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UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…Antworten sei zu entnehmen, dass nach seiner Ansicht § 162 BAO im Zusammenhang mit Steueroasengesellschaften in diesem Fall nicht anzuwenden sei, da es sich bei der CAL um eine nach britischem Recht gegründete und in Großbritannien ansässige Gesellschaft handle. Weiters habe KPK angegeben, dass er die…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…genau bezeichnet. (2) Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen." Nach der Rechtsprechung des VwGH reicht die Nennung einer Steueroasenfirma oder einer so genannten Briefkastenfirma nicht zur Erfüllung der Empfängerbenennung gem. § 162 BAO…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

UFSW RV/1232-W/02Differenz zwischen Verkaufspreis und Marktwert eines Patentrechtes als verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…13/0127). Tz.17: Patentverkauf 1995: Die ho. Betriebsprüfung ist der Ansicht, dass das Patent, abgesehen von der Steueroasenproblematik, im Jahr 1995 zu einem nicht marktüblichen Preis veräußert bzw. entnommen wurde. Auf Grund der Berechnung des Geschäftsführers wäre ein Mindestkaufpreis von ATS 1,025.000…

UFSW RV/0164-W/02Verdeckte Ausschüttungen im Zusammenhang mit Domizilgesellschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2005Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch GFB TREUHAND Zweign. Liezen, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 und Umsatzsteuer für die Jahre…

UFSW RV/0218-W/06Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Zypern, Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2007Teil 1/2

…Tz 7), wonach im Falle von sog. "Briefkastenfirmen" die bloße Nennung einer Steueroasenfirma nicht als ausreichend eingestuft wird, ist unter einem Gesichtspunkt ergangen, der für den konkreten Fall ohne Relevanz ist: So kann nach Ansicht des VwGH eine reine "Briefkastenfirma" mangels entsprechender Infrastruktur per se…

UFSG RV/0353-G/04Unionsrechtswidrigkeit des § 42 Abs.3 Satz 3 und 4 InvFG 1993 idF BGBl I Nr.41/1988, wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten (hier: Kanalinsel Jersey)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des mittlerweile verstorbenen Berufungswerbers, dieser repräsentiert durch die aus 1.Erbin, 2.Erbin, 3.Erbin und 4.Erbin gebildete, eingeantwortete Erbengemeinschaft als dessen Rechtsnachfolgerin, diese vertreten durch die mit Bescheid des UFS vom 19. Jänner 2012…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 3/3

…die Me***** AG nach den allgemeinen Vorschriften des Ertragsteuerrechts als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG 1988) abzugsfähig sind. Leistungsbeziehungen mit Domizilgesellschaften in Steueroasen können dann nicht als erwiesen angesehen werden, wenn nicht jede einzelne Leistung konkret und detailliert dargestellt und bewiesen wird (VwGH 22. 11…

UFSF RV/0078-F/08Reduzierung der Abzugssteuer bei Arbeitskräftegestellung im Ermessensweg auf Basis der (geschätzten) Nettovergütung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009Teil 2/2

…Empfängerbenennung (Ritz, BAO3, § 162 Tz 1) nicht aktenkundig ist. Ebensowenig aktenkundig sind Hinweise darauf, dass die Vergütungsempfängerin eine Steueroasenfirma ist. Ein Anwendungsfall von § 162 BAO ist somit nicht gegeben. Zahlungen an einen bekannt gegebenen ausländischen Gestellungsgeber, dessen Leistungen für den Gestellungsnehmer nicht strittig sind, können…

UFSW RV/0256-W/02Scheinrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2007Teil 1/2

…der begründete Verdacht ergeben habe, dass Herr E - ausgewiesener Vertreter des letztangeführten Unternehmens - inländischen Kunden mittels der von diesem in Steueroasen gegründeten Firmen durch Ausstellung von Scheinrechnungen Beihilfe zur Abgabenverkürzung bei österreichischen Firmen geleistet habe. Dieser Sachverhalt sei der Finanzstrafbehörde 1. Instanz des Finanzamtes für…

UFSW RV/0756-W/04Zurechnung von Teilen von Beratungshonoraren an die Abgabenpflichtige statt an OFF-Shore-Firmen auf den Kanalinseln (Guernsey)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2006

…Firma zeichnungsberechtigt war. In weiterer Folge wurden 90% dieses Honorares an Konten von Firmen des Herrn A. El., die den Sitz auf der Kanalinsel Guernsey haben und typische Steueroasenfirmen darstellen, überwiesen. Von diesen Firmen wurden Bestätigungen ausgestellt, die den Vermerk "Invoice" tragen. Die verbleibenden 10…

