…die Monate Jänner, Februar, März, April, November, Dezember 1994 und Dezember 1995 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt S 80.540,-- bewirkt und dies nicht für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie I.1.b. selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Umsatzsteuervorauszahlungen…
…Mai, Juni und Juli 2000 eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von insgesamt S 159.736,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich sondern für gewiss gehalten, sowie I.2. - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu verwirklichen - seine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß…
…er (im Amtsbereich des genannten Finanzamtes) vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer für die Monate 01-12/2006, 01-12/2007 und 01-12/2008 im Gesamtbetrag von 10.070,04 € (im…
…zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der Spruch des angefochtenen Einleitungsbescheides insofern abgeändert, als der Verkürzungsbetrag an Umsatzsteuervorauszahlungen insgesamt auf 12.395,34 € (01-12/2005: 3.183,02 €; 01-12/2006: 2.562,89 €; 01-12/2007:…
…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1974 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 49…
…Amtsbereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für den Monat März 2004 iHv. 7.120,44 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…
…Vorsatz erfordernde Tatseite angeht, ergibt sich ein entsprechender stichhaltiger Hinweis, abgesehen davon, dass auch schon der Beschwerdehinweis auf die (angespannte) finanzielle Situation der Firma in Richtung einer wissentlichen Inkaufnahme der durch die Nichteinreichung/Nichtentrichtung eingetretenen UVZ-Verkürzung deutet (vgl. VwGH vom 29. Jänner 2000, Zl…
…Dieser Mehrbetrag wurde innerhalb offener Nachfrist bis zum 08.01.2001 nicht entrichtet. Durch den Erstsenat wurden an Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend April und Mai 2000 lediglich S 971.554,-- vorgeworfen. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Juni 2000 wurde rechtzeitig entrichtet. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Juli 2000 wäre…
…August, September, Oktober, November und Dezember 2002 eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von € 47.197,06 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie b) vorsätzlich im Zeitraum August 2001 bis Februar 2003 für die Monate Juli, September, Oktober…
…und August 2001 bis März 2002 fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer in einer Gesamthöhe von € 15.989,16 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe…
…den für den Zeitraum 03 bis 07/2000 vorgeworfenen UVZ-Verkürzungen sei festzustellen, dass für 03, 05 und 06/2000 vor Prüfbeginn zur ABNr. 201098/00 Voranmeldungen eingereicht worden seien. Diesbezüglich lägen daher strafbefreiende Selbstanzeigen vor, sodass der Verkürzungsbetrag entsprechend zu reduzieren sei. Hinsichtlich 01…
…zur Tatzeit) und Z. 14 bzw. 15 (Schadensgutmachung) StGB erkennen. Weiters wurde vom Bw. hinsichtlich der UVZ-Verkürzungen betr. 10 -12/98 und 01 - 09/99 (durch die Abgabe der Voranmeldungen im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung ABNr. 201141/99) Selbstanzeige erstattet, der lediglich mangels der…
…1 ("Schwarzumsätze"), Abs. 2 lit. a (UVZ-Verkürzungen) und 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (Lohnabgaben) gewertet, wobei sich die jeweils erforderliche subjektive Tatkomponente wie bereits im angefochtenen Straferkenntnis ausgeführt aus den erhobenen Tat- und Täterumständen ergibt. Lediglich unter dem Aspekt der (mit Berufung des…
…Finanzvergehen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (UVZ-Verkürzungen für die Monate Mai bis Oktober 1998 und März bis April 1999 iHv. insgesamt 114.663,00 ATS, begangen durch die Nichtabgabe von UVAs bzw. die Abgaben unrichtiger bzw. unvollständiger UVAs) aufweist (vgl. dazu Strafverfügung…
…§ 82 Abs.3 lit. c, 1. Alternative, 136 und 157 FinStrG [UVZ-Verkürzungen Jänner bis November 2000] bzw. gemäß §§ 136, 157 FinStrG [restliche Fakten] eingestellt. A.II. Im Übrigen wird die Berufung des Erstbeschuldigten als unbegründet abgewiesen. B.I. Der Berufung des Amtsbeauftragten wird teilweise…
…Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Zeiträume 4-12/2005, 1-3/2006, 4-12/2006 und 4-7/2007 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 7.453,32, € 3.356,97, € 21.068,01 und € 8.200,00 bewirkt…
…Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen [ergänze: betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember] 2008 eine Verkürzung [von Vorauszahlungen] an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 64.761,34 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und…
… 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 7-12/2006 in Höhe von € 18.169,82 (7-9/2006 in Höhe von € 8.219.96, 10-12/2006 in Höhe von € 9.949,86) und für…
…Juni 2009 bzw. August bis Dezember 2009 Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von Insgesamt € 35.602,78 (UVZ 07/2008 bis 06/2009) zuzüglich € 12.000,00 (UVZ 08-12/2009) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…Juli und August 2003 Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 57.431,99 (UVZ 07/02 4.564,52 + 08/02 € 633,12 + 09/02 € 3.290,95 + 10/02 € 5.954,18 + 11/02 € 9.318…