…ob der gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 unbeschränkt steuerpflichtige Bw. auf Grund des Gemeinschaftsrechtes einen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag für seine in Polen aufhältige Ehegattin hat. Vom unabhängigen Finanzsenat ist daher ein allfälliger Verstoß gegen das EU-Diskriminierungsverbot in Verbindung mit der Grundfreiheit der…
…keinem der Akte, in die Einsicht genommenen wurde, war ein Schriftstück aufzufinden, aus dem die Behauptung der Bw. eines Wohnsitzes oder Aufenthaltes und/oder die unbeschränkte Steuerpflicht in U. nachgewiesen wurde. Selbst die bekannt gegebene Adresse in L. erwies sich als nicht stichhaltig, da sämtliche…
…ob der Bw. in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist Wie bereits einleitend festgestellt beantragte der Bw. am 9.5.2000 die Erteilung einer Steuernummer und belegte seinen österreichischen Wohnsitz durch Vorlage eines meldeamtlichen Verzeichnisses. In der Folge ergingen am 29.6.2000 Einkommensteuerbescheide für die Jahre…
…Erblasser hatte den Wohnsitz zuletzt in Ungarn, es sei dort bereits das österreichische bewegliche Vermögen der Berechnung der ungarischen Erbschaftssteuer zu Grunde gelegt worden. Das Finanzamt wies die Berufung unter Hinweis auf die unbeschränkte Steuerpflicht des Berufungswerbers als unbegründet ab. Im Vorlageantrag wird ergänzt: Es…
…des "Alleinverdieners" bzw. "Alleinerziehers" weitere Qualifikationen erfüllen: "Die Ehegatten dürfen während der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr dauernden Ehe nicht dauernd getrennt leben und der Ehepartner muss der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen." Diese Voraussetzung ist nach den getroffenen Feststellungen nicht erfüllt. Ein Alleinerzieherabsetzbetrag steht daher…
…befand, ließ es durch die KIAB amtliche Ermittlungen durchführen. Über diese Ermittlungen erging am 14. Oktober 2009 folgender Bericht: "Auf Grund des Ersuchens, den tatsächlichen Wohnsitz und die damit verbundene unbeschränkte Steuerpflicht von Frau XY. festzustellen - sie soll mit Herrn Z. in B., KStr. einen…
…Auch in diesen Fällen ist das Finanzamt davon ausgegangen, dass die Bw. weiter in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war und hier ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen hatte. Dazu war es aus folgenden Gründen nicht berechtigt: Die Bw. hat für die weiteren von ihr angegebenen Wohnsitze in der…
…Herzegowina, reichte am 10. Februar 2009 die "Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008" ein. Sie sei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig und beantragte die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für zwei unterhaltsberechtigte Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zustehe, als außergewöhnliche Belastung…
…jedenfalls in DS, eine Wohnung zur Verfügung gehabt und diese auch benützt. Er hat daher jedenfalls einen inländischen Wohnsitz gehabt und war im Inland unbeschränkt steuerpflichtig. Mittelpunkt der Lebensinteressen Gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, BGBl…
…der Sohn würden bis dato in Wien leben. Eine Nutzung der ehelichen Eigentumswohnung in Wien sei für ihn jederzeit möglich. Daher unterliege er mit seinen gesamten in- und ausländischen Einkünften in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht. Daraus ergebe sich, dass die Einkünfte aus der Tätigkeit als…
…deutschen Staat gegenüber steuerpflichtig sei. Zudem habe sie keinen Übergabsvertrag mit F. abgeschlossen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. April 2007 wurde die Berufung unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 ErbStG abgewiesen. Der Geschenkgeber sei im Zeitpunkt der Hingabe der Erbentfertigung Inländer gewesen, weshalb unbeschränkte Steuerpflicht vorliege…
…im Sinne des § 26 Abs. 2 BAO in Österreich. Daraus ergibt sich, dass der Bw. im Jahr 2008 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war (§ 1 Abs. 2 EStG 1988). Die vom Bw. im Jahr 2008 bezogenen Einkünfte unterliegen daher nach den allgemeinen Tarifregeln des § 33 EStG…
…Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im berufungsgegenständlichen Fall ist strittig, ob die Berufungswerberin (Bw.) in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und ob ihr der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. Die Bw. brachte vor…
…dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe bzw. den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. ist deutscher Staatsbürger und in Deutschland als Einzelunternehmer für Industrievertretungen unbeschränkt steuerpflichtig. Sein Eigenheim befindet sich in D.,Adr.. Weiters bezieht der Bw…
…sondern in Ungarn zu berücksichtigen sind. Ein dem genannten Erkenntnis zu Grunde liegender vergleichbarer Sachverhalt betreffend die Vermeidung der doppelten Besteuerung, wenn Personen von jedem der beiden Staaten unmittelbar zur Steuerpflicht herangezogen werden, liegt nicht vor. Nach Art 7 und 22 DBA Ungarn sind Einkünfte…
…Tod am 15. Oktober 2004 in einer neurologischen Klinik auf. Im strittigen Einkommensteuerbescheid ging das Finanzamt von der unbeschränkten Steuerpflicht des Erblassers in Österreich aus. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Bw unter Hinweis auf die oben dargestellten Aufenthaltszeiten in Deutschland aus, dass im…
…sämtliche in Rechtskraft. Anlässlich einer abgabebehördlichen Prüfung wurde seitens des Betriebsprüfers in der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 12. Jänner 1999 unter Punkt 1 "Wohnsitz des Abgabepflichtigen (beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht) die Feststellung getroffen, dass der Abgabepflichtige im Prüfungszeitraum 1990 bis 1996 seinen Wohnsitz bzw…
…unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Berufungswerber (Bw.) Ing. Manfred X im Jahr 1998 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war und zutreffendenfalls, ob das österreichische Besteuerungsrecht auf Dividendeneinkünfte aus Irland durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wurde. Hinsichtlich der Einkommensteuer 1998 (Bescheid vom 4. Juli 2005) war bereits…
…mitgeteilt, dass das Finanzamt davon ausgehe, dass er 1998 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war und mangels anderer Wohnsitze außerhalb Österreichs dieses Besteuerungsrecht Österreichs auch nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werde. In der Stellungnahme vom 11.1.2011 beschränkte sich der AbgPfl. auf die Feststellung, dass…
…steht nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens fest. Der Bw. war daher bereits zu diesem Zeitpunkt in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Der Besteuerung in Österreich steht auch nicht die Besteuerung dieser Zahlung in einem anderen Land, das hierfür das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt, entgegen. Die Ausschüttung der…