RIS AI
311 Treffer289 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1891-W/05Haftungsbescheid, Selbstberechnungsabgaben nicht entrichtet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007

…2002, K 7-9/2002, K 10-12/2002 und K 2003 die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nicht mehr in die Zuständigkeit des Bw. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der…

UFSW RV/0216-W/07Grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2008

…Säumniszuschlages zu Recht erfolgt sei. Was nunmehr die Prüfung eines groben Verschuldens anlangt, führt bereits die Abgabenbehörde erster Instanz in Einklang mit der Kontolage aus, dass in Vorzeiträumen immer wieder Selbstberechnungsabgaben nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen entrichtet worden seien (L, DB; DZ 5/06…

UFSW RV/1309-W/10Haftung, faktischer Geschäftsführer, Kontrollaufgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2011

…auf. Dem Bw. oblag generell die Obsorge für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der verfahrensgegenständlichen Firma im Zeitraum seiner handelsrechtlichen Geschäftsführung. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Haftungsgegenstand sind nicht entrichtete Selbstberechnungsabgaben und Nebengebühren. Gemäß § 21 Abs…

UFSW RV/1308-W/10Haftung, faktischer Geschäftsführer, Kontrollausübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2011

…auf. Dem Bw. oblag generell die Obsorge für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der verfahrensgegenständlichen Firma im Zeitraum seiner handelsrechtlichen Geschäftsführung. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Haftungsgegenstand sind nicht entrichtete Selbstberechnungsabgaben und Nebengebühren. Gemäß § 21 Abs…

UFSW RV/3978-W/08Zahlungserleichterung, angemessene Raten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2009

…entrichte Selbstberechnungsabgaben nicht bei deren Fälligkeit, baut somit nur auf der Rückstandsaufgliederung auf, subjektiv gesehen, war die unvertretene Bw. wohl der Ansicht ihrer diesbezüglichen Verpflichtung nunmehr durchwegs zu entsprechen. Seit Mai 2008 werden konsequent Ratenzahlungen geleistet und die laufenden Abgaben bis auf die Körperschaftsteuervorauszahlungen entrichtet…

UFSW FSRV/0069-W/03Nichtvorliegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei fortlaufenden Guthaben am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)07.10.2003

…gar nicht eröffnet. Zur subjektiven Tatseite werde ausgeführt, dass das Delikt des § 49 FinStrG zumindest bedingten Vorsatz voraussetze. Nach Ansicht des Bw. liege überhaupt kein Vorsatz vor. Der Vorsatz müsse darin bestehen, dass wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet werde, dass bestimmte Selbstberechnungsabgaben nicht entrichtet würden…

UFSW RV/2776-W/11Zwei Geschäftsführer, Überwachungsverschulden, schuldhafte Pflichtverletzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2012

…Der Bw. habe dazu auch Gespräche mit R.H. geführt, wobei dieser die finanzielle Situation des Unternehmens als nicht dramatisch dargestellt habe. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass die Selbstberechnungsabgaben nicht entrichtet worden seien. R.H. habe noch einen Monat vor Konkurseröffnung erklärt, alles…

UFSI FSRV/0001-I/08Finanzordnungswidrigkeiten bei Selbstbemessungsabgaben durch eine für abgabenrechtliche Angelegenheiten verantwortliche LKW-Disponentin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.07.2009Teil 1/2

…vorliegen. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a werden gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte der nicht rechtzeitig entrichteten bzw. abgeführten Beträge geahndet, wobei nach § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine einheitliche Geldstrafe auszusprechen ist, die nach der Summe…

UFSW RV/2844-W/06Haftung, Gleichbehandlung nicht nachgewiesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2008

…Verschulden nicht entrichtet werden konnten. Haftungsgegenstand sind ausschließlich selbst gemeldete aber zum Fälligkeitstag nicht entrichtete Selbstberechnungsabgaben. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat zweit folgenden Kalendermonats eine Voranmeldung einzureichen und eine sich ergebende Vorauszahlung zu entrichten…

UFSS RV/0217-S/09Berufung gegen die Verhängung von Säumniszuschlägen im Zusammenhang mit Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2010

…Dem Finanzamt ist daher beizupflichten, wenn es aufgrund der schon einmal erfolgten verspäteten Zahlung auf eine erhöhte Sorgfalts und Überwachungspflicht hinweist. Dass entsprechende Kontrollmechanismen betreffend die Meldung und Entrichtung von Selbstberechnungsabgaben bestehen wurde nicht behauptet. Dabei ist auch zu beachten, dass der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt…

