Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Stbr., gegen die Bescheide des FAes betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1992 bis 1998 und Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 1996 und 1998 bis 1999 entschieden: Der Berufung betreffend Einkommensteuer 1992…
7. Juni 1995 (Akt 1992 Seite 22) ansetzte. | Einkommensteuer 1992: | | | | | | | S | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | | | 466.545,00 | Sonstige Einkünfte | | | 1.637.500,00 | Gesamtbetrag der Einkünfte | |…
…Auch wenn die gegenständliche Betätigung als Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung beurteilt worden sei, schulde der Bw. diese Umsatzsteuer Kraft Rechnung gemäß § 11 Abs. 14 UStG. Gegen beide Bescheide erhob der Bw. die Berufung vom 14. November 2008 (Akt 2001 Seite 66f) und brachte…
Mit Vorhalt vom 21. April 2009 ersuchte der UFS betreffend Verjährung der Wiederaufnahme Umsatzsteuer 2001 um Übersendung einer Kopie der Verständigung über die Vorlage einer damaligen Berufung vom 29. November 2006 gegen damalige Bescheide vom 20. September 2006 betreffend Wiederaufnahme und Umsatzsteuer 2001. Mit FAX…
…Datums durch das FA) mit Vorsteuerausweis entdeckt worden, aus der die Tochter "Vorsteuer" (ohne Angabe eines Betrages durch das FA" geltend gemacht habe, woraus das FA im nach der Wiederaufnahme geänderten Umsatzsteuerbescheid 2001 eine Umsatzsteuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG 1994 ableitete. Zu überprüfen ist…
…änderte die Begründung des angefochtenen Umsatzsteuerbescheides dahingehend, als die im Spruch des Bescheides festgesetzte Umsatzsteuer nunmehr gemäß § 11 Abs. 14 UStG geschuldet werde (Steuerschuld kraft Rechnungslegung). Mit Schreiben vom 29. November 2005 beantragt der Bw. die Berufung der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Über…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 28. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch OR Dr. Walter Klang, vom 28. April 2004 betreffend Umsatzsteuer 1999 entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 28. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch OR Dr. Walter Klang, vom 28. April 2004 betreffend Umsatzsteuer 1999 entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 28. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch OR Dr. Walter Klang, vom 28. April 2004 betreffend Umsatzsteuer 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne des § 11 leg cit anzusehen und fehlt somit eine Voraussetzung für die Entstehung der Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung. Nach § 11 Abs 1 UStG 1994 muss eine Rechnung ua den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…Für den Bereich der Umsatzsteuer der Jahre 1994 bis 2002 wurde vom Finanzamt die Ansicht vertreten, dass der Bw. zwar Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung schulde, dessen ungeachtet aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. In concreto wurden die vorläufigen Umsatzsteuerbescheide 1994 bis 2001 durch endgültige Bescheide ersetzt…
…Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden die jeweils gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge unter § 11 Abs. 12 UStG 1994 (Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung) subsumiert und in den angefochtenen Umsatzsteuerbescheiden (alle vom 28. August 2007) entsprechend festgesetzt (für 2002: 4.272,64 €; für 2003: 1.816,58 €…
…aus, dass ein Vertreter der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen im Rahmen einer Fachtagung ausgeführt habe, dass sich auch die österreichische Finanzverwaltung der Rechtsansicht des EuGH angeschlossen habe und eine Umsatzsteuerpflicht kraft Rechnungslegung dann verneine, wenn sichergestellt sei, dass der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug nicht…
…Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer aus fiktiven Verkäufen kann nicht korrigiert werden, die Umsatzsteuer wird ,kraft Rechnungslegung' gemäß § 11 (14) UStG 1994 geschuldet. Die Verbuchung der Umsatzsteuerschuld hat bereits mit dem jeweiligen fingierten Verkauf zu einer Erhöhung der Umsatzsteuerzahllast geführt, die nunmehr durch Wegfall der gegengleichen ,Vorsteuerbuchung'…
…wurde auch keine Kaufoption oder ein Andienungsrecht vereinbart, sodass auch das Risiko der Wertminderungen zu Lasten des Leasinggebers gegangen wäre. Umsatzsteuerlich wollen wir noch festhalten, dass sich die vom Betriebsprüfer zusätzlich festgesetzte Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung nach § 11 Abs. 12 UStG 1994 (Umsatzsteuerbeträge wurden bereits in…
… 11 Abs. 14 UStG 1994 sei daher rechtswidrig. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Juni 2005 sprach die Amtspartei über die Berufung ab und führte zur Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung aus, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer aus dem Verkauf von Verwertungsrechten und der Untervermietung würden gemäß § 11 Abs…
…14 UStG 1994 auslösen. Nach dieser Rechtsprechung kann aber eine Rechnung, welche nicht zur Gänze den formalen Voraussetzungen des § 11 UStG 1994 entspricht, zu keine Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung führen. Der Zweck des § 11 Abs. 14 UStG 1994 besteht eben darin, einen ungerechtfertigten Vorsteuerabzug zu verhindern…
…Z. 5 und 6. Aus diesem Grund könne eine Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung nicht erwachsen. Das Berufungsbegehren richte sich auf die Aufhebung der bekämpften Umsatzsteuerbescheide insofern, als die bisherigen Umsatzsteuerzahllasten des Objektes Adr.1* beizubehalten und die Umsatzsteuerpflicht kraft Rechnungslegung zu stornieren sind. Der Bw. wendete…
…Dezember 2001. Für diese Monate wurden Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide , jeweils datiert vom 9. April 2002, erlassen. Gegen die angeführten Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide wurde Berufung innerhalb offener Frist im Wesentlichen mit folgender Begründung erhoben: Die Berufung richte sich gegen die Festsetzung der Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung gem. § 11 Abs. 14 UStG…
…anerkannte Vorsteuer von 44.069,13 € für das in den Jahren 2001 und 2002 in Rechnung gestellte Konsolidierungsprogramm handelt sowie um Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung von 5.666,67 € für Haftungsprovision und Finanzierungsanalyse und andererseits um Säumniszuschläge und Pfändungsgebühren von 749,38 €. Gemäß…