Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HR, Gesellschafter, geb. am 19XX, whft. in F, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer KR Manfred Grubauer und Ing. Günter Reitinger als weitere Mitglieder des…
…Steuerpflicht sprechenden, Anhaltspunkte zu entnehmen sind, war spruchgemäß zu entscheiden und in Stattgebung der durch das angeführte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes mit der Zl. 2003/14/0089 (lediglich) im Hinblick auf verdachtsweise angelastete Umsatzsteuerhinterziehung wiederum unerledigten Beschwerde der angefochtene Einleitungsbescheid, in Entsprechung des § 82 Abs. 3…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der VH als Gesamtrechtsnachfolger der AFH, vertreten durch KGmbH, vom 20. September 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 10. August 2001 betreffend Umsatzsteuer 1996 und 1997 entschieden: (1) Der Berufung gegen die Umsatzsteuer 1996 wird…
…Schweinehandel zusammenhängen. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher insbesondere aufgrund der angeführten Aussagen anlässlich der Einvernahmen im EU-Raum davon aus, dass Zweck der Firma AP die Umsatzsteuerhinterziehung und nicht die Einnahmenerzielung war. Einzig und allein geringfügige Zinsen aus Bankguthaben sind als Erlöse ausgewiesen. Es liegt…
(1) Verfehlt ist schon der Ansatz an sich. Ein "Strohmann" ist im eigenen Namen auf fremde Rechnung tätig. Zivilrechtlich ist daher der "Strohmann" aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet. Ihm sind die Leistungen zuzurechnen, die der Hintermann berechtigterweise im Namen des "Strohmannes" tatsächlich ausgeführt hat…
…Unabhängige Finanzsenat geht daher insbesondere aufgrund der angeführten Aussagen anläßlich der Einvernahmen im EU-Raum davon aus, dass Zweck der Firma AP die Umsatzsteuerhinterziehung und nicht die Einnahmenerzielung war. Zu diesem Zweck wurden auch von den Firmen im EU-Raum die Zusammenfassenden Meldungen über ig…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen LS, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Thomas Burkowski, 4040 Linz, Gerstnerstraße 20, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Alfred Wurzer und Mag. Thomas Karner als weitere Mitglieder des Senates…
Den Milderungsgründen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten und dem Umstand, wonach er doch unter einem - im Zweifel zu seinen Gunsten anzunehmenden - Einfluss des K gestanden hat, welcher ihn zu seinem Verhalten angeleitet bzw. ihn in seinem Tatsachenentschluss bestärkt habe, stehen als erschwerend gegenüber die Vielzahl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen DM, ehemals Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft. in L, vertreten durch die WTM-Maass Steuerberatungsgesellschaft mbH in 4020 Linz, Breitwiesergutstraße 23…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen H.L., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 6. August 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Wien 6/7/15…
…12 beim genannten Finanzamt durchgeführten verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren dieser ua. der auch hier verfahrensgegenständlichen Finanzvergehen (Umsatzsteuerhinterziehungen siehe oben) für schuldig befunden und über ihn eine Geldstrafe iHv. 4.000,00 € (Ersatzfreiheitsstrafe: 27 Tage) verhängt. Gegen das vorangeführte Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung der Beschuldigten…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Juli 2004 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Mag. Gottfried Warter und Mag.a Bernadette Reichl als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stbr., vom 13. November 2002 gegen den Bescheid des FA, vertreten durch Vert.FA, vom 23. September 2002 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für Juli 2002 nach den von Amts wegen am 22. Februar…
§ 115 Abs. 3 BAO hätten die Abgabenbehörden Angaben des Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zu Gunsten des Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen. Diesem verfahrensrechtlichen Grundsatz sei im gegenständlichen Verfahren nicht entsprochen worden: Aus den eingesehenen Unterlagen erhelle, dass Herr Robert L entsprechend den Angaben…
Die ergebnisorientierte Verquickung von Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerentrichtung, die die Argumentation der Behörde treibe, sei rechtswidrig. Die Behörde habe bis heute nicht dargelegt, warum die B-GmbH von vornherein als misssing trader in die Struktur eingeschaltet gewesen sei und daher als Zurechnungsobjekt der Leistung nicht in…