UFSS RV/0443-S/04Privatstiftung, Stiftungszusatzurkunde - Vorlage beim Finanzamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.03.2010

…eigen- und doppelnützige Privatstiftungen nicht anzuwenden ist, wenn deren Stifter unmittelbar oder über eine aufgedeckte Treuhand auftreten und Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde in der jeweils geltenden Fassung dem zuständigen Finanzamt vorliegen. Mit dieser Offenlegungspflicht soll anonymitätsbegünstigenden und steueroasenartigen Tendenzen entgegengewirkt werden (Wiesner in Bank Austria, Privatstiftungsgesetz)…

UFSS RV/0613-S/02Zurechnung einer Domizilgesellschaft in Vaduz/Liechtenstein an inländischen Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009Teil 2/2

…auch die Frage, warum JH trotz einem wirtschaftlich negativen Ergebnis in einem Zeitraum von über zehn Jahren weiterhin als Herausgeber tätig ist. Der Bw. ist in Beziehungen zu einer in Liechtenstein, einer bekannten Steueroase (zur Notorietät der Steueroaseneigenschaft VwGH vom 19. 3. 1974, 1527/72…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 2/2

…die rechtliche Beurteilung sachlich vorzunehmen, sondern sich polemischer und tendenziöser Redewendungen bedient habe. Die Bw. erachte es nicht als hilfreich, wenn Jersey als bekannte Steueroaseninsel bezeichnet werde. Ebenso wenig diene es der Sache, die Z Finance Ltd. als Oasengesellschaft zu bezeichnen. Tatsache sei einzig und…

UFSW RV/3580-W/11Auslandsprovisionen an zypriotische Briefkastenfirmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.02.2013Teil 1/2

…Auslandgeschäfts die notwendigen Nachweise zu sichern. Obwohl sich der Abgabepflichtige sichtlich bemühte, konnte er für die Anerkennung der Provisionen notwendigen Nachweise nicht darbringen. Leistungsbeziehungen mit Domizilgesellschaften in Steueroasenländern können, nach ständiger Rechtsprechung des VwGH, nicht als erwiesen anzusehen sein, wenn nicht jede einzelne Leistung konkret…

UFSL RV/0923-L/09Leistungsort von Telekommunikationsdienstleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2012Teil 1/2

…dass das liechtensteinische Mehrwertsteuersystem der EG-Mehrwertsteuerrichtlinie systematisch nachgebildet ist. Art 5 des liechtensteinischen Mehrwertsteuergesetzes bestimmt in lit d den Bezug von Dienstleistungen gegen Entgelt von Unternehmen mit Sitz im Ausland als im Inland steuerbaren Umsatz. Auch auf telefonische Anfrage bei den liechtensteinischen Finanzbehörden (Telefonat…

UFSZ3K ZRV/0070-Z3K/12Sicherstellungsauftrag gegen einen potenziell Haftungspflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.07.2012Teil 1/2

…abgeschlossenen Steuerprüfungen in seinem Umfeld und bei ihm unspektakulär verlaufen; - Er habe niemals mit Briefkastenfirmen, Domizilgesellschaften etc. in Steueroasen zu tun gehabt. - Er sei mit dem Salzkammergut auf das Engste verwurzelt und hatte und habe alleine schon deshalb nie vor (wenn ja, wohin?) zu fliehen…

UFSZ3K ZRV/0070-Z3K/12Sicherstellungsauftrag gegen einen potenziell Haftungspflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.07.2012Teil 2/2

…bei ihm unspektakulär verlaufen sein, weil er niemals mit Briefkastenfirmen, Domizilgesellschaften etc. in Steueroasen zu tun gehabt habe, mit dem Salzkammergut auf das Engste verwurzelt sei und alleine schon deshalb nie fliehen wollte, nicht schlagend ins Gewicht. Wie bereits dargestellt, hat die B-GmbH den…

UFSZ3K ZRV/0069-Z3K/12Wesen und Zweck eines Sicherstellungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.07.2012Teil 1/2

…abgeschlossenen Steuerprüfungen in seinem Umfeld und bei ihm unspektakulär verlaufen; - Er habe niemals mit Briefkastenfirmen, Domizilgesellschaften etc. in Steueroasen zu tun gehabt. - Er sei mit dem Salzkammergut auf das Engste verwurzelt und hatte und habe alleine schon deshalb nie vor (wenn ja, wohin?) zu fliehen…