…Rolle, dass die Betätigung wegen Unabwägbarkeiten vor Erzielen eines Gesamterfolges eingestellt worden sei. So wurde eingewendet (vgl. die Berufung vom 31. März 2006), dass Frau K aufgrund ihrer Krebserkrankung nicht mehr in der Lage gewesen sei, die erforderlichen Aufgaben der Vermietungstätigkeit auszuüben. Ohne diese Unabwägbarkeit…
…Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär das nach außen in Erscheinung tretende Streben der Tätigen nach einem solchen Erfolg. Bestehen solche Unwägbarkeiten aber nicht, dann spricht ein Gesamtverlust innerhalb eines abgeschlossenen Beobachtungszeitraumes für Liebhaberei (vgl. VwGH 25.11.2000…
…absehbaren Zeitraumes (20 Jahre) zu erwarten gewesen sei. Die Tätigkeit sei vor Erzielen des Gesamterfolges beendet worden. Für die Beendigung seien Schwierigkeiten in der Abwicklung des eingegangenen Bestandverhältnisses (Unwägbarkeiten) maßgeblich gewesen. Private Motive seien für die vorzeitige Beendigung nicht ausschlaggebend gewesen. Es werde daher beantragt…
…Nutzungsdauer Voraussetzung für die Anerkennung der IZP sei. Diese Rechtsansicht ergebe sich aus vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie analogen Schlüssen aus Lehre und Rechtsprechung. Von dieser Mindestbehaltefrist ausgenommen sein könnten lediglich Unabwägbarkeiten, die im gegenständlichen Fall jedoch nicht vorliegen würden. Die steuerliche Vertreterin verweist nochmals darauf…
…zu indizieren". Eine Massnahme wird demnach nur dann als strukturverbessernde Massnahme angesehen, wenn der sich Betätigende (betriebs-)wirtschaftlich sinnvoll auf Verluste verursachende Ereignisse, seien es gewöhnliche Risiken oder Unwägbarkeiten, reagiert. Diese nach § 2 Abs 1 Z 6 LVO zu prüfenden Verbesserungsmassnahmen müssen nicht tatsächlich zum…
…Finanzstrafakt Bl. 5). Um aber für Zwecke des Finanzstrafverfahrens Unabwägbarkeiten einer derartigen Schätzung zu Lasten des Beschuldigten jedenfalls auszuschließen, ist bei der Feststellung des strafrelevanten Verkürzungsbetrages im Zweifel zugunsten für Mag.X ein weiterer Abschlag vorzunehmen. Dieser wird in freier Beweiswürdigung einvernehmlich mit einem Viertel…
…vorgelegen haben. Zumal in Anbetracht des Zeitablaufes konstatiert der Berufungssenat aber, um Unabwägbarkeiten einer Beweisführung jedenfalls zu Gunsten des Beschuldigten auszuschließen, dass er vielleicht doch noch einmal den steuerlichen Angelegenheiten des Unternehmens nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt hat, sohin nochmals ein bedingter Vorsatz des Beschuldigten nicht…
…Begründung führte das Finanzamt aus, dass nach ständiger Rechtsprechung nur Tätigkeiten, die auf Dauer gesehen positive Einkünfte erwarten lassen, als Einkunftsquelle gelten. Im vorliegenden Fall lägen Unabwägbarkeiten, welche die Erzielung eines Gesamterfolges verhindern, nicht vor, weshalb von Liebhaberei auszugehen sei. Da die Vermietungstätigkeit beendet worden…
…der Grundvoraussetzung für die steuerliche Begünstigung des § 36 EStG. Das Verfahrensergebnis widerlegt das Berufungsvorbringen, die durch den Gläubigerverzicht gelungene Sanierung sei durch nachträgliche Unabwägbarkeiten, wie insbesondere den Austritt wichtiger Mitarbeiter und den Umsatzeinbruch durch deren in der Folge gegründetes Konkurrenzunternehmen, untergraben und letztlich beseitigt worden. …
…von § 108e Abs 1 EStG bzw. RZ 8217a EStR sei. Nach weiterer eingehender Prüfung des Sachverhaltes liegt eine nachträgliche Unwägbarkeit nur vor, wenn zum Zeitpunkt der Anschaffung des Wirtschaftsgutes nicht absehbar war, dass das Wirtschaftsgut im Betrieb nicht oder nicht mehr gebraucht werden kann. Der…
