…erwogen: Auf Grund des § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG bleiben Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung gemäß § 97 Abs. 1 erster Satz sowie § 97 Abs. 2 erster bis dritter Satz…
…der Bw. auf seine Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1995 bis 1999 für die Verlassenschaft nach A. , womit er beantragte, dass sämtliche Kapitalerträge aus Wertpapieren aus dem Gemeinschaftsgebiet der Kapitalertragssteuer mit Steuerabgeltungswirkung gemäß § 97 EStG unterzogen werden. Der Bw. beantragte daher, dass diese Forderungswertpapiere, soweit deren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch B-GmbH, vom 30. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Oktober 2007 betreffend Feststellung Gruppenträger 2005 und Körperschaftsteuer Gruppe 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Aus der Argumentation des Geschäftsführers der Bw selbst und auch der ihres steuerlichen Vertreters in der Berufung wird immer wieder die Unterstützung der Familie des Geschäftsführers der Bw in einer wirtschaftlich schwierigen Situation betont, ebenso die Notwendigkeit die Situation bei der A GmbH zu bereinigen…
…Abs. 1 Z 17 ErbStG in der Fassung vor BGBl. I Nr. 106/1999 anzuwenden. Diese lautet wie folgt: "Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung gemäß § 97 Abs. 1 erster Satz sowie § 97 Abs…
der A-Gasse war zu ersehen, dass das Mietobjekt teils privat, teils für Bürozwecke genutzt wurde. Die im Flur befindliche Tür teilt die Wohnung in zwei Sphären, von denen die eine das einzige Badezimmer der Wohnung samt zwei Privaträumen umfasst. Wurde das in Rede stehende…
Dem entspricht im Wesentlichen die in der mündlichen Berufungsverhandlung von der steuerlichen Vertretung vorlegte Fassung PE 113.116/BUR/rev.XXIV/03-2007: ""REGELUNG BETREFFEND DIE ÜBERGANGSVERGÜTUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS BEIM ERLÖSCHEN DES MANDATS (Beschluss des Präsidiums vom 18. Mai 1988, geändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer für das Jahr 2005 beträgt 0 €. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der W, vom 2. März 2010 und vom 18. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Februar 2010 und vom 12. März 2010 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006, 2008 und 2009 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F-GmbH, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Körperschaftsteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben: Die Bemessungsgrundlage und die festgesetze Abgabe betragen: | Jahr | | € | 2004 | Einkommen |…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 12. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 23. April 2009 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2004 bis 2008 entschieden: Die Berufungen werden hinsichtlich der geltend gemachten Werbungskosten als unbegründet abgewiesen. Die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 6. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch Amtspartei, vom 5. Juni 2009 betreffend Kapitalertragsteuer Jänner 2002 bis August 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 1030 Wien, Guglgasse 7-9, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-BankinL, vertreten durch den X-VerbandOÖ., 4021 Linz vom 26. Juni 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. Mai 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1230 Wien, X-Gasse, vertreten durch Stb., vom 18. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 17. November 2009 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2007 und 2008 sowie gegen den Haftungsbescheid…
Giebel u. Seitenw. | WD, Gipskarton, 1 x gesp. | 115 m² | á | 65,-- | 7.475,-- | Zwischenwände | Ständer, WD, Gipskarton | 221 m² | á | 107,-- | 23.647,-- | Umbau Binder | Stahlrahmen u. Holz | 4 Stk…
Die Bilanzberichtigung ist somit auch vorzunehmen, wenn die steuerliche Erfassung der berichtigten Bilanzposition (zB Lieferforderung oder Lieferverbindlichkeit) etwa wegen des Eintritts der Bemessungsverjährung nicht mehr möglich ist (VwGH 4.11.1998, 93/13/0186; 17.2.1993, 88/14/0097; 21.10. 1966, 349/66…
Die Veräußerung einer Beteiligung unterliegt gemäß § 31 EStG 1988 (in der im Berufungszeitraum geltenden Fassung) der Einkommensteuer. Veräußerung iSd § 31 EStG 1988 ist jede entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf einen anderen. Eine Veräußerung iSd § 31 EStG 1988 liegt nicht vor, wenn eine Beteiligung unentgeltlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Angestellter, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes F vom 19. August 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird - wie in der Berufungsvorentscheidung - abgeändert. Die Einkommensteuer wird für das Jahr 2006 - wie in der Berufungsvorentscheidung - mit…