…133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zuschätzung von Taxierlösen dem Grunde und der Höhe nach. Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt seit 16. April 2002 das Taxigewerbe. An der Gesellschaft waren in den Streitjahren lt. Firmenbuch (FN 9080p) folgende Gesellschafter beteiligt…
Weiters gab es Unrichtigkeiten betreffend eines Unfalles am angeführten Tag und der erhaltenen Versicherungsvergütung und Verbuchung einer Tageslosung am selben Tag (siehe Seite 9ff der Bp-Stellungnahme vom 7. Dezember 2018). - 2007 wurden keine Steuererklärungen abgegeben. Die Chauffeurlisten 1-9/2007 wurden nach Beginn…
…bestanden, weitere Aufwendungen zu schätzen. Die Umsätze und Vorsteuern seien daher wie folgt zu schätzen gewesen (Beträge 1998 bis 2001 in Schilling): | USt | KZ 022 (20 %) Botendienste | KZ 029 (10 %) Taxierlöse | KZ 060 (Vorsteuer) | USt-Zahllast | 1998 / Lt. Erkl…
…den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zuschätzung von Taxierlösen dem Grunde und der Höhe nach. Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt seit 16. April 2002 das Taxigewerbe. An der Gesellschaft waren in den Streitjahren lt. Firmenbuch (FN …
…Im diesbezüglichen Bericht werden folgende Feststellungen getroffen: Tz 1: Mangelhafte Grundaufzeichnungen Der Bf. habe im Prüfungszeitraum sowohl 10%-ige Taxierlöse als auch 20%-ige Erlöse für Botenfahrten erklärt. Er habe in den Jahren 2010 bis 2013 über durchschnittlich 6-10 Fahrzeuge pro Jahr verfügt. Dabei…
…Erlöse, ebenso durch die Nichtaufbewahrung der täglichen Aufzeichnungen der Kilometerleistungen (Leer- und Besetztkilometer, Pauschal- und Botenfahrten) laut Taxameterablesung eine nachträgliche Überprüfung der Taxierlöse bewusst ausgeschlossen. Die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde gründe sich auf die - unbestrittene - Tatsache, dass Uraufzeichnungen über die erzielten Einnahmen nicht aufbewahrt worden seien…
…der Kilometerleistungen (Leer- und Besetztkilometer, Pauschal- und Botenfahrten) lt. Taxameterablesung wurde durch den Bw. eine nachträgliche Überprüfung der Taxierlöse bewusst ausgeschlossen. Dass er die Grundaufzeichnungen in Unkenntnis der gesetzlichen Verpflichtung oder versehentlich vernichtet hätte, wurde vom stets steuerlich vertretenen Bw. nicht geltend gemacht. Die Ausführungen…
…errechnet. Weiters wären die Kilometererträge unter Berücksichtigung eines 40%igen Leerfahrtenanteiles in Höhe von S 14,40, S 15,30 und S 15,30 ermittelt worden. Die Taxierlöse wären somit in Höhe von insgesamt S 335.520,-, S 374.850,- und S 328.950,-, die…
… 4 Abs. 3 EStG 1988 gelten nur tatsächlich vereinnahmte Beträge als zugeflossen. Den Berufungsausführungen, die nicht abgeführten Taxierlöse seien der Bw noch nicht zugeflossen, kann nicht entgegengetreten werden, zumal dieser Betrag als Forderung in die Eröffnungsbilanz zum 1.1.1997 eingestellt wurde. Der Betrag in…
…und die dabei erzielten Erlöse, ebenso durch die Nichtvorlage der täglichen Aufzeichnungen der Kilometerleistungen (Leer- und Besetztkilometer, Pauschal- und Botenfahrten) laut Taxameterablesung sei eine nachträgliche Überprüfung der Taxierlöse unmöglich gewesen. Aufgrund der größtenteils fehlenden Grundaufzeichnungen bestehe für die Abgabenbehörde begründeter Anlass, die sachliche Richtigkeit der…
