2.2. Selbstständigkeit, Organschaft 2.2.1. Unselbstständigkeit natürlicher Personen Rz 231: Ob natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen selbstständig oder unselbstständig sind, ist nach dem Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu entscheiden (Maßgeblichkeit des Innenverhältnisses). In § 2 Abs. 2 Z 1…
…Entscheidung zugrunde legen durfte. 3. Rechtslage Das Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG) idF BGBl I 2015/118 lautet auszugsweise: "Werbungskosten § 16. (1) Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…§ 9 Abs. 2 BAO gilt sinngemäß. Nach § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung iuristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen; sie haben…
…selbst bestimmen, ob er tatsächlich zB als ***9*** bzw ***20*** an der Oper auftritt. 2. Rechtslage Das Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988), idF BGBl I 2005/8, "STEUERABZUG VOM ARBEITSLOHN (LOHNSTEUER) Arbeitgeber, Arbeitnehmer § 47…
…Zu der Frage jedoch, ob qualifizierte wirtschaftliche Nahebeziehungen zwischen Körperschaften einer Verwandtschaft natürlicher Personen gleichzuhalten sind und daher Angestellte eines Konzernunternehmens steuerrechtliche Angelegenheiten für ein anderes Unternehmen desselben Konzerns erledigen dürfen und - abgesehen von den oben angeführten Sachverhalten - nicht nach § 84 BAO abgelehnt werden können…
…werden können. Gemäß § 80 Abs. 1 leg. cit. haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu…
…83/13/0154). Strittig ist im vorliegenden Fall ausschließlich die Frage, ob die Bw. hinsichtlich der von ihr im Baugewerbe beschäftigten natürlichen Personen als Dienstgeberin oder Auftraggeberin eines Werkvertrages anzusehen ist. Die Höhe der der Lohnsteuer, DB und DZ unterzogenen Beträge wird von der Bw…
…zwischen der OG und jeder anderen Konzerngesellschaft. Die bf GmbH war neben anderen Tochtergesellschaften die Tochter einer Holding-GmbH. Alle Konzerngesellschaften (Holding und Töchter) wurden durch dieselben zwei Strategen (natürliche Personen) in Folge von Anteilsmehrheiten beherrscht. Diese Strategen waren auch Geschäftsführer und Gesellschafter der Holding…
…S1 unterstützt wurde. Der Managementvertrag vergrößerte somit das Personal, das für die bf GmbH tätig werden musste. Somit bewirkte der Managementvertrag in Bezug auf die Anzahl der natürlichen Personen, die Leistungen erbringen mussten, eine Änderung. Da die OG die Tätigkeiten ihrer Gesellschafter, die diese auf…
…2011) unterstützt wurden. Der Managementvertrag vergrößerte somit das Personal, das für die bf GmbH tätig werden musste. Somit bewirkte der Managementvertrag in Bezug auf die Anzahl der natürlichen Personen, die die Leistungen erbringen mussten, eine Änderung. Da die OG die Tätigkeiten ihrer Gesellschafter, die diese…
…O***T*** gewesen sein - worauf die Unterschriften des O***T*** auf Lieferscheinen und Rechnungen hindeuten - so wäre das im Geschäftsverkehr ebenfalls unüblich. Niemand schließt in großem Umfang Verträge oder Liefervereinbarungen - noch dazu angeblich mündlich - mit nicht vertretungsbefugten natürlichen Personen einer Kapitalgesellschaft, ohne Zahlungsvereinbarungen oder Sicherheiten…
…UStG 1994 nicht selbständig ausgeübt, soweit natürliche Personen […] einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Nach hA ist der Begriff der Selbständigkeit (Unselbständigkeit) bei natürlichen Personen im Umsatzsteuerrecht identisch mit dem des Einkommensteuerrechts. Das bedeutet: wer…
…ob inhaltlich die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Strittig ist im vorliegenden Fall ausschließlich die Frage, ob der Bw. hinsichtlich der von ihr von ihm beschäftigten natürlichen Personen als Dienstgeber oder Auftraggeber eines Werkvertrages anzusehen ist. Die Höhe der vom FA errechneten…
…Trennungsprinzip und aus der Tatsache, dass jede Gesellschaft eine eigene juristische Person ist, welche gesondert und getrennt voneinander und von dahinterstehenden natürlichen Personen ist. Möchte ein Geschäftsführer für mehrere von ihm vertretene Gesellschaften rechtsgeschäftlich handeln, hat er auch für jede Gesellschaft gesondert zu unterschreiben. Offenbar…
…Körperschaftsteuer fallen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung regle Artikel 24 des DBA: Beziehe eine in Österreich ansässige Personen (wobei der Ausdruck "Person" natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen bedeutet) Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in…
…zwischen der OG und jeder anderen Konzerngesellschaft. Die bf GmbH war neben anderen Tochtergesellschaften die Tochter einer Holding-GmbH. Alle Konzerngesellschaften (Holding und Töchter) wurden durch dieselben zwei Strategen (natürliche Personen) in Folge von Anteilsmehrheiten beherrscht. Diese Strategen waren auch Geschäftsführer und Gesellschafter der Holding…
…Beschuldigten zukämen. Es sei daher nicht zulässig, dass etwa im Verfahren gegen den Verband der ebenfalls angeklagte Entscheidungsträger als Zeuge unter Wahrheitspflicht aussagen müsse. Im Unterschied zum Strafverfahren gegen die natürlichen Personen, bei denen zufolge des Offizialgrundsatzes eine strafrechtliche Ahndung zwingend zu erfolgen habe, sei…
…auf Grund dieses Bundesgesetzes, soweit es sich um natürliche Personen handelt, in der Krankenversicherung und in der Pensionsversicherung die Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert. Nach § 2 Abs. 1 des Wirtschaftskammergesetzes 1998 sind alle physischen und juristischen Personen sowie sonstigen Rechtsträger, die Unternehmungen des…
…und natürlichen Personen lang dargestellt und erläutert wird und die Motive für die gewählte Form durchaus dem subjektiven Bereich der Herrn Ing. K und Ing. H zugeordnet werden. Es werden, wie im vorangegangenen Absatz bereits dargelegt, unbestimmte Begriffe wie Neuausrichtung, fehlende Bereitschaft, Bedürfnis nach Selbstständigkeit…
…zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, daß sie den…