…BGBl 1991/699, idF BGBl 1993/818) zur Anwendung kommt. Unstrittig ist, dass der Umfang des Betriebes am Umwandlungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Nach § 4…
…Betrieb übertragen wird. Im Hinblick auf die Rückwirkungsfiktion des § 8 Abs 3 und des § 9 Abs 1 UmgrStG muss der Betrieb am Umwandlungsstichtag bestanden haben und der übertragenden Kapitalgesellschaft zurechenbar gewesen sein. Als Betrieb wird ein solcher iSd Ertragsteuerrechts verstanden, somit eine selbständige, organisatorische Einheit…
…wurde seitens der Bw. die undatierte Umwandlungsbilanz und der Umwandlungsbeschluss vorgelegt. Der im Akt befindliche Gesellschafterbeschluss verweist auf seiner Seite zwei hinsichtlich des Umwandlungsstichtages auf einen Umwandlungsplan, der als Beilage A dem Beschluss der Generalversammlung angeschlossen sei. Dieser Umwandlungsplan wurde laut Aktenlage dem Finanzamt jedoch…
…begründet, dass die Berufungswerberin Gesellschafterin der A_GmbH gewesen sei, welche aufgrund des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2001 in die A_OEG umgewandelt worden sei. Wenngleich der Umwandlungsstichtag irrtümlich mit dem 1. Januar 2002 angegeben wäre, falle dieser richtigerweise auf den 31. Dezember 2001. Auch…
…Gesellschafterin der A_GmbH gewesen sei, welche aufgrund des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2001 in die A_OEG umgewandelt worden sei. Wenngleich der Umwandlungsstichtag irrtümlich mit dem 1. Januar 2002 angegeben wäre, falle dieser richtigerweise auf den 31. Dezember 2001. Auch der Jahresabschluss der A…
…gemäß § 299 BAO ließ das Finanzamt den Verlustabzug im geänderten Einkommensteuerbescheid vom 16. November 2006 außer Ansatz. Begründend wurde ausgeführt, dass sowohl am Umwandlungsstichtag als auch am Tag der Firmenbucheintragung ein Betrieb vorhanden sein müsse, im konkreten Falle gemessen an den Kriterien Umsatz, Auftragsvolumen, Anlagevermögen…
…und es sei daher kein Betrieb übertragen worden. Folglich sei auch die nach § 10 UmgrStG erforderliche Kontinuität des verlustverursachenden Betriebsvermögens bis zum Umwandlungsstichtag nicht gewahrt gewesen. Dagegen wendet der steuerliche Vertreter des Berufungsführers ein, dass die Umwandlung gemäß § 2 des Umwandlungsgesetzes beschlossen worden sei und…
…vom 19. November 2001 versagte das Finanzamt den Abzug der geltend gemachten Verluste mit der Begründung, dass Verluste der übertragenden Körperschaft den Rechtsnachfolgern zuzurechnen seien und von diesen als Verlustabzug ab dem Umwandlungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden könnten. Da die Umwandlung mit 30. Juni…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der AL, Vermietung von Immobilien, Wien, vertreten durch TPA Treuhand Partner Austria Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, vom 9. und 28. Mai 2003 und vom 23. Feber 2004 gegen die Bescheide des…
…1999 vereinbart." Mit "Umwandlungsplan" vom 15. September 2000 erfolgte die verschmelzende Umwandlung von der B-GmbH auf das Einzelunternehmen des Bw. Umwandlungsstichtag war der 31. Dezember 1999. Am 21. November 2000 wurde der Umwandlungsbeschluss im Firmenbuch eingetragen. In den Einkommensteuererklärungen für 2000 und 2001 begehrte…
…§ 2 ff UmwG durch Übertragung des Unternehmens der X-AG auf den Gesellschafter X-N.V., ein Kreditunternehmen mit Sitz in den Niederlanden (in der Folge: Bw.), zum Umwandlungsstichtag 30. September 1996 beschlossen. Die Umwandlung wurde bei der X-AG am 2. Juli 1997 im…
…September 2004 ist der Umwandlungsstichtag iSv § 8 Abs 5 UmgrStG und von § 2 Abs 3 UmwG iVm § 220 Abs 2 Z 5 AktG. Mit Ablauf des Umwandlungsstichtages gilt die übertragende Gesellschaft als aufgelöst und ihr Vermögen als Ganzes unter Verzicht auf die Liquidation auf die…
…dass die gegenständliche Umwandlung nicht in den Wirkungsbereich des Art. II UmgrStG fällt, mit Beginn des dem Umwandlungsstichtag (= 31. Dezember 2004) folgenden Tages dem Rechtsnachfolger (= Bw.) zuzurechnen. Aus diesen nunmehr zusätzlich zu berücksichtigenden Einkünften aus Gewerbebetrieb 2005 in Höhe von -103.771,81…
…22. Dezember 2006 wurde von den Gesellschaftern der XY-GmbH. (FN xxxxxxx) - im folgenden kurz GmbH - unter Inanspruchnahme der Bestimmungen und Begünstigungen des Artikel II Umgründungssteuergesetzes deren Umwandlung in die XY-OG (FN yyyyyyyyy) - im folgenden kurz OG - zum Umwandlungsstichtag 31. Oktober 2006 beschlossen. Damit…
…2.9.2003 die Fa. C in die Einzelfirma des Bw gemäß Art. II UmgrStG zum Umwandlungsstichtag 31.12.2002 umgewandelt worden. Laut Umwandlungsplan sei der Bw aufgrund des Abtretungsvertrages vom 2.9.2003 100 % Gesellschafter der umzugründenden Gesellschaft C . Die Gesellschaft sei am 21…
…Einkommensteuer für das Jahr 2003 nach der am 24. Jänner 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist Gesamtrechtsnachfolger der zum Umwandlungsstichtag 30. Juni 2000 gemäß §…
…4 KStG 1988, die bis zum Umwandlungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch…
…welche die Anrechnung auch auf die ESt/KSt von Rechtsnachfolgern ermöglicht. Die Anrechnung auf die ESt/KSt der Rechtsnachfolger wirkt ab dem Wirtschaftsjahr, das dem Umwandlungsstichtag folgt, in jenem Ausmaß, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung…
…sei für Verluste der übertragenden Körperschaft § 4 Z 1lit a UmgrStG 1991 anzuwenden. Das würde heißen, dass bei einem Umwandlungsstichtag am 31. März 2008 und dem Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum des Rechtsnachfolgers (hier Bw.) übergehende Verluste gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 erst in der Veranlagung…
…könne von Rechtsnachfolgern zeitlich unbeschränkt geltend gemacht werden. Der Übergang erfolge mit jenem Wirtschaftsjahr, das dem Umwandlungsstichtag folge. Die Mindeststeuer könne bei der Veranlagung des ersten Wirtschaftsjahres, das nach dem Umwandlungsstichtag geendet habe, erstmals geltend gemacht werden. Bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2007 habe…