…aus:"die LVO § 2 Abs. 2 ist mit Maßgabe anzuwenden, dass es sich um eine Unabwägbarkeit handeln muss, die ein Ausbleiben eines Gesamterfolges innerhalb eines absehbaren Zeitraums bewirkt. Entgegen ihren Aausführungen in der Berufung vom 9.6.2006 betreffend das Jahr 2004, in der sie…
…Anteile die Verhältnisse geändert. Es könne nun ein Gesamtgewinn nicht mehr erzielt werden, weil der einzelne stille Gesellschafter auf die ihm zustehende Mindestabschichtung verzichtet habe. Die Vertragsänderung sei keine Unabwägbarkeit. Weiters sei anzunehmen, dass aus den Genussscheinen keine nennenswerten Einkünfte fließen würden. Die stillen Gesellschafter…
…Gründen erlischt. Alles Umstände die vice versa beim Rentenberechtigten ein "Unglück" darstellen. Nicht die Rentenzahlungsdauer an sich, sondern die Unabwägbarkeit der Beendigung machen die wiederkehrende Leistung zur Rente. Wäre die Länge der Zahlungsdauer ausschlaggebend, dann müsste aus Judikatur und/oder Literatur erkennbar sein, dass bei…
…ua. vorgebracht, dass im vorliegenden Fall auf Grund der besonderen Umstände und Unwägbarkeiten trotz der aufgetretenen Verluste keine Liebhaberei vorliege. Es werde beantragt, die angefochtenen Bescheide aufzuheben und in die neu zu erlassenden Bescheide die das Mietobjekt: G betreffenden Besteuerungsgrundlagen aufzunehmen. - In der Berufungsergänzung vom…
…sich jederzeit erwarten konnte, in einem angemessenen Zeitraum einen Gesamtgewinn zu erzielen). In jedem Fall hätte das Finanzamt auch zu ermitteln gehabt, inwieweit und wie lange der Bw durch seinen Unfall (Unabwägbarkeit) tatsächlich an der Ausübung der Tätigkeit als "Autor, Schriftsteller, Vortragender und Hersteller von…
…Ansicht der Betriebsprüfung ist davon auszugehen, dass die ungewöhnliche Situation (Krieg in Kroatien) bereits bei Anschaffung der Yacht in Kauf genommen wurde, so dass diese nicht als Unabwägbarkeiten bei Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit berücksichtigt werden kann. 4) Sie behaupten, dass keine privaten Interessen an der…
…Hälfte vorzunehmen sei, um jedenfalls im Finanzstrafverfahren alle Unabwägbarkeiten einer Schätzung zu Lasten des A auszuschließen. Von den Verfahrensparteien wurde einer derartigen Schätzung der Verkürzungsbeträge zugestimmt und auf die Aufnahme zusätzlicher ergänzender Beweise durch den Berufungssenat verzichtet. In der Sache bestritt der Beschuldigte, die ihm…
…ist. Zusätzlich ist auch der Zeitablauf seit Tatbegehung zu bedenken, welcher das Erinnerungsvermögen sämtlicher im gegenständlichen Fall involvierten Personen trüben muss. Um jedenfalls alle Unabwägbarkeiten der im gegenständlichen Fall erforderlichen Schätzungen zum Nachteil des Beschuldigten auszuschließen, wird für Zwecke des Finanzstrafverfahrens von den ansich in…
…Finanzstrafakt Bl. 5). Um aber für Zwecke des Finanzstrafverfahrens Unabwägbarkeiten einer derartigen Schätzung zu Lasten des Beschuldigten jedenfalls auszuschließen, ist bei der Feststellung des strafrelevanten Verkürzungsbetrages im Zweifel zugunsten für Mag.X ein weiterer Abschlag vorzunehmen. Dieser wird in freier Beweiswürdigung einvernehmlich mit einem Viertel…
…Im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten werden daher - um jedenfalls allen Unabwägbarkeiten einer Schätzung für Zwecke des Finanzstrafverfahrens Genüge zu tun - jeweils Vorsteuern im Ausmaß von 45 % der festgestellten Umsatzsteuern laut Rechnungslegungen bei der Berechnung der strafbestimmenden Wertbeträge zum Abzug gebracht. In freier Beweiswürdigung…