…Zur Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag siehe EStR 2000 Rz 180 ff, soweit auf Körperschaften anwendbar. Hat eine Kapitalgesellschaft in ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag das Geschäftsjahr und damit einen Regelbilanzstichtag festgelegt, ist dieser unternehmens-- und abgabenrechtlich maßgebend. Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf…
…rechungslegungspflichtige Gewerbetreibende iSd. § 5 leg.cit ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben. Nach § 2 Abs. 7 EStG 1988 ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag nur zulässig, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen und das Finanzamt vorher bescheidmäßig zugestimmt hat. Das Finanzamt muss zustimmen…
…zum Bilanzstichtag der Beschwerdeführerin und des möglichen Gruppenmitglieds gründen sich auf die Angaben in den Anträgen auf Feststellung einer Unternehmensgruppe vom Dezember 2021 (Formulare G1 und G2). Darüber hinaus ist aus den historischen Firmenbuchdaten der Beschwerdeführerin ersichtlich, dass die Umstellung des Bilanzstichtages auf den 31…
…aus den einschlägigen Bestimmungen des EStG 1988. Rz 82: Für die Erledigung des Antrags auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag (§ 2 Abs. 7 EStG 1988) ist jenes Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Antragstellers zuständig ist…
…2004 erfolgt sei. Da der Grund für die Umstellung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr nicht steuerliche Gründe, sondern Verwaltungsvereinfachungsgründe gewesen seien, habe die Abgabenbehörde diesem Antrag auch stattgegeben. Von missbräuchlichen Gestaltungen könne keineswegs gesprochen werden. Es fehle an der sachlichen Rechtfertigung der Bestimmungen des § 26c Z…
…Die Frage nach einer eventuellen Unternehmereigenschaft der Gastgeberin stellt sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Die Feststellungen der Außenprüfung bezogen sich im gegenständlichen Fall auf das Wirtschaftsjahr 1.4.2006 bis 31.3.2007. Hauptstreitpunkt des gegenständlichen Verfahrens ist demnach die Frage, ob die Gastgeberinnen…
…Bescheid vom 27. März 2008 wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Gruppenträgerin einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte…
…Bescheid vom 27. März 2008 wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Gruppenträgerin einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte…
…1995: S 550.750,70; 1996: S 22,108.796,36. Wie bereits unter Punkt d) erläutert, sei aufgrund der Umstellung des Rechnungswesens des Architekturbüros auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine andere Darstellungsform des Verrechnungskontos des Miteigentümers Dipl.Ing. E notwendig geworden. Es seien somit die…
…beschränkten IZP-Anspruchs verwendet. Für den Vergleichszeitraum sei bei der Normierung nur ein Abstellen auf Wirtschaftsjahre möglich gewesen, weil viele Abgabenpflichtige vom Kalenderjahr abweichend bilanzierten. In Bezug auf Rumpfwirtschaftsjahre hätten die EStR Sachverhalte mit Neugründungen oder Umstellung des Bilanzstichtages vor Augen. Auf den Spezialtatbestand von…
…wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Bf. (bisherige Gruppenträgerin) einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte erstmals mit 31…
…wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Bf. (bisherige Gruppenträgerin) einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte erstmals mit 31…
…weil diese einer Wirtschaftsjahrregelung gemäß § 2 Abs 5 EStG 1988 nicht zugänglich seien. Infolge der Umstellung des Wirtschaftsjahres bei der Bw auf das Kalenderjahr sei im Veranlagungszeitraum 2004 eine AfA betreffend April 2003 bis März 2004 und April 2004 bis Dezember 2004 den Einkünften zugerechnet…
…des EBIT 2007 in Höhe von € 59,8 Mio bei einem Kaufpreis von € 504 Mio ein Multiple von (höchstens) 8,44 ermittelt und darauf hinweist, dass die ***AB*** höher bewertet wurde, kann eine wissenschaftliche Unternehmensbewertung nicht ersetzen. Insbesondere die schon absehbare Umstellung des…
…Betrieb eröffnet oder aufgegeben wird oder 2. das Wirtschaftsjahr bei einem buchführenden Land- und Forstwirt oder einem rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden auf einen anderen Stichtag umgestellt wird. (7) Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag ist nur zulässig, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen und das Finanzamt…
…1988). Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass dem Ansuchen des Bw. um Übergang vom Kalenderjahr auf das abweichende Wirtschaftsjahr mit Bescheid und Wirksamkeit ab 1991 stattgegeben wurde. Gem. § 2 Abs. 7 EStG 1988 ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag nur zulässig, wenn…
…Eine Ergebniskonsolidierung ist gesetzlich nicht zulässig. Eine Umstellung des Wirtschaftsjahres nur mit der Begründung der Bildung einer Unternehmensgruppe ist nur dann zulässig, wenn durch die Umstellung die Bilanzstichtage in der Unternehmensgruppe vereinheitlicht werden. Rz 1005: Die in der Unternehmensgruppe vereinigten Körperschaften bleiben zwar subjektiv steuerpflichtig…
…mit dem der Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag zugestimmt wurde, eine entsprechende vom Abgabenpflichtigen vorgenommene Umstellung anzuerkennen hat. Eine Nichtanerkennung darf nur erfolgen, wenn die Bewilligung zB gemäß § 294 BAO widerrufen wurde. Wird der Gewinn trotz fehlender Voraussetzungen für ein abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelt…
…550,00 | 47,50% | Zuführungsbetrag Wirtschaftsjahr 2002 | 1.050,00 | Die steuerwirksame Zuführung beträgt im Wirtschaftsjahr 2002 1.050. (Nach alter Rechtslage hätten 1.500 steuerwirksam zugeführt werden können.) c) Im Kalenderjahr 2002 erfolgt die Umstellung des Bilanzstichtages vom 31.5…
…auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr begründe sich auf der rascheren und erleichterten Bilanzerstellung zu diesem Zeitpunkt. Entsprechend dem Antrag auf Genehmigung des geänderten Bilanzstichtages zum 30.6. für das Wirtschaftsjahr 1.7. bis 30.6. des Folgejahres ab 2006 werde um Umstellung des Wirtschaftsjahres und antragsgemäße…