…legte im Vorhalteverfahren dem Finanzamt ein Schreiben vom Februar 2005 eines Rechtsanwaltes, der von ihrem Ehemann zu dessen Haftungsregulierung beauftragt worden war, vor. Dieses Schreiben war an die Gläubigerbanken des Ehemannes der Bw. und zwar an die Bank Austria Creditanstalt AG und BAWAG Bank für…
…des Berufungswerbers auf die Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz. 821, kann der Berufung zu keinem Erfolg verhelfen, da Ausgaben für die Tilgung von Schulden nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden dürfen, wenn der Schuldgrund ein außergewöhnlicher und zwangsläufiger ist. Es muss also schon die Begründung des…
…die rechtliche Verpflichtung hinausgehende sittliche Verpflichtung zur Tilgung von Schulden eines Angehörigen, es sei denn, eine derartige Verpflichtung ergibt sich - wie z.B. im Falle einer Kreditaufnahme für eine notwendige Operation - aus den besonderen Umständen, die zur Aufnahme der Schuld geführt haben (VwGH 11.6…
…insoweit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Abzugsfähig sind nach § 34 Abs. 7 Z. 4 EStG vor allem Krankheits- oder Pflegekosten eines Kindes, des (Ehe) Partners oder eines Elternteils. Alters- und …
…Fälligkeit des Darlehens die Tilgung zu bestreiten und auch entsprechend zur Besicherung des Darlehens verpfändet ist) wäre meines Erachtens aber wohl ein Sparplan/Wertpapier-Depot zu verstehen, das getrennt von anderen Anlagewerten geführt wird und eben diese Widmung und auch als Inhaber die Schuldner des…
…einem negativen Einkommen von ca. € 1.800,00 abgeschlossen werden. Mit Kaufvertrag vom 19. März 2003 sei vom Bw. das Objekt We um ca. € 100.000,00 verkauft worden. Der Erlös habe zur Abdeckung von betrieblichen Schulden, insbesondere zur Finanzierung des Zwangsausgleiches und…
…Ansatz der übernommenen Schulden in Höhe von 2,754.328 S als Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) - die sachliche Richtigkeit der ermittelten betragsmäßigen Höhe der zum 3.7.2001 aushaftenden halben Hypothekarschulden blieb vom Bw. unbestritten und bildete damit einen unbedenklichen Ansatz- keine Rechtswidrigkeit des bekämpften Grunderwerbsteuerbescheides begründet…
…angeschaffte Einrichtung ginge in das Eigentum des Käufers über. Notarielle Regelungen für Unfall und Tod seien hinterlegt. Die im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter der Bw. sei kein gemeinsames Kind mit dem Wohnpartner (aber auch keines mit dem seinerzeitigen Ehepartner (Veranlagungsakt Blatt 27/2003). Im Jahre…
…bzw. die dort noch aushaftenden Beträge übernimmt der Erstantragsteller zur alleinigen Tilgung und Verzinsung. Die Zweitantragstellerin ist bereits von beiden Gläubigern aus der persönlichen Haftung entlassen worden. b) Kraftfahrzeuge: Das von ihnen jeweils bisher verwendete Kraftfahrzeug ist bereits auf den Namen des Erstantragstellers bzw. der…
…95/15/0192). Fremdüblichkeit - Das Treuhandverhältnis zwischen dem Bw und seiner Ehegattin sei von Anfang an ausschließlich betrieblich veranlasst gewesen. Daher sei von allem Anfang an in den Steuererklärungen immer nur der auf den jeweiligen Ehepartner entfallende Zinsanteil geltend gemacht worden. Dem Einwand des Finanzamtes…
…damals über eigenes Kapital von S 1 Mio verfügen hätte können und die Zahlung der Rate, die 1999 fällig war, dadurch finanzierte, dass er Schulden bei der Bw. machte, erscheint daher ebenso nachvollziehbar. Im Aktenvermerk vom 11. 6. 2003 behauptete der Vertreter des Finanzamtes ferner…
…unbillig, weil zum einen im Zuge einer Betriebsprüfung überhöhte Abgabenschulden festgesetzt worden seien und weil es zum anderen sicher nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen sei, dass der für mittellose Familien gedachte und dringend benötigte Alleinverdienerabsetzbetrag zur Tilgung von Abgabenschulden der primärschuldnerischen Gesellschaft verwendet werde…
…von dort nicht genannten Typen von Verträgen zwischen Ehegatten formfrei ist. Die Zession ist unter den Rechtsgeschäften des § 1 Abs.1 lit. b NotZwG nicht aufgezählt. Ihre Formbedürftigkeit ist nach ihrem Rechtsgrund zu beurteilen. Ist der Rechtsgrund nicht Kauf oder Tausch, sondern Tilgung einer Schuld…
…mehr an mich gerichtet). 9) Darlegung Ihrer Gründe für die Einbeziehung des Gatten BwM als (Mit-) Schuldner bzw. Sicherheitsleistender zu Punkt. 6 und der jeweiligen Beendigung Wie aus den vorgelegten Urkunden ersichtlich ist, haften hypothekarisch sowohl meine Betriebsliegenschaft (Eigentum von BwF) als auch unsere Privatliegenschaft…
…mehr an mich gerichtet). 9) Darlegung Ihrer Gründe für die Einbeziehung des Gatten BwM als (Mit-) Schuldner bzw. Sicherheitsleistender zu Punkt. 6 und der jeweiligen Beendigung Wie aus den vorgelegten Urkunden ersichtlich ist, haften hypothekarisch sowohl meine Betriebsliegenschaft (Eigentum von BwF) als auch unsere Privatliegenschaft…
…Vereinbarung über die zukünftige Tilgung dieser Forderung der BW gegen ERBL existiert nicht. Der Sachverhalt kann lediglich durch die Erben des ERBL, das sind seine beiden Kinder, sowie nachstehende Personen, bezeugt werden [Es folgt abermals eine Aufzählung der Namen und Anschriften von insgesamt 8 Personen…
…zur Verfügung gestanden wären, wenn der Bw. die betreffenden Mittel nicht pflichtwidrig zur Tilgung von Kreditverbindlichkeiten seines Einzelunternehmens verwendet hätte. Zum anderen fehlt eine zahlenmäßige Darstellung der Lieferanten- bzw. sonstigen Verbindlichkeiten der GmbH und des Verhältnisses ihrer Tilgungen, sodass nicht ersichtlich ist, mit welcher Quote…
…N.) und die Berechnung des monatlich verfügbaren Betrages nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspreche, sondern lediglich den Durchschnittswert darstelle (wie unten ausgeführt sei der Großteil zur Tilgung von Schulden verwendet worden). Das Bankkonto, auf dem die Zahlungsflüsse erfasst worden seien, sei von der Mutter der Bw…
…es hätte zwischen den Parteien nie Zweifel über das Bestehen und die Höhe der Forderung (€ 200.000,00 zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung) gegeben, nicht glaubhaft. Aus dem in der Vereinbarung dargestellten Verkauf der Liegenschaft zur Deckung von Schulden des Ehegatten der Bw…
…des vom Bw. vorsätzlich verübten Verbrechens und stellen somit, der o.g. Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.1.2000, 97/14/0071) folgend, keine zwangsläufigen Aufwendungen vor. Darüber hinaus ist festzustellen, dass es sich bei den Ausschüttungen an die Finanzprokuratur um die Tilgung von Schulden…