UFSW RV/0536-W/03Haftungsbescheid, Feststellungen einer Prüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2003

…Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben ( VwGH 9.7.1997, 94/13/0281) Haftungsgegenständlich sind Selbstberechnungsabgaben, die zwar gemeldet aber nicht entrichtet wurden und Abgabennachforderungen auf Grund einer Betriebs- und anschließenden Lohnsteuerprüfung. Dazu ist zunächst generell auf die Bestimmungen der §…

UFSW RV/2356-W/06Haftung, Gleichbehandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…Verschulden nicht entrichtet werden konnten. Haftungsgegenstand sind ausschließlich selbst gemeldete aber zum Fälligkeitstag nicht entrichtete Selbstberechnungsabgaben. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat zweit folgenden Kalendermonats eine Voranmeldung einzureichen und eine sich ergebende Vorauszahlung zu entrichten…

UFSW RV/2355-W/06Haftungsbescheid, Gleichbehandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…Verschulden nicht entrichtet werden konnten. Haftungsgegenstand sind ausschließlich selbst gemeldete aber zum Fälligkeitstag nicht entrichtete Selbstberechnungsabgaben. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat zweit folgenden Kalendermonats eine Voranmeldung einzureichen und eine sich ergebende Vorauszahlung zu entrichten…

UFSW FSRV/0064-W/05Selbstanzeige, Offenlegung, Darlegung der Verfehlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)16.09.2005

…00 und Zuschläge zu den Dienstgeberbeiträgen € 516,00 festgestellt wurden. Zudem wurden nach der Kontolage weitere Selbstberechnungsabgaben nicht zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen gemeldet und entrichtet. Die Nachmeldungen erfolgten ohne gleichzeitige Entrichtung der geschuldeten Beträge. | Abgabe | Betrag | Fälligkeit | Meldung | Lohnsteuer…

UFSL FSRV/0026-L/03Beschwerde gegen Einleitungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.03.2004

…Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Eine gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG bei Selbstberechnungsabgaben mit der Nicht- bzw. nicht vollständigen -Entrichtung bewirkte Abgabenverkürzung liegt bereits dann vor, wenn die Abgaben dem anspruchsberechtigten Abgabengläubiger nicht zu dem Zeitpunkt…

UFSL FSRV/0020-L/03In der Beschwerde wird auf eine Selbstanzeige verwiesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.02.2004

…3 lit. b FinStrG bei Selbstberechnungsabgaben mit der Nicht- bzw. nicht vollständigen -Entrichtung bewirkte Abgabenverkürzung liegt auch dann vor, wenn die Abgaben dem anspruchsberechtigten Abgabengläubiger nicht zu dem Zeitpunkt zufließen, zu dem er sie nach den Abgabenvorschriften zu erhalten hat. Das Tatbestandselement des Vorsatzes iSd…

UFSW RV/3514-W/10Haftung, Einwendungen gegen die Grundlagenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2011

…nicht entrichtete Selbstberechnungsabgaben. Gemäß § 21 Abs. 1 UstG hat der Unternehmer spätestens am Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldezeitraum) zweit folgenden Kalendermonats eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer…

UFSW RV/0024-W/09Haftung, Lohnsteuerprüfung, Deckungsrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2009

…die Abgaben der juristischen Person nicht entrichtet hat, für diese Abgaben haftet, wenn sie bei der juristischen Person nicht eingebracht werden können und er nicht beweist, dass die Abgaben ohne sein Verschulden nicht entrichtet werden konnten. Haftungsgegenstand sind zum größten Teil nicht entrichtete Selbstberechnungsabgaben. Nach …

UFSW RV/0467-W/08Haftungsbescheid, Kontrollverschulden bei zwei handelsrechtlichen Geschäftsführern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2009

…die Abgaben der juristischen Person nicht entrichtet hat, für diese Abgaben haftet, wenn sie bei der juristischen Person nicht eingebracht werden können und er nicht beweist, dass die Abgaben ohne sein Verschulden nicht entrichtet werden konnten. Haftungsgegenstand sind zum größten Teil nicht entrichtete Selbstberechnungsabgaben. Nach …

UFSW RV/0851-W/06Haftungsbescheid, Lohnabgaben, unbedingte Erbantrittserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2008

…die Abgaben der juristischen Person nicht entrichtet hat, für diese Abgaben haftet, wenn sie bei der juristischen Person nicht eingebracht werden können und er nicht beweist, dass die Abgaben ohne sein Verschulden nicht entrichtet werden konnten. Haftungsgegenstand sind zum größten Teil nicht entrichtete Selbstberechnungsabgaben. Nach …