieser Betrag aber nur zum Teil für die Firma, zu einem großen Teil für die Hochzeit und private Schulden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dynama Wirtschaftstreuhand GmbH, 1040 Wien, Wohllebengasse 13, vom 9. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. Mai 2008 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L.S., Adresse1, vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Neustiftgasse 3/6, vom 5. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 6. November 2012 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212…