…bestanden, weitere Aufwendungen zu schätzen. Die Umsätze und Vorsteuern seien daher wie folgt zu schätzen gewesen (Beträge 1998 bis 2001 in Schilling): | USt | KZ 022 (20 %) Botendienste | KZ 029 (10 %) Taxierlöse | KZ 060 (Vorsteuer) | USt-Zahllast | 1998 / Lt. Erkl…
…der Kilometerleistungen (Leer- und Besetztkilometer, Pauschal- und Botenfahrten) lt. Taxameterablesung wurde durch den Bw. eine nachträgliche Überprüfung der Taxierlöse bewusst ausgeschlossen. Dass er die Grundaufzeichnungen in Unkenntnis der gesetzlichen Verpflichtung oder versehentlich vernichtet hätte, wurde vom stets steuerlich vertretenen Bw. nicht geltend gemacht. Die Ausführungen…
…errechnet. Weiters wären die Kilometererträge unter Berücksichtigung eines 40%igen Leerfahrtenanteiles in Höhe von S 14,40, S 15,30 und S 15,30 ermittelt worden. Die Taxierlöse wären somit in Höhe von insgesamt S 335.520,-, S 374.850,- und S 328.950,-, die…
… 4 Abs. 3 EStG 1988 gelten nur tatsächlich vereinnahmte Beträge als zugeflossen. Den Berufungsausführungen, die nicht abgeführten Taxierlöse seien der Bw noch nicht zugeflossen, kann nicht entgegengetreten werden, zumal dieser Betrag als Forderung in die Eröffnungsbilanz zum 1.1.1997 eingestellt wurde. Der Betrag in…
…122129/05) wurde wiederum jeweils festgestellt, dass die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht gegeben war. Den Prüferinnen wurden keine Grundaufzeichnungen betreffend die Mietwagen- und Taxierlöse vorgelegt. Es wurden daher von den Prüferinnen Nachkalkulationen durchgeführt. Diese Kalkulationen sind in Tz. 18 des Berichtes über das Ergebnis der…
…Öl enthalten): | Jahr | Taxierlöse | Treibstoff Treibstoff in% der Erlöse: | 2004 | 60.544,55 | 4.904,88 = | 8,10% | 2005 | 53.921,05 | 5,239,11 = | 9,72% | 2006 | 51.392…
…woraus sich eine Kilometerleistung von 115.078 km ergebe. Diese der Gesamtkilometerleistung von 114.367km gegenübergestellt erhärte die Richtigkeit der erklärten Taxierlöse. In der Berufung wurde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat beantragt. Diese wurde mit Schriftsatz vom 18.5.2012 zurückgenommen…
…8,5 Taxis fehle. Ein Hochrechnen der Umsätze der nicht erfassten Taxierlöse mit den von der Bp angenommenen Durchschnittskilometern und -kilometererlösen zeige die Plausibilität der vorgenommenen Schätzung. Tz 66-71 enthalten die USt-Feststellungen zur Autowerkstatt, Tz 72-74 enthalten die USt-Feststellungen zur Vermietung…
…brutto bzw. 0,85 € netto anzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Strittig ist im Berufungsfall die Schätzung der Taxierlöse der Höhe nach. Die Schätzungsberechtigung selbst ist dem Grunde nach nicht strittig und ist aufgrund der festgestellten formellen und materiellen Buchführungsmängel zweifelsfrei gegeben. Ziel…
…Aufzeichnungen E..) eine Nachkalkulation durchgeführt, wobei erhebliche Differenzen festgestellt wurden. Bei den Taxierlösen wurde nach Berücksichtigung von einem Abschlag von 10% für sonstige Fahrten von einem lt. der Salzburger Taxiverordnung sich ergebenden Durchschnittserlös bei einer Fahrtstrecke von 6 km und einem 40%igen Rückfahrtsweg ausgegangen…
…10% Leerkilometer | | minus 20% Privatanteil | | ergibt 27.337,7 verrechenbare km x 9,09 | | ergibt einen Taxierlös/-umsatz im Ausmaß von | ATS 521.199,69 | 62.245 Mietwagenkilometer | | minus 10% Leerkilometer | | minus 20…
…den Zeitraum 01-04/1994 ergebe sich eine Aufteilung des Treibstoffverbrauches auf Pkw und Bus im Verhältnis 50:50. Auf dieser Basis würden sich Taxierlöse in Höhe von ATS 1.397.395 errechnen. Die Differenz von ATS 1.928 zu den erklärten Erlösen sei unbedeutend…
…die für die Ermittlung und Kontrolle der Steuerbemessungsgrundlagen erforderlich sind, nicht vorgelegt werden. In der Folge wurden die Steuerbemessungsgrundlagen durch die Betriebsprüfung aufgrund der kalkulatorisch ermittelten 10%igen Taxierlöse im Schätzungswege gemäß § 184 BAO festgesetzt. Die sich dadurch ergebenden Erlösdifferenzen wurden als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet…
…zB VwGH vom 22.11.2001, 98/15/0187). Die Abgabenbehörde erster Instanz hat zum Zwecke der Schätzung der Taxierlöse der Jahre 1998 und 1999 die (an Hand der vorliegenden Unterlagen ermittelten) durchschnittlich gefahrenen Kilometer sowie einen durchschnittlichen Bruttoerlös je km iHv. ATS 9,- herangezogen…
…beantragt, die angefochtenen Bescheide aufzuheben bzw. wie folgt abzuändern: Hinsichtlich der mangelhaften Grundaufzeichnungen (Nichtaufbewahrung der handschriftlichen Grundlagen für die Losungsbögen mit Excel) werde die Festsetzung eines Sicherheitszuschlages von 10 % der Umsätze aus Taxierlösen und die Festsetzung eines Gewinnes von 10 % des Sicherheitszuschlages beantragt, d.s…
…gegeben ist. Der von der Bw. vertretenen Ansicht, dass die Festsetzung eines Sicherheitszuschlages von 10 % der Umsätze aus Taxierlösen und der Festsetzung eines Gewinnes von 10 % des Sicherheitszuschlages die angemessene Methode der Schätzung wäre, kann nicht gefolgt werden, da eine solche Vorgehensweise im Hinblick auf…
…erfolgt. Bei den Taxierlösen wurde nach Berücksichtigung von einem Abschlag von 10 % für sonstige Fahrten und geschätzten jährlichen 6.000 Privatkilometern von einem laut der Salzburger Taxiverordnung sich ergebenden Durchschnittserlös bei einer Fahrtstrecke von sechs km und einem 50%igen Rückfahrtsweg ausgegangen, wobei bereits dem…
…in einem vorherigen Finanzstrafverfahren mit (für Abgabenhinterziehungen 1996 bis 1998) bereits bestraft worden sei. Laut Tz. 17 erfolgte eine griffweise Umsatzzuschätzung, da Grundaufzeichnungen (Tachoscheiben der Autobusse, Grundaufzeichnungen zu Taxierlösen, Abrechnungen mit den einzelnen Taxifahrern, Fahrereinteilung) nicht aufbewahrt wurden, die Erfassung der Bareinnahmen im Kassabuch bzw…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vorn.Bw. Bw, Adr.Bw., vertreten durch Attesta GmbH, 1180 Wien, Hockegasse 22, vom 11. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 1994 und Gewerbesteuer für die Jahre 1992 und 1993 nach in Wien am 8. Juni…