…werden können. Gemäß § 80 Abs. 1 leg. cit. haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu…
…83/13/0154). Strittig ist im vorliegenden Fall ausschließlich die Frage, ob die Bw. hinsichtlich der von ihr im Baugewerbe beschäftigten natürlichen Personen als Dienstgeberin oder Auftraggeberin eines Werkvertrages anzusehen ist. Die Höhe der der Lohnsteuer, DB und DZ unterzogenen Beträge wird von der Bw…
…ob inhaltlich die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Strittig ist im vorliegenden Fall ausschließlich die Frage, ob der Bw. hinsichtlich der von ihr von ihm beschäftigten natürlichen Personen als Dienstgeber oder Auftraggeber eines Werkvertrages anzusehen ist. Die Höhe der vom FA errechneten…
…zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, daß sie den…
…zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, daß sie den…
…II Abs. 1 DBA-Pakistan enthält ua. folgende für dieses Abkommen maßgeblichen Begriffsdefinitionen: lit. f) "Der Ausdruck "Person" umfasst natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Rechtsträger, die nach dem Steuerrecht des betreffenden Vertragstaates als Steuersubjekt behandelt werden." lit. h) "Die Ausdrücke "in Pakistan ansässige Person…
…den vom Bw. in den Streitjahren in Tschechien erzielten Einkünften zukommt. Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit allen in- und ausländischen Einkünften (unabhängig vom Ort des Zuflusses) unbeschränkt steuerpflichtig. Ist eine…
… 3 Tz 86). Seine eigene Leistung ist eine sonstige Leistung (Vermittlung) und unter den allgemeinen Bedingungen (Nachhaltigkeit, Selbstständigkeit, Entgeltlichkeit, etc.) steuerbar. Da im gegenständlichen Fall zwischen Maschinendienstleister (=Bw.) und jenem, welcher diese Leistung in Anspruch nahm (=Bw) Personenidentität herrschte, bedurfte es schon begrifflicherweise keiner Vermittlung…
…Höhe der Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber Bw ist eine natürliche Person und betreibt in Österreich mehrere Wettlokale. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung beurteilte das Finanzamt BezeichnungA diese Wettlokale als umsatzsteuerliche Betriebsstätten (Niederlassungen)…
…Gewerbeberechtigung eine "Schutzmeistergebühr" bezahlt worden, die jedoch nicht lohnversteuert, sondern zur Einkommensteuer erklärt worden sei. Gemäß § 9 der Gewerbeordnung könnten juristische Personen Gewerbe ausüben, müssten aber eine befähigte (natürliche) Person einsetzen, die nach Abs. 1 der besagten Ordnung 1. dem zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organ…
…jede Unterordnung unter den Willen eines anderen hat die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge, denn auch der Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt, wird sich im Allgemeinen bezüglich seiner Tätigkeit zur Einhaltung bestimmter Weisungen seines Auftraggebers verpflichten müssen, ohne hierdurch allerdings seine Selbständigkeit zu verlieren…
…die Verpflichtung einer natürlichen Person als Dienstnehmer, bei ihrer Tätigkeit die Weisungen eines anderen - des Dienstgebers - zu befolgen, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbstständigkeit oder jene der…
…dem Bauträgervertragsgesetz gehandelt" - selbst ausführt und daher war die Berufungswerberin als Unternehmerin auch keiner anderen natürlichen Person, die Unternehmen ist, eingegliedert. Die Berufungswerberin war auch keine juristische Person oder eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie MW. der Ansicht ist, sondern eine Personengesellschaft (siehe Seite 10…
…Selbstständigkeit gegenüber dem Gesamtbetrieb ausgestattet und eigenständig lebensfähig ist. Der (Teil-)Betrieb muss der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus selbstständiger Arbeit (einschließlich Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit) oder von Einkünften aus Gewerbebetrieb dienen. (2) Betriebsinhaber ist die die Betriebsführung beherrschende natürliche…
…schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge, denn auch der Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt, wird sich in aller Regel bezüglich seiner Tätigkeit zur Einhaltung bestimmter Weisungen seines Auftraggebers verpflichten müssen, ohne dadurch seine Selbständigkeit zu verlieren…
…0,7 m breit und etwa 350 kg schwer und steht, nicht mit dem Boden fest verbunden, auf Metallfüßen. 2. Natürlich waren derartige Arbeiten erforderlich. Die am Gebäude selbst vorgenommenen Arbeiten wurden diesem zugeschrieben, siehe die beiliegenden Konten 010 und 060 (Gebäude) und 035 (Geschäftsausstattung…
…Selbstständigkeit gegenüber dem Gesamtbetrieb ausgestattet und eigenständig lebensfähig ist. Der (Teil-)Betrieb muss der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus selbstständiger Arbeit (einschließlich Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit) oder von Einkünften aus Gewerbebetrieb dienen. (2) Betriebsinhaber ist die die Betriebsführung beherrschende natürliche…
…UStG, § 1, sehr detailliert zur umsatzsteuerlichen Rechtslage unter anderem: "206 Die Auslegung des Begriffs der Selbständigkeit natürlicher Personen im UStG richtet sich primär nach der MwStSyst-RL, eine rechtliche Bindung an den ertragsteuerlichen Begriff ist aus diesem Grund zu verneinen. Dies auch deshalb, da eine…
…UStG, § 1, sehr detailliert zur umsatzsteuerlichen Rechtslage unter anderem: "206 Die Auslegung des Begriffs der Selbständigkeit natürlicher Personen im UStG richtet sich primär nach der MwStSyst-RL, eine rechtliche Bindung an den ertragsteuerlichen Begriff ist aus diesem Grund zu verneinen. Dies auch deshalb, da eine…
…strittige Kriterium ist die Selbständigkeit. Der Bw erbrachte und erbringt seine Tätigkeit für die Fa. A GmbH aus folgenden Gründen selbständig, sodass sich ein Eingehen auf die vorgebrachten Tätigkeiten für andere Auftraggeber erübrigt: Das UStG erläutert nur die Nichtselbständigkeit ausdrücklich. Natürliche Personen sind insoweit nicht…