…einzelnen Fahrten und die dabei erzielten Erlöse, ebenso durch die Nichtaufbewahrung der täglichen Aufzeichnungen der Kilometerleistungen (Leer- und Besetztkilometer, Pauschal- und Botenfahrten) laut Taxameterablesung eine nachträgliche Überprüfung der Taxierlöse bewusst ausgeschlossen. Eine Buchführung, die als materiell richtig beurteilt werden soll, muss grundsätzlich tatsächlich passiv verprobungs-…
…die für die Ermittlung der Grundlagen gem. Abs. 1 wesentlich sind." Der Abgabepflichtige "konnte über die erzielten Taxierlöse keine Grundaufzeichnungen vorlegen. Somit liegen hinsichtlich der Losungsermittlung derartig schwerwiegende Aufzeichnungsmängel vor, dass von der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht gesprochen werden kann und somit die Grundlagen für…
…C-Imbiss als auch im E gegeben. Daher werde weiterhin die Anwendung der Gaststättenpauschalierungsverordnung eingefordert. Zudem werde der im Hinblick auf die Taxierlöse im Wege der Schätzung für das Jahr 2012 angewendete km-Satz von 1,27 € angefochten. Am gleichen Standort habe eine kurz…
…operativen Zeit, sodass eine einen Ordnungsmangel darstellende Vermengung derartiger nicht erfasster Barausgänge mit den bar erzielten Taxierlösen nicht in Betracht komme. Ebenso wenig verfüge der Bf über unbare Taxierlöse in Form von Bankomat- und Kreditkartenzahlungen. Den Beschwerdeausführungen hielt die BP in der Stellungnahme entgegen, die…
…122129/05) wurde wiederum jeweils festgestellt, dass die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht gegeben war. Den Prüferinnen wurden keine Grundaufzeichnungen betreffend die Mietwagen- und Taxierlöse vorgelegt. Es wurden daher von den Prüferinnen Nachkalkulationen durchgeführt. Diese Kalkulationen sind in Tz. 18 des Berichtes über das Ergebnis der…
…Öl enthalten): | Jahr | Taxierlöse | Treibstoff Treibstoff in% der Erlöse: | 2004 | 60.544,55 | 4.904,88 = | 8,10% | 2005 | 53.921,05 | 5,239,11 = | 9,72% | 2006 | 51.392…
…woraus sich eine Kilometerleistung von 115.078 km ergebe. Diese der Gesamtkilometerleistung von 114.367km gegenübergestellt erhärte die Richtigkeit der erklärten Taxierlöse. In der Berufung wurde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat beantragt. Diese wurde mit Schriftsatz vom 18.5.2012 zurückgenommen…
…8,5 Taxis fehle. Ein Hochrechnen der Umsätze der nicht erfassten Taxierlöse mit den von der Bp angenommenen Durchschnittskilometern und -kilometererlösen zeige die Plausibilität der vorgenommenen Schätzung. Tz 66-71 enthalten die USt-Feststellungen zur Autowerkstatt, Tz 72-74 enthalten die USt-Feststellungen zur Vermietung…
…brutto bzw. 0,85 € netto anzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Strittig ist im Berufungsfall die Schätzung der Taxierlöse der Höhe nach. Die Schätzungsberechtigung selbst ist dem Grunde nach nicht strittig und ist aufgrund der festgestellten formellen und materiellen Buchführungsmängel zweifelsfrei gegeben. Ziel…
…Aufzeichnungen E..) eine Nachkalkulation durchgeführt, wobei erhebliche Differenzen festgestellt wurden. Bei den Taxierlösen wurde nach Berücksichtigung von einem Abschlag von 10% für sonstige Fahrten von einem lt. der Salzburger Taxiverordnung sich ergebenden Durchschnittserlös bei einer Fahrtstrecke von 6 km und einem 40%igen Rückfahrtsweg ausgegangen…