…rechungslegungspflichtige Gewerbetreibende iSd. § 5 leg.cit ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben. Nach § 2 Abs. 7 EStG 1988 ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag nur zulässig, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen und das Finanzamt vorher bescheidmäßig zugestimmt hat. Das Finanzamt muss zustimmen…
…2004 erfolgt sei. Da der Grund für die Umstellung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr nicht steuerliche Gründe, sondern Verwaltungsvereinfachungsgründe gewesen seien, habe die Abgabenbehörde diesem Antrag auch stattgegeben. Von missbräuchlichen Gestaltungen könne keineswegs gesprochen werden. Es fehle an der sachlichen Rechtfertigung der Bestimmungen des § 26c Z…
…1995: S 550.750,70; 1996: S 22,108.796,36. Wie bereits unter Punkt d) erläutert, sei aufgrund der Umstellung des Rechnungswesens des Architekturbüros auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine andere Darstellungsform des Verrechnungskontos des Miteigentümers Dipl.Ing. E notwendig geworden. Es seien somit die…
…beschränkten IZP-Anspruchs verwendet. Für den Vergleichszeitraum sei bei der Normierung nur ein Abstellen auf Wirtschaftsjahre möglich gewesen, weil viele Abgabenpflichtige vom Kalenderjahr abweichend bilanzierten. In Bezug auf Rumpfwirtschaftsjahre hätten die EStR Sachverhalte mit Neugründungen oder Umstellung des Bilanzstichtages vor Augen. Auf den Spezialtatbestand von…
…weil diese einer Wirtschaftsjahrregelung gemäß § 2 Abs 5 EStG 1988 nicht zugänglich seien. Infolge der Umstellung des Wirtschaftsjahres bei der Bw auf das Kalenderjahr sei im Veranlagungszeitraum 2004 eine AfA betreffend April 2003 bis März 2004 und April 2004 bis Dezember 2004 den Einkünften zugerechnet…
…1988). Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass dem Ansuchen des Bw. um Übergang vom Kalenderjahr auf das abweichende Wirtschaftsjahr mit Bescheid und Wirksamkeit ab 1991 stattgegeben wurde. Gem. § 2 Abs. 7 EStG 1988 ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag nur zulässig, wenn…
…mit dem der Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag zugestimmt wurde, eine entsprechende vom Abgabenpflichtigen vorgenommene Umstellung anzuerkennen hat. Eine Nichtanerkennung darf nur erfolgen, wenn die Bewilligung zB gemäß § 294 BAO widerrufen wurde. Wird der Gewinn trotz fehlender Voraussetzungen für ein abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelt…
…installiert worden sei, habe es die V-Bank nicht für notwendig befunden, die formelle Umstellung des Kreditnehmers auf den tatsächlichen Kreditnehmer (die Bw.) durchzuführen, da sich aus dem Kreditverhältnis keine Änderung der Sicherheiten und Haftungsüberlegungen ergeben hätten. Vom steuerlichen Vertreter der Bw. wurde im Rechtsmittelverfahren…
…ist (und dieser Bilanzstichtag auf Wunsch des Mitgesellschafters beibehalten werden soll)". Aufgrund dieses Ansuchens wurde ein genehmigender Bescheid am 3.3.1997 erlassen. Aus den vorgelegten Unterlagen ist keine weitere Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft ersichtlich. Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag ist…
…Bescheid keine Wiederaufnahme erfolgt sei. Das Finanzamt ist in seiner Entscheidung vom gestellten Antrag ausgegangen, in dem als gewichtiger betrieblicher Grund für die Umstellung des Wirtschaftsjahres die Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft angeführt wurde. Die Ap vermag keine Bindung an Treu und Glauben zu erkennen…
…Fassung: Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag ist nur zulässig, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen und das Finanzamt vorher bescheidmäßig zugestimmt hat. Das Finanzamt muss zustimmen, wenn solche Gründe vorliegen. Die Erzielung eines Steuervorteils gilt nicht als gewichtiger betrieblicher Grund. Der Wortlaut des …
…oder aufgegeben wird oder 2. das Wirtschaftsjahr bei einem Buchführenden Land- und Forstwirt oder einem protokollierten Gewerbetreibenden" auf einen anderen Stichtag umgestellt wird. Gemäß § 2 Abs.7 EStG 1988 ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag nur zulässig, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen…
…der Z. Bau GesmbH. nunmehr KG oder deren Rechtsnachfolger übernommen. Mit Bescheid vom 5. Februar 2001 wurde vom Finanzamt die Zustimmung zur Umstellung des Abschlusses des Wirtschaftsjahres mit 31. März und zu einem Rumpfwirtschaftsjahr von 1.°Jänner bis 31. März 2001 erteilt. Mit 13. Februar…
…Am 12. Juni 1989 erließ die Bezirkshauptmannschaft I - nach einem fortgesetzten Verfahren - zu Zl. 3 einen Bescheid, mit dem der GM. die gewerbebehördliche Genehmigung zur Änderung der gewerblichen Betriebsanlage (durch Umstellung des Maschinenparks) gemäß § 81 GewO 1973 iVm § 27 Abs. 2 Arbeitnehmerschutzgesetz erteilt wurde. Von…
…der im gesamten Kalenderjahr 2003 eingetretene Eigenkapitalabfall zu ermitteln. Im Falle eines abweichenden Wirtschaftsjahres 2002/2003 sowie in Fällen einer im Kalenderjahr 2003 erfolgten Umstellung des Bilanzstichtages ist nur der in jenem Teil des Kalenderjahres 2003 eingetretene Eigenkapitalabfall zu ermitteln, der nicht in Zeiträume fällt…
…Hinsichtlich der Fremdüblichkeit der Konditionen des Genussrechtes sei anzumerken, dass die Höhe der Zinsen des Genussrechtes nur deswegen kein Thema gewesen wäre, weil die Zinszahlungen schon dem Grunde nach nicht anerkannt worden seien. Auf dem Evidenzkonto des Wirtschaftsjahres 2005 wäre für die handelsrechtlich vorgenommene Ausschüttung…
…Sektionaltoranlage abgeschrieben worden. Ab Blatt 3 des AVZ (AVZ-Nr.150) wechselte die angenommene Nutzungsdauer der investierten Güter einheitlich auf 10 Jahre. Abgesehen von der Position Nr. 150 waren davon sämtliche Investitionen ab dem Bilanzstichtag des Wirtschaftsjahres 1996 (d.h. abZugangsdatum 31.Mai 1996) betroffen…
…des Gutachtens - Berechnung der Nutzwerte - Regelnutzwerte, AB der AP, AS 132 sowie AS 138). Bis einschließlich 31.12.2004 erfolgte die Erstellung der Jahresabschlüsse jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres. Infolge Umstellung auf ein jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres endenden abweichenden Wirtschaftsjahres…
…für die keine Buchführungspflicht besteht und die auch nicht freiwillig Bücher führen und deren Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht mehr als 255.000 € betragen haben) die nach § 12 und Art. 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994 abziehbaren Vorsteuerbeträge - nach näherer Regelung durch die Verordnung - nach Durchschnittssätzen…
…Erst ab 6. März 2009 sei nach einer entsprechenden Umstellung im EDV-System des BMF eine Eingabe des Präferenzbegünstigungscodes "300" in Zusammenhang mit Liechtenstein als Versendungsland im e-Zollsystem nicht mehr möglich gewesen. In Punkt II der Beschwerdeschrift vertritt die Bf unter Hinweis auf zahlreiche…