…Bäckergehilfe von ca. € 1.300,-- und aus seinen Sorgepflichten für mittlerweile zwei Kinder (ein und acht Jahre alt) - zum Zeitpunkt des Ergehens der angefochtenen Entscheidung war die Sorgepflicht für ein Kind aktenkundig - und auch für seine derzeit in Karenzurlaub befindlichen Gattin auszugehen. Im Zusammenhang…
…der Bw. realisiere, dass die verhängte Strafe nicht hoch ausgefallen sei, doch hätte sie wohl bei Bedachtnahme auf weitere Milderungsumstände geringer ausfallen müssen. Der Spruchsenat habe nämlich nicht auf die Sorgepflichten des Bw. für drei Kinder Bedacht genommen sowie auch nicht darauf, dass die zur…
…ausnahmsweise auf € 25.000,00 abgemildert werden, wovon in Anbetracht der Sorgepflicht für die Tochter ein Abschlag um ein Fünftel und in Anbetracht der nunmehrigen äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten ein weiterer Abschlag um die Hälfte vorzunehmen ist, sodass die verbleibende Geldstrafe - in…
…In seinem Antrag weist der Bw. darauf hin, dass die Sorgepflicht für seinen Zivildienst leistenden Sohn unverändert bestehe, da er ja weiterhin einen durchsetzbaren Unterhaltsanspruch ihm gegenüber hätte und ein gemeinsamer Haushalt bestehe, weshalb auch die Familienbeihilfe ab 1.10.2005 bis auf Weiteres auszubezahlen…
…Juli 2003 beantragte der Berufungswerber (Bw.) die Rückzahlung seines "Guthabens aus diversen Veranlagungen", da aufgrund der Sorgepflicht für seine Ehegattin sowie Alimentationszahlungen für seinen Sohn F das Einkommen unter dem Existenzminimum liege. Mit Bescheid vom 23. Juli 2003 wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen…
…Februar 2008). In gesamthafter Abwägung ist daher der Strafbetrag auf € 30.000,00 abzumildern. Die vom Beschuldigten dargelegte Sorgepflicht sowie seine derzeitige wirtschaftliche Situation sind mit weiteren Abschlägen auf € 21.000,00 zu bedenken. Von diesem Betrag ist - wie oben ausgeführt - die bereits…
…Bescheid vom 10. Jänner 2013 genannte (bereits fällige) Betrag nach wie vor in seiner Gesamtheit als unentrichtet aushaftet. Der nicht verheiratete, eine Sorgepflicht für eine Tochter im Alter von 14 Jahren aufweisende Bf. ist zurzeit arbeitslos und bezieht aktuell monatliche Einkünfte iHv. 845,00 €…
…ergeben. Die Wiederaufnahms-Forderung samt Zinsen sei auch uneinbringlich, weil er besitzlos und für seine Gattin sorgepflichtig sei. Aufgrund dieser Sorgepflicht und seiner Krankheit wären von seinem Einkommen nur etwa € 350,00 monatlich pfändbar, sodass der Abgabenrückstand in Höhe von € 30.914,38…
…selbst sein Einkommen des Jahres 2004 übermittelt und ließ den Einkommensteuerbescheid 2004 unangefochten, sodass dieser in Rechtskraft erwuchs. Betreffend den Einwand, dass die tatsächliche Sorgepflicht weit über dem Unterhaltsabsetzbetrag für unversorgte Kinder liege, ist zu bemerken, dass das Gesetz die Rückzahlungsverpflichtung nicht davon abhängig macht…
…Sobald er eine neue Arbeitsstelle habe, werde er mehr zahlen können. Er habe die Sorgepflicht für die Ehegattin und ein Kind und beziehe dzt. € 870,00 vom AMS im Monat. Das Finanzamt hat dieses neuerliche Ansuchen mit Bescheid vom 17. Juli im 2010 abgewiesen…
