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UFSW RV/1546-W/06Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Ablauf der Aussetzung, Fristversäumnis bei Berufungsfrist; Berufungsargumente nur gegen zugrunde liegenden Stammabgabenbescheide, zudem eine verspätete Berufung nach Ablauf der Monatsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…

UFSL RV/1836-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 2/2

…die Rechtsfolge im Hinblick auf die Art der vorzuschreibenden Zinsen festgelegt wird. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich in teleologischer Auslegung aber, dass § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO insbesondere verhindern will, dass bei für denselben Abgabenbetrag sowohl bewilligter Zahlungserleichterung als auch bewilligter Aussetzung eine Doppelbelastung…

UFSL RV/1837-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…die Rechtsfolge im Hinblick auf die Art der vorzuschreibenden Zinsen festgelegt wird. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich in teleologischer Auslegung aber, dass § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO insbesondere verhindern will, dass bei für denselben Abgabenbetrag sowohl bewilligter Zahlungserleichterung als auch bewilligter Aussetzung eine Doppelbelastung…

UFSL RV/1836-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…abgelaufener Zahlungserleichterungsbewilligung Stundungszinsen für den Zeitraum 18. Februar bis 28. März 2002 in Höhe von 215,03 € vorgeschrieben. Laut Bescheidbegründung seien diese Nebengebühren für jene Abgabenschuldigkeiten von insgesamt mehr als 750 € festzusetzen gewesen, für die aufgrund eines Zahlungserleichterungsansuchens bzw. der Bewilligung einer Zahlungserleichterung…

UFSL RV/0171-L/04Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsgebühren bei bestrittenem Eintritt der Abgabenvollstreckbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2005

…Mai 2003 bis 15. Februar 2004 bewilligt, für einen Teil dieser zahlungserleichterungsbetroffenen Abgabenschuldigkeiten am 2. Dezember 2003 aber Einbringungsmaßnahmen eingeleitet worden wären. Dieses Vorgehen und damit auch die entsprechend festgesetzten Exekutionsgebühren erwiesen sich laut Berufungsvorbringen anlassgegenständlich deshalb als rechtswidrig, weil für die Nichteinhaltung einzelner Ratenzahlungstermine…

UFSL RV/0170-L/04Zahlungserleichterung für bereits entrichtete Abgaben bzw. bei bereits verstrichenem Antragszeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2005

…Nummer bereits im Juli 2003 getilgt gewesen, und es unter diesen Voraussetzungen weder zum Erlöschen der Zahlungserleichterungsbewilligung noch zur Vorschreibung von Stundungszinsen noch zu den Exekutionsmaßnahmen vom Dezember 2003 gekommen wäre. Abgesehen davon erweise sich die Verweigerung einer weiteren Zahlungserleichterung insbesondere auch deshalb als gesetzwidrig…

UFSW RV/2336-W/06Keine Zahlungserleichterung bei Gefährdung der Einbringlichkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2007

…diese symbolische Sicherheitsleistung angeboten werden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. August 2006 wies das Finanzamt die Berufung ebenfalls als unbegründet ab und führte aus, dass die Abgabenbehörde gemäß § 212 Abs. 1 BAO eine Zahlungserleichterung gewähren könne, wenn die sofortige Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre und…

UFSW RV/4116-W/02Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2003

…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…

UFSW RV/0974-W/06Stundungszinsen, neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen innerhalb der Nachfrist der Abweisung eines ersten Zahlungserleichterungsansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2008

…1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im…

UFSW RV/1921-W/11Abrechnungsbescheid, Verrechnung einer Gutschrift, Zahlungserleichterung (ZE)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…2) In den Fällen einer gemäß § 201 Abs. 4 zusammengefassten Festsetzung von Abgaben gilt Abs. 1 mit der Maßgabe, dass als Fälligkeitstag der gesamten Abgabennachforderung der Fälligkeitstag der jüngsten zusammengefasst festgesetzten Abgabenschuldigkeit anzusehen ist. (3) Die in Bewilligungen von Zahlungserleichterungen vorgesehenen Zahlungstermine sind bei Anwendung…

