…so bedeute es keinen Verfahrensmangel, wenn die Behörde von Amts wegen keine weiteren Beweiserhebungen durchführe. Taugliche Beweismittel, welche den gegenständlichen Tatvorwurf zu widerlegen imstande wären, seien von der Bf. im Zuge des gegenständlichen Verfahrens nicht vorgelegt worden. Bei Abwägung der Abgaben des anzeigelegenden Organs und…
…333,33 begehen konnte. Am 25.3.2021 fand die gemeinsame mündliche Verhandlung gem § 135 FinStrG vor dem Spruchsenat Salzburg I als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung zu og Tatvorwürfen statt. Diese wurde auf unbestimmte Zeit zwecks Einvernahme weiterer Zeugen erstreckt. Am 29.6.2021…
…als erwiesene Tat vorgeworfen. Es liegt daher ein gemäß § 44a Z 1 VStG unzulässiger alternativer Tatvorwurf vor, wenn es im Spruch heißt: ohne dieses bei Beginn des Abstellens mit einem gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet oder einen elektronischen Parkschein aktiviert zu haben. Ein Alternativvorwurf darf allenfalls…
Dieses Entgelt entspricht jenem für die Papierparkscheine, sodass auch im elektronischen System "angefangene" Viertelstunden bei Aktivierung eines Halbstunden- oder länger gültigen elektronischen Parkscheins insoweit zu keiner Parkgebührenabbuchung führen. Ohne rechtzeitige Entwertung bzw. Aktivierung eines Parkscheins kommt es daher zu einer Abgabenpflicht bereits ab Beginn des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Geb-Datum Bf1***, wohnhaft in ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Rechtsanwalts KG, Ungargasse 24 Tür 15, 1030 Wien, wegen des Finanzvergehens gemäß § 15 Abs. 1 Z 2 Wirtschaftliche Eigentümer…
…2.) schuldig gesprochen worden (siehe Schuldspruch unter Spruchpunkt I.). Insoweit wurde der Schuldspruch des angefochtenen Erkenntnisses durch die hg Entscheidung dem Grunde nach bestätigt und kam es zu keiner qualitativen oder quantitativen Reduktion des Tatvorwurfes. Lediglich im Strafausspruch wurde aufgrund der in der am 27…
… 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Die Finanzstrafbehörde I. Instanz erachtete aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung einen Tatvorwurf als hinreichend begründet. Gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG ist der Verdächtige von der Einleitung des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in…
…am 18. Juni 1999. Im Jahr 1998 hat die N-KEG somit noch nicht bestanden, weshalb der Tatvorwurf, der Beschwerdeführer habe als Verantwortlicher der N-KEG eine Abgabenverkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer für 1998 bewirkt, ins Leere geht. Weiters wird im angefochtenen Bescheid ausgeführt, das…
…ergangen. Seitens der Bf. sei mit Schreiben vom 1. Oktober 2007 darauf hingewiesen worden, dass diese Ladung aufgrund fehlender Tatvorwürfe nicht hätte erfolgen dürfen, in welchem Schreiben aus mehreren Gründen darauf hingewiesen worden sei, dass die Ladung damit als gegenstandslos angesehen werde. Zum Sachverhalt sei…
…entweder verjährt oder - wie oben erwähnt - noch mit keinem deliktischen Erfolg verknüpft gewesen. Infolge der Einengung des eigentlichen Tatvorwurfes auf Hinterziehung konkret von Einkommensteuern und in der Folge auf Hinterziehung von Körperschafts- und Kapitalertragssteuern ist - wie ausgeführt - dem Berufungssenat eine neuerliche Umqualifizierung des Tatvorwurfes verwehrt…
…für die Annahme des geäußerten Verdachtes ausreichende Gründe vorhanden sind. Die Tat ist in diesem Verfahrensstadium ja noch nicht erwiesen, zur Feststellung der Haltbarkeit des Tatvorwurfs dient erst das auf die Einleitung folgende Untersuchungsverfahren (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger "Das Finanzstrafgesetz", Bd.II, Linde-Verlag…
…0018; VwGH 29.6.1995, 94/07/0178). Dies setze aber voraus, dass die Tatvorwürfe ausreichend konkret gewesen seien, den Beschuldigten in die Lage zu versetzen, sich gegen diese zu verteidigen und ihn vor der Gefahr einer Doppelbestrafung zu schützen (vgl. VwGH 22.6.2011…
… 44a Abs. 1 VStG entspreche, insbesondere sei der Tatzeitpunkt nicht hinreichend konkret bezeichnet worden und sei der Tatvorwurf unrichtig und widersprüchlich. Zudem habe die belangte Behörde die Begründungspflicht und die Regeln der Beweiswürdigung verletzt, indem sie im Erkenntnis nur textbausteinartig das bisherige Verfahren widergegeben habe…
…für seine Kennzeichnung mit einem ordnungsgemäß entwerteten Papierparkschein gesorgt zu haben, sodass es erstmals um 12:14 Uhr von der besonders geschulten Meldungslegerin dienstlich wahrgenommen und um 12:18 Uhr beanstandet wurde. Tatvorwurf ist folglich, dass das Fahrzeug um 12:14 Uhr nicht mit einem…
… 125 f FinStrG), in dem am 30.1.2013 gegen ihn eingeleiteten Finanzstrafverfahren, in welchem am 24.3.2016 hinsichtlich der im Erkenntnis bezeichneten Tatvorwürfe eine vom Beschuldigten beeinspruchte Strafverfügung mit einem identen Schuld- und Strafausspruch (§ 143 FinStrG) ergangen war, der Begehung von Finanzvergehen der…
…Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Der Tatvorwurf besteht im gegenständlichen Fall darin, dass der Beschwerdeführer die Umsatzsteuervoranmeldung für 01/2005 nicht abgegeben habe. Da dem Beschwerdeführer somit lediglich eine einzige Tathandlung vorgeworfen wird, kommt ein fortgesetztes Delikt, das jedenfalls eine…
…pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ nicht mit Sicherheit die Überzeugung von der Richtigkeit des Tatvorwurfes erzeugt werden konnte. Nur wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender…
…moniert der Bf. in seinem E-Mail, es lägen ihm keine "detaillierten Informationen zu den Vorwürfen" vor und richtet damit seine Einwendungen gegen den in den Strafverfügungen enthaltenen Tatvorwurf. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass das Bundesfinanzgericht auf den, lediglich den Inhalt der Strafverfügung betreffenden Einwand nicht…
…Umstand der Nichteinreichung und Nichtentrichtung damit begründet, dass er durch tragische persönliche Umstände bedingt die Erfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen hintangestellt hat, so kann ihn das freilich nicht vom Tatvorwurf befreien, ist doch das Motiv für das deliktische Verhalten unbeachtlich. Persönliche Umstände sind bei einer Bestrafung…
…freiwillig herauszugeben und dadurch oder sonst die Gründe für die Durchsuchung zu beseitigen, woraufhin A sich äußerte wie folgt: "Zu dem im Durchsuchungsbefehl angeführten Tatvorwurf möchte ich auf Anraten meines Rechtsanwaltes [...] keine Stellung nehmen. An der Wohnadresse befinden sich jedenfalls keine Geschäftsunterlagen der gesuchten Art…