…Antworten sei zu entnehmen, dass nach seiner Ansicht § 162 BAO im Zusammenhang mit Steueroasengesellschaften in diesem Fall nicht anzuwenden sei, da es sich bei der CAL um eine nach britischem Recht gegründete und in Großbritannien ansässige Gesellschaft handle. Weiters habe KPK angegeben, dass er die…
Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…
…genau bezeichnet. (2) Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen." Nach der Rechtsprechung des VwGH reicht die Nennung einer Steueroasenfirma oder einer so genannten Briefkastenfirma nicht zur Erfüllung der Empfängerbenennung gem. § 162 BAO…
Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…
…13/0127). Tz.17: Patentverkauf 1995: Die ho. Betriebsprüfung ist der Ansicht, dass das Patent, abgesehen von der Steueroasenproblematik, im Jahr 1995 zu einem nicht marktüblichen Preis veräußert bzw. entnommen wurde. Auf Grund der Berechnung des Geschäftsführers wäre ein Mindestkaufpreis von ATS 1,025.000…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch GFB TREUHAND Zweign. Liezen, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 und Umsatzsteuer für die Jahre…
…Tz 7), wonach im Falle von sog. "Briefkastenfirmen" die bloße Nennung einer Steueroasenfirma nicht als ausreichend eingestuft wird, ist unter einem Gesichtspunkt ergangen, der für den konkreten Fall ohne Relevanz ist: So kann nach Ansicht des VwGH eine reine "Briefkastenfirma" mangels entsprechender Infrastruktur per se…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des mittlerweile verstorbenen Berufungswerbers, dieser repräsentiert durch die aus 1.Erbin, 2.Erbin, 3.Erbin und 4.Erbin gebildete, eingeantwortete Erbengemeinschaft als dessen Rechtsnachfolgerin, diese vertreten durch die mit Bescheid des UFS vom 19. Jänner 2012…
…die Me***** AG nach den allgemeinen Vorschriften des Ertragsteuerrechts als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG 1988) abzugsfähig sind. Leistungsbeziehungen mit Domizilgesellschaften in Steueroasen können dann nicht als erwiesen angesehen werden, wenn nicht jede einzelne Leistung konkret und detailliert dargestellt und bewiesen wird (VwGH 22. 11…
…Empfängerbenennung (Ritz, BAO3, § 162 Tz 1) nicht aktenkundig ist. Ebensowenig aktenkundig sind Hinweise darauf, dass die Vergütungsempfängerin eine Steueroasenfirma ist. Ein Anwendungsfall von § 162 BAO ist somit nicht gegeben. Zahlungen an einen bekannt gegebenen ausländischen Gestellungsgeber, dessen Leistungen für den Gestellungsnehmer nicht strittig sind, können…
…der begründete Verdacht ergeben habe, dass Herr E - ausgewiesener Vertreter des letztangeführten Unternehmens - inländischen Kunden mittels der von diesem in Steueroasen gegründeten Firmen durch Ausstellung von Scheinrechnungen Beihilfe zur Abgabenverkürzung bei österreichischen Firmen geleistet habe. Dieser Sachverhalt sei der Finanzstrafbehörde 1. Instanz des Finanzamtes für…
…Firma zeichnungsberechtigt war. In weiterer Folge wurden 90% dieses Honorares an Konten von Firmen des Herrn A. El., die den Sitz auf der Kanalinsel Guernsey haben und typische Steueroasenfirmen darstellen, überwiesen. Von diesen Firmen wurden Bestätigungen ausgestellt, die den Vermerk "Invoice" tragen. Die verbleibenden 10…
…eigen- und doppelnützige Privatstiftungen nicht anzuwenden ist, wenn deren Stifter unmittelbar oder über eine aufgedeckte Treuhand auftreten und Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde in der jeweils geltenden Fassung dem zuständigen Finanzamt vorliegen. Mit dieser Offenlegungspflicht soll anonymitätsbegünstigenden und steueroasenartigen Tendenzen entgegengewirkt werden (Wiesner in Bank Austria, Privatstiftungsgesetz)…
…auch die Frage, warum JH trotz einem wirtschaftlich negativen Ergebnis in einem Zeitraum von über zehn Jahren weiterhin als Herausgeber tätig ist. Der Bw. ist in Beziehungen zu einer in Liechtenstein, einer bekannten Steueroase (zur Notorietät der Steueroaseneigenschaft VwGH vom 19. 3. 1974, 1527/72…
…die rechtliche Beurteilung sachlich vorzunehmen, sondern sich polemischer und tendenziöser Redewendungen bedient habe. Die Bw. erachte es nicht als hilfreich, wenn Jersey als bekannte Steueroaseninsel bezeichnet werde. Ebenso wenig diene es der Sache, die Z Finance Ltd. als Oasengesellschaft zu bezeichnen. Tatsache sei einzig und…
…Auslandgeschäfts die notwendigen Nachweise zu sichern. Obwohl sich der Abgabepflichtige sichtlich bemühte, konnte er für die Anerkennung der Provisionen notwendigen Nachweise nicht darbringen. Leistungsbeziehungen mit Domizilgesellschaften in Steueroasenländern können, nach ständiger Rechtsprechung des VwGH, nicht als erwiesen anzusehen sein, wenn nicht jede einzelne Leistung konkret…
…dass das liechtensteinische Mehrwertsteuersystem der EG-Mehrwertsteuerrichtlinie systematisch nachgebildet ist. Art 5 des liechtensteinischen Mehrwertsteuergesetzes bestimmt in lit d den Bezug von Dienstleistungen gegen Entgelt von Unternehmen mit Sitz im Ausland als im Inland steuerbaren Umsatz. Auch auf telefonische Anfrage bei den liechtensteinischen Finanzbehörden (Telefonat…
…abgeschlossenen Steuerprüfungen in seinem Umfeld und bei ihm unspektakulär verlaufen; - Er habe niemals mit Briefkastenfirmen, Domizilgesellschaften etc. in Steueroasen zu tun gehabt. - Er sei mit dem Salzkammergut auf das Engste verwurzelt und hatte und habe alleine schon deshalb nie vor (wenn ja, wohin?) zu fliehen…
…bei ihm unspektakulär verlaufen sein, weil er niemals mit Briefkastenfirmen, Domizilgesellschaften etc. in Steueroasen zu tun gehabt habe, mit dem Salzkammergut auf das Engste verwurzelt sei und alleine schon deshalb nie fliehen wollte, nicht schlagend ins Gewicht. Wie bereits dargestellt, hat die B-GmbH den…
…abgeschlossenen Steuerprüfungen in seinem Umfeld und bei ihm unspektakulär verlaufen; - Er habe niemals mit Briefkastenfirmen, Domizilgesellschaften etc. in Steueroasen zu tun gehabt. - Er sei mit dem Salzkammergut auf das Engste verwurzelt und hatte und habe alleine schon deshalb nie vor (wenn ja, wohin?) zu fliehen…