UFSG RV/0401-G/11Vorschreibung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2013

…Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. (3) Wird die Bewilligung einer Zahlungserleichterung durch Abänderung oder Zurücknahme des Bescheides widerrufen (§ 294)…

UFSL RV/0940-L/10Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2011

…25. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 05. Mai 2009 mit dem ein Ansuchen um Bewilligung einer Zahlungserleichterung abgewiesen wurde entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes vom 28. Oktober 2008, 2006…

UFSS RV/0570-S/10Berufung wegen Haftungsinanspruchnahme gem. den §§ 9 und 80 BAO im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Ausgleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2013

…Ausgleich könne nicht als rechtzeitig beurteilt werden. Rechtzeitigkeit sei demnach im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO zu verstehen. Der Antrag vom 27. April 2004 auf Entrichtung eines Teils der Abgabenschulden wurde hinsichtlich der Umsatzsteuer 12/03, 1/04 und der Stundungszinsen 2004 erst nach…

UFSW RV/3473-W/09Behauptungs- und Beweislast, Verjährung, Ermittlungspflicht, Liquiditätsstatus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2010Teil 2/2

…jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Gemäß § 238 Abs. 2 BAO wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie durch Mahnung, durch Vollstreckungsmaßnahmen, durch Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder durch Erlassung eines Bescheides gemäß…

UFSL RV/1304-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2004Teil 1/2

…gestanden wären. Die Stundungswerberin beschäftige mehr als einhundert Dienstnehmer und verfüge somit über ein entsprechend hohes Auftragsvolumen. Eine der Antragsbewilligung entgegen stehende Gefährdung der Abgabeneinbringlichkeit liege daher nicht vor. Das Finanzamt hat diese Zahlungserleichterungsansuchen allesamt wegen gefährdeter Abgabeneinbringlichkeit abschlägig erledigt. Mit Schreiben vom 6. November…

UFSW RV/2878-W/10Haftung, da trotz Vorhalt keine Liquiditätsrechnung gelegt wurde und keine Aussetzung der Einhebung aufrecht war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2011

…Verbindlichkeiten verwendet habe, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Ein Liquiditätsstatus im Sinne einer Gegenüberstellung der jeweils liquiden Mittel zum Fälligkeitstag der Abgabenschulden sei nicht eingebracht worden. Die Geltendmachung der Haftung liege im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 2/3

…trifft den Geschäftsführer als gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft (§§ 18 ff GmbHG) grundsätzlich persönlich die Verpflichtung, Rechte und Pflichten für die vertretene Gesellschaft wahrzunehmen bzw. zu erfüllen, und insbesondere auch dafür Sorge zu tragen, dass die Gesellschaftsabgaben aus den verwalteten Mitteln entrichtet werden. Eine uneingeschränkte Überwälzung…

UFSW RV/1720-W/121. Ist die Klärung einer Rechtsfrage vor dem Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof ein Stundungsgrund? 2. Ist die Klärung einer Rechtsfrage vor dem Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof ein Grund, keine Stundungszinsen festzusetzen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2013

…Ritz, Verwaltungsökonomie als Ermessenskriterium, ÖStZ 1996, 70) 7. Stundungszinsen Wettgebühren und Glücksspielabgaben für den Zeitraum 8/2011 Gemäß § 212 Abs. 2 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von insgesamt 750 Euro übersteigen, a) solange auf Grund eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen, über das noch nicht…

UFSW RV/3240-W/11Stundungsansuchen, Abweisung mit Nachfristsetzung, neuerliches Stundungsansuchen statt Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2012

…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…

UFSW RV/2302-W/08Von einem vorbehaltenen Widerruf kann nur gesprochen werden, wenn dieser näher determiniert ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…vor, den Begünstigungsbescheid zu widerrufen. Einen anderen Widerruf als den nach § 294 BAO gäbe es aber nicht, so dass diese Gesetzesstelle ausschließlich zur Beurteilung dieser Rechtsfrage herangezogen werden müsse. Schon aus diesem Grunde hätte die Abgabenbehörde erster Instanz daher den Widerruf aufheben und der Bw…