…14/0066). Keine berufliche Veranlassung eines Sprachkurses und damit keine abzugsfähigen Werbungskosten würden vorliegen, wenn der Sprachkurs inhaltlich und nach dem zeitlichen Umfang schwerpunktmäßig eine allgemeine Sprachausbildung vermittle, da insofern eine Trennung zwischen dem privaten Bereich und der Einkünfteerzielung nicht möglich sei. Bei dem gegenständlichen…
…EF Education vom 21. August 2008 vorgelegt. Strittig ist im gegenständlichen Verfahren, ob der Berufungswerberin für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland wegen einer Sprachausbildung die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag zu gewähren ist. In der Zeit vom 25. September 2008 bis 30. Mai 2009 besuchte…
…Gewährung der Familienbeihilfe ab September 2006 mit der Begründung ab, dass es sich bei der Sprachausbildung des Sohnes in Frankreich um keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes handelt. Die Berufungswerberin brachte mit Schreiben vom 14. Juni 2007 das Rechtsmittel der Berufung gegen den Bescheid vom…
…Graz-Stadt den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2001 mit der Begründung ab, dass es sich bei der Sprachausbildung der Tochter K. in Griechenland um keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes handelt. Der steuerliche Vertreter des Bw. ersuchte mit Schreiben vom 28…
…persönlichen und fachspezifischen Aus- und Weiterbildung genannt ist." In den Akten liegt auch eine Information seitens des Dienstgebers über die den Beamten kostenlos angebotenen Sprachausbildungen (Englisch und Französisch) auf. Das Finanzamt gab der Berufung keine Folge: "Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen stellen dann Werbungskosten dar…
…entsprechend den Erfahrungen des täglichen Lebens davon ausgegangen werden, dass es sich um eine allgemeine Sprachausbildung handelt (die Teilnahme an einer spezifischen Sprachausbildung für Möbelhändler wäre leicht nachweisbar). Eine allgemeine Sprachausbildung führt zu einem nicht abzugsfähigen Aufwand (vgl VwGH 22.9.1987, 87/14/0066…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Ing. Z. in 8660 Mürzzuschlag, Reinbachergasse 1 m, vom 8. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 1. Juni 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. April…
…September 2006 für die im Spruch genannte Tochter nach dem Abbruch eines ordentlichen Universitätsstudiums nach dem ersten Semester für die Zeit eines Aufenthaltes im Ausland wegen einer Sprachausbildung und für die Zeit eines "Ausbildungspraktikums" die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag zu gewähren ist. Die Tochter A…
…seines Anspruchs folgende Unterlagen vor: ein Berlitz 4-Sprachen-Diplom, in welchem die erfolgreiche Teilnahme an der Sprachausbildung in der Zeit vom 6.10.2003 bis 30.6.2005 bestätigt wird, ein Informationsblatt der Berlitz Austria GmbH, in welchem die Teilnahme der Tochter des Bw…
… 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 für volljährige Kinder nur bestehe, wenn diese sich in Berufsausbildung befinden. Die von der Tochter seit (Datum2) absolvierte Sprachausbildung in A. könne nicht als Berufsausbildung anerkannt werden, da diese Ausbildung nicht zur Ausübung eines Berufes befähige. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten…
…Fall nur, ob dem Berufungswerber (Bw) für die Dauer einer "Sprachausbildung" seiner im Spruch genannten Tochter Familienbeihilfe zu gewähren ist oder nicht. Nach Abschluss einer HTBLA mit Reifeprüfung am 12. Juni 2003 und bevor sie im Wintersemester 2004/2005 mit dem Bakkalaureatsstudium Betriebswirtschaft begann, hat…
…befunden habe. Die dagegen eingebrachte Berufung wird damit begründet, dass sich die Tochter in Berufsausbildung befunden habe. Sie habe im betreffenden Zeitraum eine Sprachschule in Spanien besucht und eine Sprachausbildung absolviert. Ihr Berufsziel sei, sich auf internationales Recht zu spezialisieren und in der EU-Verwaltung…
…Belastungen (Krankheitskosten inkl. Fahrtkosten) geltend. Das Finanzamt forderte die Bw mittels Vorhalt auf, die geltend gemachten Sonderausgaben Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen belegmäßig nachzuweisen. Weiters führte es aus: "Sprachausbildungen sind dann abzugsfähig, wenn man die Sprache im Beruf benötigt. Ein Standardkurs für eine Fremdsprache, bei dem…
…11.1990, wegen "Ausbildung/Studium". Ergänzend gab er bekannt, dass der Sohn bis 18.12.2010 eine Sprachausbildung in Rom, dann ein Praktikum an der Krankenanstalt und die Vorbereitung für ein Medizinstudium absolvieren wird. Zur Untermauerung des Anbringens wurden nachstehende Unterlagen beigelegt: # Dienstzeitbestätigung darüber, dass…
…2008 volljährig. Von Juli 2008 bis Oktober 2009 habe sie in Teheran persisch gelernt. Da diese Sprachausbildung weder an einer Hochschule stattgefunden habe, noch in irgendeinem Zusammenhang mit der unmittelbar weiteren Berufsausbildung der Tochter stehe (M besuche seit November 2009 eine Maturaschule in Wien, wofür…
…Einkommensteuerbescheid vom 24. August 2009 wurden die Aufwendungen für den Sprachkurs nicht als Werbungskosten anerkannt. Begründend führte das Finanzamt aus: "Bei Sprachausbildungen im Ausland sind nur die Kurskosten abzugsfähig. Die Reise- und Aufenthaltskosten gehören zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung, soweit nicht die…
…auf dieser Messe präsentierten akustischen und elektronischen Instrumente seien derart komplex, dass diese ausschließlich von studierten Musikern bewertet werden könnten. Wenn Kosten der Sprachausbildung für Kellner, Aufwendungen für den C-Führerschein für Kraftfahrer laut Steuersparbuch als Werbungskosten anerkannt werden können, sei es für Ihn unverständlich…
…nachgerecht werden. Mittels Vorhalt vom 26. Jänner 2011 ersuchte der UFS die Bw. nähere Ausführungen zum Inhalt der Stimmbildungs-/Sprachausbildung zu machen und entsprechende Unterlagen vorzulegen. Belege über die beantragten Fahrtkosten seien vorzulegen und die betriebliche Veranlassung darzustellen. Zu dem als Werbungskosten beantragten Computer wurde…
…der Abgabenbehörde erster Instanz stützte sich im wesentlichen darauf, dass in den streitgegenständlichen Kursen laut Kursbuch des Veranstalters eine allgemeine und nicht eine berufsspezifische Sprachausbildung vermittelt werde. Der Bw beantragte die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Gleichzeitig legte er folgende Unterlagen vor: …
…Arbeitsmarktservice vermittelt wird. Abschließend darf zu diesem Punkt noch angemerkt werden, dass die Berufungswerberin während des Verwaltungsverfahrens den Eindruck zu erwecken versuchte, ihre Tochter würde tatsächlich eine strukturierte Sprachausbildung absolvieren. Nun mag es sicherlich zutreffen, dass sich während eines längeren Aufenthaltes in einem anderen Staat…