…in Höhe von 1.853,81 € ausbezahlt worden sei. Damit hätte der offene Betrag an Gebühren in Höhe von 58,50 € abgedeckt werden können. Das Verhalten des Bw. lasse vielmehr auf einen mangelnden Willen zur Begleichung der Steuerschuld schließen. Mit Schreiben vom 23…
…angemessenen Betrages für die Hausmeisterwohnung nicht den geltenden unpfändbaren Freibetrag, die Einbringlichkeit des Rückstandes zurzeit nicht gegeben ist. Es kann daher keine persönliche Unbilligkeit vorliegen, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen…
…konnte die Prüfung der erheblichen Härte unterbleiben, weil es aus der Sicht des Verwaltungsgerichtshofes bei einer von vornherein feststehenden Uneinbringlichkeit auf das Vorliegen der weiteren Voraussetzung der besonderen Härte nicht mehr ankommt (21.1.2004, 2001/16/0371). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz…
…wieder zur Zahlung des Rückstandes aufgefordert wurde (umfangreicher Schriftverkehr ist vorhanden und wurde auch der Außenprüfung vorgelegt) und damit laufend Eintreibungsmaßnahmen versucht wurden. Auch der Umstand, dass die Abgabepflichtige dem Geschäftspartner mehrere Vorschläge unterbreitet hat, damit die Bedingungen für die Bezahlung des Haftrücklasses erfüllt werden…
…12 an fälligen, € 161.000,00 an ausgesetzten und € 165.310,64 an bereits entrichteten Rückständen) durch Abschreibung nachsehen zu wollen. Begründend brachte sie vor, dass bei ihr sowohl Gründe für eine persönliche als auch für eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236…
…Einstellung der Vollstreckung des Rückstandes von € 92.031,69 und beantragte gemäß §§ 16 Abs. 1 und 18 Z 3 und 4 AbgEO die Einstellung und Aufschiebung der Vollstreckung bis zur rechtskräftigen Stattgabe seiner Einwendungen. Die Vollstreckung sei wegen Uneinbringlichkeit des Rückstandes mit Bescheiden vom…
…zumal bei antragsgemäßer Erledigung allein die Rückstandsabtragung ohne Einbeziehung laufend fällig werdender Abgaben rund drei Jahre in Anspruch genommen hätte. Der Gefahr einer Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes auf Grund gewährter Zahlungserleichterung war nach erstinstanzlicher Ansicht offensichtlich daher nur durch Bewilligung höherer als der beantragten Raten und…
…teilweisen Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten spricht zudem ein in den Akten des Finanzamtes befindlicher Erledigungsentwurf vom 29. Juni 2006, woraus die Entscheidungskriterien (Uneinbringlichkeit des Rückstandes) für eine Zustimmung zum außergerichtlichen Ausgleich hervorgehen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 8.8.1996…
…Der Bw. wurde ersucht, bekanntzugeben, ob die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgaben über finanzielle Mittel verfügt hätte, die deren Entrichtung ermöglicht hätten. Infolge Uneinbringlichkeit des Rückstandes bei der Gesellschaft würde der Bw. zur Haftung herangezogen werden, es sei denn, er könne beweisen, dass…
…AG hinsichtlich des in Höhe von € 66.519,61 aushaftenden Rückstandes mit Schreiben vom 28. Dezember 2005 um Bekanntgabe, ob die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgaben über finanzielle Mittel verfügt hätte, die deren Entrichtung ermöglicht hätten. Infolge Uneinbringlichkeit des Rückstandes bei der…
…00 € verhängt. Gemäß § 20 FinStrG wurde die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 20 Tagen festgesetzt. Am 21. September 2004 wurde am Strafkonto des Bf. ein Betrag in der Höhe von 300,00 € entrichtet. Weitere Zahlungen…
…Dezember 1988 erfolgte Anteilserwerb an der F.GmbH zum Zwecke der Steuervermeidung erfolgt war. Im Zuge des Berufungsverfahrens ergab eine Mitteilung des Finanzamtes vom 6. Juli 2007, dass die Abgabenbehörde erster Instanz bereits im Jahre 2002 vorgesehen habe, die Löschung des Rückstandes infolge Uneinbringlichkeit vorzunehmen…
…dieser Rückstand in monatlichen Raten von € 10.000,- abzudecken ist. Insgesamt gesehen wurde ein Großteil der haftungsgegenständlichen Abgaben vom Primärschuldner entrichtet. Aus diesem Grund erfolgte jedenfalls hinsichtlich dieser vom Verein entrichteten Abgaben die Haftungsinanspruchnahme nicht zu Recht, da insofern keine Uneinbringlichkeit im Sinne des…
…Form von drei Raten von je S 35.000,00 und weiteren folgenden Teilzahlungen in Höhe von S 8.000,00 mit der Begründung, dass eine sofortige Entrichtung des Rückstandes auf dem Strafkonto derzeit nicht möglich sei, er aber willens und in der Lage sei…
…dieser Rückstand in monatlichen Raten von € 10.000,- abzudecken ist. Insgesamt gesehen wurde ein Großteil der haftungsgegenständlichen Abgaben vom Primärschuldner entrichtet. Aus diesem Grund erfolgte jedenfalls hinsichtlich dieser vom Verein entrichteten Abgaben die Haftungsinanspruchnahme nicht zu Recht, da insofern keine Uneinbringlichkeit im Sinne des…
…die Bewilligung der Zahlungserleichterung nicht gegeben, sodass die Beschwerde abzuweisen war. Mit der Bescheidbegründung der angefochtenen Abweisung, die angebotenen Raten von € 50,00 seien im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes zu niedrig bzw. dadurch erscheine die Einbringlichkeit gefährdet, ist die Finanzstrafbehörde erster Instanz im…
…Höhe der aktuellen Einkünfte und des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte, schließt doch eine allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit nicht aus, dass künftig neu hervorkommendes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit führen." In der dem Haftungsbescheid beigefügten Rückstandsaufgliederung findet sich ein Betrag von…
…Höhe der aktuellen Einkünfte und des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte, schließt doch eine allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit nicht aus, dass künftig neu hervorkommendes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit führen." In der dem Haftungsbescheid beigefügten Rückstandsaufgliederung findet sich ein Betrag von…
…sei. Er habe über einen Zeitraum von 1996 bis dato keine oder nur unzureichende Zahlungen für Selbstbemessungsabgaben geleistet. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten des Bw. als Vertreter der Gesellschaft die Uneinbringlichkeit eingetreten sei. Weiters sei der Bw. seiner Verpflichtung…
…offensichtlicher Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen wäre, vermochten die Bf nicht zur Aufbringung der erforderlichen Mittel zu veranlassen, sodass davon auszugehen ist, dass ihr für die Entrichtung des Rückstandes am Strafkonto tatsächlich keine Einkommensteile verbleiben. In Anbetracht des dargestellten Sachverhaltes und des Zahlungsverhaltens…