Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Robert Posch, Mag. Michael Schiller und Friedrich Hagl im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny über die Berufung der M, x, vertreten durch KPMG Austria GesmbH, Steuerberatungs- und…
Die Bw. hat im Rahmen ihrer Vorhaltsbeantwortung auf die Entscheidung des VwGH vom 2.8.2000 Zl. 98/13/0152 verwiesen, wonach die Rechtsfolgen der Missbrauchsabsicht unter der Voraussetzung bei einem anderen Rechtssubjekt eintreten als bei dem, das in Missbrauchsabsicht gehandelt hat, dass die Willensbildung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Marsoner und Partner GmbH, vom 14. Juli 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck vom 14. Juni 1999 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1993 bis 1996 entschieden…
…Ein eigenes, unmittelbar und ausschließlich im Teilbereich "Leasing" tätiges Personal hat es jedenfalls nicht gegeben und war auch nicht notwendig. Die Besonderheiten der vorliegenden Leasingtätigkeit als Steuersparmodell auf Basis der Geltendmachung von Investitionsfreibeträgen bringen es auch mit sich, dass es keine räumliche Trennung zum Bau…
…bzw. Abhängigkeiten oder Ergänzungen zwischen den beiden Teilbereichen. Es ist nicht erkennbar und wurde auch von der Bw. offen gelassen, inwieweit das Steuersparmodell ("Investitionsclearing") die Gesamtrentabilität des Gewerbebetriebes hätte beeinflussen können, zumal der operative Bereich der Bw. von dieser Leasingtätigkeit in keiner Weise berührt wurde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ über die Berufung der Bw., vertreten durch die Marsoner & Partner GmbH, vom 12. Juni 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Mag. Bruno Knapp, vom 14. Mai 2001 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188…
…Ein eigenes, unmittelbar und ausschließlich im Teilbereich "Leasing" tätiges Personal hat es jedenfalls nicht gegeben und war auch nicht notwendig. Die Besonderheiten der vorliegenden Leasingtätigkeit als Steuersparmodell auf Basis der Geltendmachung von Investitionsfreibeträgen bringen es auch mit sich, dass es "keine örtliche Distanz" zum Hauptbetrieb…
…Wirtschaftsgüter ab. Die Unrentabilität der Leasingtätigkeit hat ihre Ursache ausschließlich in der überwiegenden Fremdfinanzierung. Dem unabhängigen Finanzsenat sind vergleichbare, auf dem vorliegenden Steuersparmodell aufbauende Fälle bekannt, in denen die Anschaffung der Leasinggüter mit Eigenmittel finanziert wurde. Die Frage der Liebhaberei stellte sich hierbei nicht, weil…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ im Beisein des Schriftführers VB Nikolaus Weihrauter über die Berufungen der Bw., vertreten durch die SOT Süd-Ost Treuhand GmbH, vom 19. Oktober 2001 und 8. Oktober 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch…
C2) Aufgrund des Anbotes vom 17. März 1995 erwarb die GM. weitere 140 Holding Genussrecht-Scheine zum Nominale von 100.000 S, Tranche IV, somit Nominale 14,000.000 S, die mit 31. März 1995 durch die Bank abgerechnet wurden. Bei einem Kurs von 103…
…Ort am 26. April 2006 eine Heizungsanlage bzw. Ofen nicht vorhanden war und im Mietvertrag auch keine Mietreduktion für eine spätere Fertigstellung zugestanden wurde. Steuersparmodell: Die gewählte Konstruktion ist nur vor dem steuerlichen Hintergrund verständlich, dass der Ehegatte als Arzt keine Vorsteuerabzugsberechtigung hat (§ 6 Abs…
…dass unter diesem zwei Vorgaben zu erfüllen seien: Auf der einen Seite gelte es, einen fairen, sauberen und fremdüblichen Weg zu finden. Abenteuerliche Steuersparmodelle, das "war" und sei "unsere" Sache nicht. Auf der anderen Seite sei es das erklärte Oberziel gewesen, eine Lösung zu finden…
…Linie das Erreichen von Mietüberschüssen als Einkunftsquelle im Vordergrund stehe, sondern ein Gesamtgewinn nur durch Erzielung von Steuerrückvergütungen erlangt werden könne und somit ein steuerlich nicht anzuerkennendes Steuersparmodell vorliege. Gehe man schlussendlich von der ursprünglich vom Bw. erstellten Prognoserechnung unter Außerachtlassung einer vorzeitigen Tilgung aus…
…die Einkunftsquelle zu verfügen (Einkünftezurechnung im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht, 30 ff). Doralt bezeichnet den außerbetrieblichen unentgeltlichen Fruchtgenuss als Steuersparmodell und kommt zum Ergebnis, dass unentgeltliche Fruchtgenusskonstruktionen im Bereich der Vermögensverwaltung keine steuerliche Relevanz haben, sondern einem im Gesetz nicht vorgesehenen Steuersplitting zwischen nahen Angehörigen dienen…
…gemäß § 200 BAO, da sie die Beteiligung als Steuersparmodell konzipiert sah und sie die Frage der steuerlichen Einkunftsquelleneigenschaft mangels geeigneten Beobachtungszeitraums im Jahr der Veranlagung (1987) nicht endgültig qualifizieren konnte. Wie sich aus dem nun durchgeführten Vorhalteverfahren ergab, endete das Beteiligungsverhältnis des Bws. durch Liquidation…
…Seiten 197 ff, bzw. RdW 1993,165; Niescher/Peterseil, Die steuerliche Behandlung von Einnahmen aufgrund der Ausschüttung von inländischen Investmentfondsanteilen VwGH-Erkenntnis zum Steuersparmodell "Blasebalg", ÖStZ 1996, 362). Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 21.11.1995, 95/14/0035) erzielt der Erwerber eines neu…
…zum Zweck des Verkaufs des Liegenschaftsanteiles durch den Bw. auf das Fruchtgenussrecht gegen Erhalt der Rente von Seiten des Bw. verzichtete. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 26.1.1999, 98/14/0045, unter Bezugnahme auf Doralt, Die Versorgungsrente - Ein Steuersparmodell, RdW 1998, 517, ausgesprochen…
…Ein eigenes, unmittelbar und ausschließlich im Teilbereich "Leasing" tätiges Personal hat es jedenfalls nicht gegeben und war auch nicht notwendig. Die Besonderheiten der vorliegenden Leasingtätigkeit als Steuersparmodell auf Basis der Geltendmachung von Investitionsfreibeträgen bringen es auch mit sich, dass es "keine örtliche Distanz" zum Hauptbetrieb…
…1985 vorläufig gem. § 200 BAO, da sie die Beteiligung als Steuersparmodell konzipiert sah und sie die Frage der steuerlichen Einkunftsquelleneigenschaft mangels geeigneten Beobachtungszeitraums im Jahr der Veranlagung (1987) nicht endgültig qualifizieren konnte. Der VwGH sprach sodann im Erkenntnis vom 3. Juli 1996, 93/13/0171…
…Empfängern der Bauleistung, den Eigentümer KEGs gegenüber erstellt, sondern den Erwerbern. Dies wurde als "Steuersparmodell" bezeichnet; den Erwerbern sollte der Vorsteuerabzug gesichert werden und die Bemessungsgrundlage für die GrESt sollte niedriger sein. Auch ertragsteuerlich ergeben sich Vorteile. Zu den Bauaufträgen ist auszuführen, dass in sämtlichen…