…vom 12. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 7. Februar 2007 betreffend Abweisung eines Antrags auf Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen anderen (vom Kalenderjahr abweichenden) Stichtag entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Änderung des Bilanzstichtages auf den 31. Jänner…
…das Vorliegen einer Betriebsneueröffnung erforderlichen tiefgreifenden Änderungen der bisherigen Tätigkeit nicht gegeben. Durch das Umstellen des Betriebsinhabers von Vermietung zur Eigennutzung des Fuhrparks wird keine andere Betriebsstruktur wie bisher neu gegründet. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf das VwGH-Erkenntnis vom 25.10.2006, Zl…
…S 50.000,00 und 11.250 Inhaberaktien zu S 20.000,00). Die Stückaktien sind mit gleicher Quote wie die vorher bestehenden Aktien am Grundkapital beteiligt. Um diese Umstellung zu ermöglichen, wurden die Aktien auf einen gemeinsamen Nenner, und zwar S 10.000,00…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Gerald Büger, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A, in B, vom 26. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 9. Mai 2008 betreffend die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien an, dass eine Umstellung des Grundkapitals in Euro und eine anschließende Kapitalerhöhung von Euro 1.816.820,85 um Euro 1.183.179,15 auf Euro 3 Millionen aus Gesellschaftsmitteln erfolgt sei. Der Erklärung beigelegt war eine Kopie des…
…der KU 07-09/2005 und U 6/2005 richtet, führte die Bw. in der Begründung aus, dass die Umstellung ihres Zahlungssystems Fehler verursacht habe, die zum Verlust von Zahlungsdaten geführt hätten. Trotz erhöhter Sorgfaltspflicht sei die termingerechte Entrichtung vom Sachbearbeiter schuldlos übersehen worden und…
…anspreche. Deshalb ersuche sie für den Fall einer Entscheidungsbandbreite diese für sie gelten zu lassen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob durch die Bezahlung des Ablösebetrages infolge der Umstellung auf eine einmalige Pauschalvergütung für die Tätigkeit einer Tippgeberin eine Betriebsaufgabe im Sinne des …
…auch zumutbar gewesen. Es ist daher der Bw. ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden anzulasten, weil keine entsprechenden Kontrollmechanismen im Zuge der Umstellung des Zahlungsverkehrssystems eingerichtet wurden, die es verhindert und ausgeschlossen hätten, dass die Nichtentrichtung von Zahlungen einen Monat lang unerkannt…
…den Berufungsjahren und den Änderungen im Berufsbild in gleicher Weise durchzuführen. Die Umstellung bedeutete - abgesehen von technischen und programmbegründeten Anfangsschwierigkeiten und Zusatzarbeiten wie Dateneingaben - somit weder eine nachhaltig umfängliche noch eine inhaltliche Änderung dieses Tätigkeitsfeldes, es zeigte sich vielmehr, dass sich nach Einführung der elektronischen…
…Es ist daher als wenig glaubwürdig anzusehen, dass Umstellung der Finanzierung bereits Bestandteil eines anlässlich der wirtschaftlichen Betätigung (1995) gefassten Bewirtschaftungsplanes war, denn selbst der Bw. geht noch in seiner Prognoserechnung August 2002 und Oktober 2002 für das Jahr 2010 von einem Zinsaufwand von €…
…laut Anlagenverzeichnis ausgegangen worden sei. Die Ursache der unrichtigen Daten in den erstellten Anlagenverzeichnissen sei darin gelegen gewesen, dass es im Zuge der automationsunterstützten Euro-Umstellung zu Fehlberechnungen gekommen und es daher notwendig gewesen sei, auf Sicherungsbestände des betreffenden Mandanten, welche auf einer Ersatzmandantennummer verwaltet…
…nicht vor, somit auch um keine (nicht im Einflussbereich des Bw liegenden) Unwägbarkeit. Der auf der Umstellung der Zehntelabschreibung auf die Normal-Afa basierende Gesamtüberschuss iHv € 147,00 sei ein "prognostizierter Gesamtüberschuss" zur Feststellung der Erzielbarkeit eines Gesamtüberschusses in einem "absehbaren" Zeitraum. Der Bw…
…sei drittüblich, die Abrechnung erfolge über eine Steuerberatungskanzlei. Für das Jahr 2002 habe er Vorträge auf Vorjahresniveau übernommen, Anfragen zur Erweiterung habe er aus Zeitgründen ablehnen müssen. Da die Euro-Umstellung aber erledigt sei, werde es für 2002 möglich sein, die Lohnkosten zu reduzieren. Per…
Zu den Änderungen im "neuen" Vertriebssystem ist anzumerken, dass die von der Bw. im Verwaltungsverfahren geschilderte "Umstellung" nur einseitig auf Seiten der Bezirkshandlung stattgefunden hat. An der tatsächlichen Durchführung der Partys und am Liefervorgang bzw. an der körperlichen Warenbewegung hat sich in der Praxis de…
…Er ermittelte seinen Gewinn zunächst gemäß § 4 Abs. 3 EStG; im Prüfungszeitraum (2003/2004) erfolgte eine Umstellung auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Tz 3 des Prüfungsberichtes). Der Prüfer traf in seinem Bericht (in Tz 5) ua. folgende Feststellung: "Darlehensabschreibung: Laut Vereinbarung vom…
…868,21. Der Bw. ersuchte im Februar 2009 das Finanzamt im Hinblick auf seine existenzbedrohende Schuldensituation ihn von der Belastung monatlicher Umsatzvoranmeldungen zu entlasten und eine Umstellung auf quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuervorauszahlungen zu bewilligen. Das Finanzamt erließ am 26. Februar 2009 einen Bescheid mit welchem…
…durch eine strafbare Handlung herbeigeführt worden ist. Diese Einschränkung wäre für die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag jedoch ohne jede Bedeutung, wenn im Nachhinein allein durch die Feststellung des Nichtvorliegens gewichtiger betrieblicher Gründe seitens des Finanzamtes der Umstellung die Anerkennung versagt werden könnte. …
…Land: "Die o. a. Steuerpflichtige ist ab 1.1.2006 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Ich ersuche um Umstellung des Signals auf E1." Nach Erhebungen durch die Betriebsprüfung am 25.2.2008 gem. § 144 BAO erließ das Finanzamt Salzburg-Land am 10. Juni 2008 folgenden Bescheid…
…Land: "Der o. a. Steuerpflichtige ist ab 1.1.2006 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Ich ersuche um Umstellung des Signals auf E1." Nach Erhebungen durch die Betriebsprüfung am 25.2.2008 gem. § 144 BAO erließ das Finanzamt Salzburg-Land am 10. Juni 2008 folgenden Bescheid…