…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…
…die Rechtsfolge im Hinblick auf die Art der vorzuschreibenden Zinsen festgelegt wird. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich in teleologischer Auslegung aber, dass § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO insbesondere verhindern will, dass bei für denselben Abgabenbetrag sowohl bewilligter Zahlungserleichterung als auch bewilligter Aussetzung eine Doppelbelastung…
…die Rechtsfolge im Hinblick auf die Art der vorzuschreibenden Zinsen festgelegt wird. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich in teleologischer Auslegung aber, dass § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO insbesondere verhindern will, dass bei für denselben Abgabenbetrag sowohl bewilligter Zahlungserleichterung als auch bewilligter Aussetzung eine Doppelbelastung…
…abgelaufener Zahlungserleichterungsbewilligung Stundungszinsen für den Zeitraum 18. Februar bis 28. März 2002 in Höhe von 215,03 € vorgeschrieben. Laut Bescheidbegründung seien diese Nebengebühren für jene Abgabenschuldigkeiten von insgesamt mehr als 750 € festzusetzen gewesen, für die aufgrund eines Zahlungserleichterungsansuchens bzw. der Bewilligung einer Zahlungserleichterung…
…Mai 2003 bis 15. Februar 2004 bewilligt, für einen Teil dieser zahlungserleichterungsbetroffenen Abgabenschuldigkeiten am 2. Dezember 2003 aber Einbringungsmaßnahmen eingeleitet worden wären. Dieses Vorgehen und damit auch die entsprechend festgesetzten Exekutionsgebühren erwiesen sich laut Berufungsvorbringen anlassgegenständlich deshalb als rechtswidrig, weil für die Nichteinhaltung einzelner Ratenzahlungstermine…
…Nummer bereits im Juli 2003 getilgt gewesen, und es unter diesen Voraussetzungen weder zum Erlöschen der Zahlungserleichterungsbewilligung noch zur Vorschreibung von Stundungszinsen noch zu den Exekutionsmaßnahmen vom Dezember 2003 gekommen wäre. Abgesehen davon erweise sich die Verweigerung einer weiteren Zahlungserleichterung insbesondere auch deshalb als gesetzwidrig…
…diese symbolische Sicherheitsleistung angeboten werden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. August 2006 wies das Finanzamt die Berufung ebenfalls als unbegründet ab und führte aus, dass die Abgabenbehörde gemäß § 212 Abs. 1 BAO eine Zahlungserleichterung gewähren könne, wenn die sofortige Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre und…
…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…
…1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im…
…2) In den Fällen einer gemäß § 201 Abs. 4 zusammengefassten Festsetzung von Abgaben gilt Abs. 1 mit der Maßgabe, dass als Fälligkeitstag der gesamten Abgabennachforderung der Fälligkeitstag der jüngsten zusammengefasst festgesetzten Abgabenschuldigkeit anzusehen ist. (3) Die in Bewilligungen von Zahlungserleichterungen vorgesehenen Zahlungstermine sind bei Anwendung…
…Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. (3) Wird die Bewilligung einer Zahlungserleichterung durch Abänderung oder Zurücknahme des Bescheides widerrufen (§ 294)…
…25. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 05. Mai 2009 mit dem ein Ansuchen um Bewilligung einer Zahlungserleichterung abgewiesen wurde entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes vom 28. Oktober 2008, 2006…
…Ausgleich könne nicht als rechtzeitig beurteilt werden. Rechtzeitigkeit sei demnach im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO zu verstehen. Der Antrag vom 27. April 2004 auf Entrichtung eines Teils der Abgabenschulden wurde hinsichtlich der Umsatzsteuer 12/03, 1/04 und der Stundungszinsen 2004 erst nach…
…jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Gemäß § 238 Abs. 2 BAO wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie durch Mahnung, durch Vollstreckungsmaßnahmen, durch Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder durch Erlassung eines Bescheides gemäß…
…gestanden wären. Die Stundungswerberin beschäftige mehr als einhundert Dienstnehmer und verfüge somit über ein entsprechend hohes Auftragsvolumen. Eine der Antragsbewilligung entgegen stehende Gefährdung der Abgabeneinbringlichkeit liege daher nicht vor. Das Finanzamt hat diese Zahlungserleichterungsansuchen allesamt wegen gefährdeter Abgabeneinbringlichkeit abschlägig erledigt. Mit Schreiben vom 6. November…
…Verbindlichkeiten verwendet habe, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Ein Liquiditätsstatus im Sinne einer Gegenüberstellung der jeweils liquiden Mittel zum Fälligkeitstag der Abgabenschulden sei nicht eingebracht worden. Die Geltendmachung der Haftung liege im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb…
…trifft den Geschäftsführer als gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft (§§ 18 ff GmbHG) grundsätzlich persönlich die Verpflichtung, Rechte und Pflichten für die vertretene Gesellschaft wahrzunehmen bzw. zu erfüllen, und insbesondere auch dafür Sorge zu tragen, dass die Gesellschaftsabgaben aus den verwalteten Mitteln entrichtet werden. Eine uneingeschränkte Überwälzung…
…Ritz, Verwaltungsökonomie als Ermessenskriterium, ÖStZ 1996, 70) 7. Stundungszinsen Wettgebühren und Glücksspielabgaben für den Zeitraum 8/2011 Gemäß § 212 Abs. 2 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von insgesamt 750 Euro übersteigen, a) solange auf Grund eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen, über das noch nicht…
…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…
…vor, den Begünstigungsbescheid zu widerrufen. Einen anderen Widerruf als den nach § 294 BAO gäbe es aber nicht, so dass diese Gesetzesstelle ausschließlich zur Beurteilung dieser Rechtsfrage herangezogen werden müsse. Schon aus diesem Grunde hätte die Abgabenbehörde erster Instanz daher den Widerruf aufheben und der Bw…