… 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Die Finanzstrafbehörde I. Instanz erachtete aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung einen Tatvorwurf als hinreichend begründet. Gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG ist der Verdächtige von der Einleitung des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in…
…am 18. Juni 1999. Im Jahr 1998 hat die N-KEG somit noch nicht bestanden, weshalb der Tatvorwurf, der Beschwerdeführer habe als Verantwortlicher der N-KEG eine Abgabenverkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer für 1998 bewirkt, ins Leere geht. Weiters wird im angefochtenen Bescheid ausgeführt, das…
…ergangen. Seitens der Bf. sei mit Schreiben vom 1. Oktober 2007 darauf hingewiesen worden, dass diese Ladung aufgrund fehlender Tatvorwürfe nicht hätte erfolgen dürfen, in welchem Schreiben aus mehreren Gründen darauf hingewiesen worden sei, dass die Ladung damit als gegenstandslos angesehen werde. Zum Sachverhalt sei…
…entweder verjährt oder - wie oben erwähnt - noch mit keinem deliktischen Erfolg verknüpft gewesen. Infolge der Einengung des eigentlichen Tatvorwurfes auf Hinterziehung konkret von Einkommensteuern und in der Folge auf Hinterziehung von Körperschafts- und Kapitalertragssteuern ist - wie ausgeführt - dem Berufungssenat eine neuerliche Umqualifizierung des Tatvorwurfes verwehrt…
…für die Annahme des geäußerten Verdachtes ausreichende Gründe vorhanden sind. Die Tat ist in diesem Verfahrensstadium ja noch nicht erwiesen, zur Feststellung der Haltbarkeit des Tatvorwurfs dient erst das auf die Einleitung folgende Untersuchungsverfahren (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger "Das Finanzstrafgesetz", Bd.II, Linde-Verlag…
…Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Der Tatvorwurf besteht im gegenständlichen Fall darin, dass der Beschwerdeführer die Umsatzsteuervoranmeldung für 01/2005 nicht abgegeben habe. Da dem Beschwerdeführer somit lediglich eine einzige Tathandlung vorgeworfen wird, kommt ein fortgesetztes Delikt, das jedenfalls eine…
…pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ nicht mit Sicherheit die Überzeugung von der Richtigkeit des Tatvorwurfes erzeugt werden konnte. Nur wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender…
…Umstand der Nichteinreichung und Nichtentrichtung damit begründet, dass er durch tragische persönliche Umstände bedingt die Erfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen hintangestellt hat, so kann ihn das freilich nicht vom Tatvorwurf befreien, ist doch das Motiv für das deliktische Verhalten unbeachtlich. Persönliche Umstände sind bei einer Bestrafung…
…bezug auf seine Unschuld einen glaubwürdigen Eindruck hinterließ, ist der von der Finanzstrafbehörde I. Instanz behauptete Tatvorwurf insgesamt nicht erwiesen, weshalb der Berufung stattzugeben und das eingeleitete Finanzstrafverfahren auch gleich einzustellen war. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht…
…zum Beweise dafür, dass die Abrechnung der Warenkäufe im Betriebe des Beschuldigten in einer Weise erfolgt sei, dass "Schwarzkäufe" praktisch auszuschließen seien. Zur Entscheidung wurde erwogen: 1. Zu den Tatvorwürfen betreffend die Umsatzsteuer und Einkommensteuer für 1999, 2000 und 2001: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG…
…Folge gegeben, als der angefochtene Bescheid hinsichtlich des Tatvorwurfes betreffend die Einkommensteuer für 2001 (strafbestimmender Wertbetrag laut Vorinstanz € 2.723,05) aufgehoben und der strafbestimmende Wertbetrag hinsichtlich der Umsatzsteuer für 2001 von € 2.246,26 auf € 426,51 herabgesetzt wird. II. Aus…
…für 2001 wurde dem Beschwerdeführer nicht vorgeworfen. Der aufgrund Tz. 10 zu AB1 ermittelte strafbestimmende Wertbetrag betreffend Einkommensteuer für 2001 war daher aus dem Tatvorwurf auszuscheiden. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur zu untersuchen war, ob für die Einleitung des Strafverfahrens ausreichende…
…2006, GZ. FSRV/0003-I/04, hat der Unabhängige Finanzsenat dieser Beschwerde teilweise Folge gegeben und den angefochtenen Bescheid hinsichtlich des Tatvorwurfes, der Beschwerdeführer habe als Geschäftsführer der Fa. ABC-GmbH in Innsbruck im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-…
… 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Einleitungsbescheid hinsichtlich der Tatvorwürfe betreffend die Umsatzsteuer für 1997, die Einkommensteuer für 1997 und die Einkommensteuer für 1998 aufgehoben. 2. Hinsichtlich der Umsatzsteuer für 1998 und…
…Abs. 1 FinStrG eine Abgabenverkürzung voraussetzt, eine solche im Hinblick aber auch auf die Körperschaftsteuer für 2000 nicht eingetreten ist, war der Beschwerde auch in diesem Umfang Folge zu geben und der angefochtene Bescheid hinsichtlich des Tatvorwurfes, der Beschwerdeführer habe eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…30.000,00 betragen, in der Einleitungsverfügung sei von 20.978,00 (Euro?) die Rede. Nur wenn beide Beträge übereinstimmten, wäre sein Konkretisierungswunsch entbehrlich. Zur Entscheidung wurde erwogen: a) Zum Tatvorwurf hinsichtlich Einkommensteuer 2000 bis 2003: Gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG idF BGBl. I Nr…
…seit der Tat verstrichenen langen Zeitraum und den Umstand, dass der Beschuldigte nunmehr nicht mehr unternehmerisch tätig ist, ist der Ausspruch einer Verwarnung nicht erforderlich. Somit war der Berufung auch in diesem Umfang Folge zu geben und das Finanzstrafverfahren auch hinsichtlich dieses Tatvorwurfes gemäß §§ 136…
…Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid hinsichtlich des Tatvorwurfes, der Beschwerdeführer habe als Geschäftsführer der Firma B GmbH in ABC im Bereich des Finanzamtes ABC vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-…
… 33 Abs. 1 FinStrG begangen hat. Hinsichtlich des Tatvorwurfs betreffend die Umsatzsteuer für 1995 bis 1997 und die Einkommensteuer für 1998 wurde der angefochtene Bescheid aufgehoben. Im Übrigen wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Mit "modifiziertem Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…7. Juni 2003 Berufung eingebracht habe und die Rechtsmittelinstanz noch nicht entschieden habe. Zur Entscheidung wurde erwogen: 1. Zum Tatvorwurf hinsichtlich der Umsatzsteuer für 1995 bis 1997 sowie der Einkommensteuer für 1995: Die Beschwerdeführerin wurde mit Strafverfügung des Finanzamtes Innsbruck vom 9. November 2000, SN…