…den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. bezog im streitgegenständlichen Zeitraum Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als EDV-Fachmann sowie Softwareentwickler und -designer bei der X-AG. a) In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 vom 24. September 2005 machte der Bw…
…das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als EDV-Fachmann sowie Softwareentwickler und -designer bei der X-AG; laut abgabenbehördlicher Nachschau vom 11. August 1999…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RM, Softwareentwickler, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 7. Juli 2004 betreffend Umsatzsteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) errichtete im…
…wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog im streitgegenständlichem Jahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als EDV-Fachmann sowie Softwareentwickler und -designer bei der Fa…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezeichnet sich in der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 als Forscher, Wissenschaftlicher Spezialist und Senior Softwareentwickler und beantragte Aufwendungen für Arbeitsmittel in Höhe von € 2187,99, Absetzung für Abnutzung in Höhe von € 279,89…
…136 FinStrG [gemeint wohl: gemäß § 136 FinStrG] eingestellt worden. Der Entscheidung liegen folgende Feststellungen des Erstsenates zugrunde [Ergänzungen des Berufungssenates in eckiger Klammer]: Der Beschuldigte P beschäftigt sich [seit 1998] mit Softwareentwicklung, er ist geschieden und sorgepflichtig für zwei Kinder [im Alter von 16 und…
…wie insbesondere Wartung und Weiterentwicklung der Software, würden jedoch nicht von ihm, sondern von der CT-GmbH selbst (bzw. von einem angestellten Softwareentwickler) ausgeführt. Die Kriterien eines Gewerbebetriebes seien nicht erfüllt, da es an der Nachhaltigkeit, der Gewinnerzielungsabsicht sowie der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr…
…Entscheidungsgründe Der Bw. bezog im berufungsgegenständlichen Jahr für seine Tätigkeit als Softwareentwickler von der Firma SY in ST nichtselbstständige Einkünfte. In seiner Einkommensteuererklärung für 2001 (Arbeitnehmerveranlagung) erklärte er unter der Kennzahl 277 den Betrag von 100.658,20 S als Werbungskosten, die der Arbeitgeber bisher…
…Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Kosten für die Ausbildung zur Mediatorin bei der Berufungswerberin (Bw.) als Werbungskosten abzugsfähig sind oder nicht. Die Bw. war im Streitjahr (2005) als Softwareentwicklerin und Projektmanagerin in zwei Unternehmen tätig. Seit 2. Februar 2006 ist die Bw…
…der Bw. von deren Ehegatten entwickelte, zur Abgabenverkürzungen geeignete Softwareprogramme eingesetzt worden seien, gewesen. Eine, im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung erfolgte Einvernahme des Softwareentwicklers habe ergeben, dass die Programme selbst in verschiedenen Versionen angeboten worden seien, wobei das älteste, in Friseurbetrieben eingesetzte Produkt (MS Dos…
…ob alle Programme vorhanden und gekauft worden seien. Für seine Tätigkeit als Softwareentwickler sei Software ein absolut notwendiges Wirtschaftsgut gewesen. Er habe vor der Konsulententätigkeit für den Stb. L privat diverse PC-Programm angeschafft und sich zur damaligen Zeit bereits mit den modernsten Programmen auf…
…bekräftigen, dass der überwiegende Teil meiner Fahrten im Ausland stattfand und würde dies auch bezeugen". Über die Berufung wurde erwogen: Der Bw ist selbständiger Softwareentwickler und übt nach eigenen Angaben die berufliche Tätigkeit im Berufungszeitraum in einem angemieteten Büro in Freilassing, BRD aus. Seinen…
…2003 in ein Dienstverhältnis zur Fa. SK KG in BB ein, wo er als Softwareentwickler im Bereiche der elektronischen Automatisierungstechnik (industrielle Bildverarbeitung und Projektmanagement) zum Einsatz kam. Dieses Beschäftigungsverhältnis währte bis Mai 2004. Ab Juni 2004 war der Bw. bei der Y-Flug-GmbH als…
…weil er ansonsten die Basis zu seiner Heimat verlieren würde. Da er als Softwareentwickler tätig sei, wäre das Studium der Informatik für seinen Beruf relevant. Die weiteren Fragen, insbesondere seit wann er in Wien lebe und arbeite und welche bisherige Ausbildung er wann abgeschlossen habe…
…in Fragen des Projektmanagements Beratung der Projektmanager hinsichtlich Infrastrukturprozesse in infrastrukturrelevanten ORG/IT-Projekten; Wissensvermittlung an Fachbereiche, Organisatoren und Softwareentwickler zu infrastrukturrelevanten Organsiations-Architekturen, Infrastrukturregelungen und deren Zusammenhänge; aktive teaminterne Weiterbildung zu vorgenannten Themen; Unterstützung der Teamkolleginnen und -kollegen in schwierigen Problemsituationen zu infrastrukturorganisatorischen Fragen…
…nicht. Der Erfinder habe seine Kosten bis zu dieser Hardwareentwicklung mit ATS 216.000,00 veranschlagt, wolle aber keine Leistungswerte garantieren. Die Softwareentwickler schätzten ihren Aufwand auf ATS 250.000,00, ebenfalls ohne sich auf das Resultat festlegen zu lassen. Die entsprechenden Schriftstücke seien beigefügt…
…zollrechtliche Vorschriften einzuhalten sind und daher kein Zweifel besteht, dass er von derart grundlegenden Bestimmungen wie der zollrechtlichen Gestellungspflicht wusste. Zudem hielt er sich zu Erwerbszwecken in der Schweiz auf und war dort als Softwareentwickler selbständig tätig. Auch seine damit verbundenen unternehmerischen Erfahrungen sprechen dafür…
…zu haben". Offenbar sei unberücksichtigt geblieben, dass auch im Anlassjahr die Einnahmen aus der Softwareentwicklung jene der Tätigkeit als Universitätslektor überstiegen hätten. Die Aussage des Berufungssenates sei hier nicht in Zweifel zu ziehen - sie sei aber falsch gewesen und es sei auch falsch, sie auf…
…den Computer - als Kopie in der Anlage - Kopien der Honorarnoten - Darstellung seiner selbstständigen Tätigkeit: im Rahmen seiner selbstständigen Tätigkeit hätte er im wesentlichen 3 Schwerpunkte: - Abhalten von Schulungen: Der Bw. halte Spezialschulungen für Softwareentwickler und Softwaredesigner ab. Die Themen dieser Schulungen würden vor allem Programmiersprachen…
…Das Knowhow um die Software sei bei der Berufungswerberin bereits vorhanden gewesen, da sie an der Softwareentwicklung wesentlich mitgewirkt habe. Gegenstand der Lizenzvereinbarung seien die Rechte an der vom Alleingesellschafter-Geschäftsführer entwickelten Softwaretechnologie gewesen. Dass eine Bescheinigung nach Signaturgesetz nur für zwei Jahre vergeben werde…