…ausgehen würde, so würde auf Grund des unbestrittenen Ausweises der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuerbeträge in den im Erkenntnis des Spruchsenates näher bezeichneten Rechnungen eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung und somit auch eine Verpflichtung zur Umsatzsteuerabfuhr zu den jeweiligen Fälligkeitstagen jedenfalls gegeben gewesen sein, unabhängig von einer eventuellen späteren…
…bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Unbestritten hat der Bw. die verfahrensgegenständlichen, auf Grund der Rechnungslegung geschuldeten Umsatzsteuervorauszahlungen nicht bis zum 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet, obwohl er sie zu diesem Zeitpunkt jedenfalls noch geschuldet hat. Der unabhängige Finanzsenat hegt keinerlei Zweifel daran, dass der…
… 11 Abs. 8 UStG als Rechnungen gelten. Eine Steuerschuld auf Grund einer Gutschrift entsteht dann, wenn der Leistungsempfänger für die empfangene Leistung eine Gutschrift mit einem Steuerbetrag ausstellt, den der leistende Unternehmer nicht schuldet, sie dem leistenden Unternehmer zuleitet und dieser dem Steuerbetrag nicht widerspricht…
…zu berichtigen war (siehe auch Anm. 50 in UStG 1994, Kolacny-Maier). Da die gegenständlichen Belege keinen gesonderten Steuerausweis in der durch die genannten Bestimmungen geforderten Form enthalten, kommt keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung in Betracht und war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, 15. April 2003
…änderte die Begründung des angefochtenen Umsatzsteuerbescheides dahingehend, als die im Spruch des Bescheides festgesetzte Umsatzsteuer nunmehr gemäß § 11 Abs. 14 UStG geschuldet werde (Steuerschuld kraft Rechnungslegung). Mit Schreiben vom 29. November 2005 beantragt der Bw. die Berufung der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Über…
…der rechnungsempfangenden Firmen, J.W., in Missbrauchsabsicht ausgestellt, ohne dass von vornherein eine tatsächliche Leistung vereinbart und beabsichtigt gewesen wäre. Entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen liegt im gegenständlichen Fall ein unberechtigter Steuerausweis und somit eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 14 UStG vor, welche vom…
§ 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen…
…2002) erhalten. Der Bw. wendet sich durch seinen steuerlichen Vertreter mit Berufung vom 29. März 2004 gegen die Umsatzbesteuerung kraft Rechnungslegung und gegen die Einkommenbesteuerung des "Sonderbonus". Zur strittigen umsatzsteuerlichen Festsetzung verweist der steuerliche Vertreter auf die inzwischen erfolgte Berichtigung. Zur strittigen einkommensteuerlichen Feststellung führt…
…Bezüglich Versteuerung ist zu bemerken, dass der Bw. offenkundig nicht zwischen Steuerschuld kraft Leistung - die Umsätze der U. AG wurden in den Jahren 1984 bis 1988 mit S 0,00 zum Ansatz gebracht - und Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1972 differenziert. Somit…
…für das Jahr 2000 wurde der Bw. der Abzug der geltend gemachten Vorsteuer versagt und ausgesprochen, dass hinsichtlich der von ihr in Rechnung gestellten Umsatzsteuer in Höhe von S 45.000,00 (€ 3,270,28) eine Steuerschuld gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 bestehe. …
…Höhe von € 2.260,99 für das Jahr 2006 sowie € 565,25 für den Zeitraum 05-07/2006 als nicht richtig erweist. Wie sich bereits aus dem Gesetzestext ergibt, ist die Voraussetzung für die Steuerschuld kraft Rechnungslegung nach § 11 Abs. 12 UStG 1994…
…Umsatzsteuer). Beweise, dass zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen erteilt wurden, sind den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen. Daraus ergibt sich, dass aus diesen Dokumenten auch keine Steuerschuld im Sinne des S 11 Abs. 12 UStG 1994 resultieren kann (siehe hiezu z.B. Melhardt/Tumpel, UStG, § 11…
…der Fa. E. in den gegenständlichen Rechnungen dennoch ausgewiesene Umsatzsteuer wird nach der Bestimmung des § 11 Abs. 12 UStG 1994 kraft Rechnungslegung aber solange von ihr geschuldet, bis die Rechnungen von ihr als Rechnungsaussteller entsprechend berichtigt werden (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, UStG…
…§ 16 Tz. 66). Aber auch im Falle irrtümlicher Rechnungslegung bleibt es bei der Steuerschuld kraft Rechnungslegung, solange der Aussteller die Rechnung nicht berichtigt. Erst im Jahr der Berichtigung ist dann darüber zu befinden, ob die Berichtigung mangels mißbräuchlichen Steuerausweises auch tatsächlich in Betracht kommt. Aus…
…Die Firma R hätte ihm jeweils eine Jahresrechnung gelegt, auf der die betreffenden Zahlungen angeführt seien. Mit Bescheiden vom 23. März 2000 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für 1995 bis 1997 als Steuerschuld kraft Rechnungslegung (§ 11 Abs. 14 UStG 1994) in Höhe von 98.982…
…Erachtens meinem Mandanten jedenfalls kein Vorwurf erwachsen. Es kann nicht sein, dass mein Mandant eine Umsatzsteuer zu leisten hat, für die der kein Entgelt lukriert hat. 5. Steuerschuld kraft Rechnungslegung: Zur Thematik des § 11 Abs. 14 UStG ist wie folgt Stellung zu nehmen: § 11 Abs…
…2 UStG die nach § 11 Abs 1 UStG erforderlichen Angaben auch in anderen Belegen enthalten sein können, auf die in der Rechnung hingewiesen wird, erfüllen auch diese Rechnungen die Voraussetzungen der Steuerschuld kraft Rechnungslegung nach § 11 Abs. 14 UStG 1994. Zu dem im Berufungsschriftsatz gestellten…
…nach § 11 Abs 1 UStG erforderlichen Angaben auch in anderen Belegen enthalten sein können, auf die in der Rechnung hingewiesen wird, erfüllen auch diese Rechnungen die Voraussetzungen der Steuerschuld kraft Rechnungslegung nach § 11 Abs. 14 UStG 1994. Zwei der Rechnungen weisen den Bw. als Aussteller…
…Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig (Hrsg), UStG-ON 2.00 § 11 Rz 10). Der Berufung ist daher Folge zu geben und von einer Vorschreibung einer Steuerschuld kraft Rechnungslegung Abstand zu nehmen. Allerding ist die Höhe der gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 steuerfreien Umsätze…
…auch neben Rechnungen andere Urkunden, in der jemand einen Steuerbertrag gesondert aufweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt, zur Steuerschuld kraft Rechnungslegung führen. Die deutsche Rechtslage ist daher um einiges weiter als in Österreich, der österreichische § 11 Abs…