…212, Tz 25) Stundungszinsen sind mit Bescheid festzusetzen. Sie sind einen Monat nach Zustellung des Zinsenbescheides fällig (§ 210 Abs. 1 BAO). Da die Rechtsordnung für die Festsetzung von Stundungszinsen kein Ermessen einräumt, sondern deren Festsetzung als eine unabdingbare Rechtsfolge der Gewährung von Zahlungserleichterungen darstellt, war…
…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…
…nicht vorgelegen. 6. Die Beschwerde des A erweist sich daher als berechtigt. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…die Rechtsfolge im Hinblick auf die Art der vorzuschreibenden Zinsen festgelegt wird. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich in teleologischer Auslegung aber, dass § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO insbesondere verhindern will, dass bei für denselben Abgabenbetrag sowohl bewilligter Zahlungserleichterung als auch bewilligter Aussetzung eine Doppelbelastung…
…die Rechtsfolge im Hinblick auf die Art der vorzuschreibenden Zinsen festgelegt wird. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich in teleologischer Auslegung aber, dass § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO insbesondere verhindern will, dass bei für denselben Abgabenbetrag sowohl bewilligter Zahlungserleichterung als auch bewilligter Aussetzung eine Doppelbelastung…
…abgelaufener Zahlungserleichterungsbewilligung Stundungszinsen für den Zeitraum 18. Februar bis 28. März 2002 in Höhe von 215,03 € vorgeschrieben. Laut Bescheidbegründung seien diese Nebengebühren für jene Abgabenschuldigkeiten von insgesamt mehr als 750 € festzusetzen gewesen, für die aufgrund eines Zahlungserleichterungsansuchens bzw. der Bewilligung einer Zahlungserleichterung…
…Stundungszinsen, die den Betrag von zehn Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt, auf Antrag des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung…
…Mai 2003 bis 15. Februar 2004 bewilligt, für einen Teil dieser zahlungserleichterungsbetroffenen Abgabenschuldigkeiten am 2. Dezember 2003 aber Einbringungsmaßnahmen eingeleitet worden wären. Dieses Vorgehen und damit auch die entsprechend festgesetzten Exekutionsgebühren erwiesen sich laut Berufungsvorbringen anlassgegenständlich deshalb als rechtswidrig, weil für die Nichteinhaltung einzelner Ratenzahlungstermine…
…richten, vermochten diese keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Stundungszinsenbescheides aufzuzeigen. Schließlich ist die Festsetzung von Stundungszinsen eine in der BAO vorgesehene unabdingbare Rechtsfolge aus der Bewilligung der Zahlungserleichterung. Wird eine Stundung bewilligt, so sind zwingend, bei € 750,00 übersteigenden Beträgen, Stundungszinsen zu entrichten (vgl. BFG…
…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…
…o.a. Beschwerdevorentscheidung als erfüllt anzusehen ist.", ist auch dafür für den Standpunkt der Beschwerdeführerin nichts zu gewinnen: § 212 Abs 1 lit b BAO besagt lediglich, dass Stundungszinsen auch dann zu entrichten sind, wenn der Zahlungsaufschub auf Grund einer Bewilligung von Zahlungserleichterungen eintritt. Dieses Vorbringen…
…Nummer bereits im Juli 2003 getilgt gewesen, und es unter diesen Voraussetzungen weder zum Erlöschen der Zahlungserleichterungsbewilligung noch zur Vorschreibung von Stundungszinsen noch zu den Exekutionsmaßnahmen vom Dezember 2003 gekommen wäre. Abgesehen davon erweise sich die Verweigerung einer weiteren Zahlungserleichterung insbesondere auch deshalb als gesetzwidrig…
…diese symbolische Sicherheitsleistung angeboten werden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. August 2006 wies das Finanzamt die Berufung ebenfalls als unbegründet ab und führte aus, dass die Abgabenbehörde gemäß § 212 Abs. 1 BAO eine Zahlungserleichterung gewähren könne, wenn die sofortige Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre und…
…Abgabenschuld als auch der Antrag auf Zahlungserleichterung (zumindest solange dieser nicht abschlägig beschieden worden sei) die Säumnisfolgen aus. Der Nachteil, der dem Fiskus durch die spätere Zahlung im Fall der Zahlungserleichterungen entstehe, werde durch die gesetzlich vorgesehenen Stundungszinsen abgegolten. Wenn nun aber innerhalb einer Nachfrist…
…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…
…erneut einen Fristerstreckungsantrag, dem Mängelbehebungsauftrag kam sie nicht nach. 5.) Als Folge daraus erließ die Abgabenbehörde am 1.6.2011 den streitgegenständlichen Bescheid- Zurücknahme/Gegenstandsloserklärung, den sie wie folgt begründet: Ihre Berufung vom 13.1.2011 gegen den Bescheid über die Festsetzung von Stundungszinsen vom…
…habe es sich jedoch nicht um einen Zahlungserleichterungsbescheid im Sinne des § 212 BAO gehandelt (was auch zur Verpflichtung zur Entrichtung von Stundungszinsen ab dem Antragsdatum geführt hätte – es sei allerdings auch kein neuerliches Zahlungsansuchen eingebracht worden), sondern lediglich um eine Vereinbarung im Zuge des Vollstreckungsverfahrens…
…Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. (3) Wird die Bewilligung einer Zahlungserleichterung…
…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…
…1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im…