…in welcher im Wesentlichen vorgebracht wurde, dass die Bf. in den letzten Jahren durch Scheidung und die Sorgepflicht für ihren mit Entwicklungsrückstand und Hormonstörungen geborenen Sohn finanziell in eine schwierige Lage geraten sei. Die Bf. habe den Sohn trotz seiner Behinderung in einer Fachschule unterbringen…
… 23 Abs. 4 FinStrG) bemessene Geldstrafe den bezeichneten Milderungsgründen und der äußerst eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Bw. und seiner Sorgepflicht gerecht wird. Auch die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit zwingend zu verhängende und nunmehr herabgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe entspricht nach Ansicht des…
…6.2003 Euro 19.708,41. Monatliche Ratenzahlungen in Höhe von Euro 200,00 wurden in der Folge bewilligt. Die beantragte Nachsicht wurde damit begründet, dass # der Bw besitze außer der Wohnungseinrichtung kein Vermögen, # die Sorgepflicht für seinen Sohn A., geb. 1991 habe # ein monatliches…
…10 DVO (EWG) 574/72 verwiesen. Da die Betreuung eines Kindes in jedem Fall eine vermögensrechtliche Leistung darstelle, sei die Betreuung des unterhaltspflichtigen Kindes der Erfüllung der Sorgepflicht - durch Geldleistung - gleichgestellt. Dadurch dass die Betreuung, Erziehung und Pflege eines Kindes dem Geldunterhalt des anderen Elternteiles…
…auf Entscheidung über Ihre Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ein und begründeten diesen damit, Sie seien aufgrund Ihrer finanziellen Situation und Sorgepflicht für Ihre Gattin nicht in der Lage, die Steuerschuld zu bezahlen. Bitte stellen Sie klar, ob Sie a) die steuerliche Berechnung für…
…Betreuung des Kindes verbundenen Mehrbelastungen - zumindest teilweise - ausgleichen. Die Betreuung eines Kindes stellt in jedem Fall eine vermögenswerte Leistung dar und steht der Erfüllung der Sorgepflicht durch Geldleistungen gleich. Es ist somit davon auszugehen, dass die Betreuung, Erziehung und Pflege eines Kindes dem Geldunterhalt des…
…gezwungen wäre Privatkonkurs anzumelden. Bei einer Lohnexekution würde der Bf. von seinem Arbeitgeber gekündigt werden und im Hinblick auf die bestehenden und zu erwartenden Sorgepflichten wäre dies eine massive Beeinträchtigung nicht nur für den Abgabenschuldner, sondern auch für dessen Lebensgefährtin und deren Kinder. Mit Schriftsatz…
…gezwungen wäre Privatkonkurs anzumelden. Bei einer Lohnexekution würde der Bf. von seinem Arbeitgeber gekündigt werden und im Hinblick auf die bestehenden und zu erwartenden Sorgepflichten wäre dies eine massive Beeinträchtigung nicht nur für den Abgabenschuldner, sondern auch für dessen Lebensgefährtin und deren Kinder. Mit Schriftsatz…
…gezwungen wäre Privatkonkurs anzumelden. Bei einer Lohnexekution würde der Bf. von seinem Arbeitgeber gekündigt werden und im Hinblick auf die bestehenden und zu erwartenden Sorgepflichten wäre dies eine massive Beeinträchtigung nicht nur für den Abgabenschuldner, sondern auch für dessen Lebensgefährtin und deren Kinder. Mit Schriftsatz…
…gezwungen wäre Privatkonkurs anzumelden. Bei einer Lohnexekution würde der Bf. von seinem Arbeitgeber gekündigt werden und im Hinblick auf die bestehenden und zu erwartenden Sorgepflichten wäre dies eine massive Beeinträchtigung nicht nur für den Abgabenschuldner, sondern auch für dessen Lebensgefährtin und deren Kinder. Mit Schriftsatz…