…Tabellen ablesbaren Schwankungsbreiten von 59,88% für Herrn Dr. Ku. W. (100 : 1,876.395 S x 3,000.003 S) und von 59,71% für Herrn Dr. Kl. W. (100 : 1,877.966 S x 2,999.384 S). Dass dieses Wagnis der Einnahmenschwankungen…
…2001/13/0072, und 2001/13/0063, vom 18.7.2001, 2001/13/0082) steht der Annahme der Erzielung von Einkünften nach §22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nicht entgegen, dass die Vergütung des Geschäftsführers ausschließlich in Form zB von vierteljährlich zufließenden Zahlungen bewirkt…
…der Abgabenerklärung vorgenommen: | Verdeckte Ausschüttung | + 2,591.439,42 | - Kest-Passivierung | - 570.116,70 | - "Abschreibung" des Verrechnungskontos | + 1,234.322,72 | Summe | + 787.000,00 Die Bw. wurde daher wie folgt zur Körperschaftsteuer 1995 veranlagt: | Einkünfte…
…monatlich mit 1.500,00 € entlohnt zu werden. Eine Schwankungsbreite der Einkünfte von maximal 30 % in Verbindung mit regelmäßigen Rechnungslegungen bzw. Zahlungen alle zwei Wochen begründet nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nur eine stark eingeschränkte Risikotragung, die, in der Gesamtschau mit den weiteren Überlegungen…
…wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für…
…zum Beispiel für Pfingsten und für September, die erst zugesagt werden müssten. Der Vertreter des Finanzamtes brachte vor, dass die Bescheide des Finanzamtes ausreichend begründet worden seien. Das Finanzamt hätte den Ehegatten die Einkünfte deshalb zu gleichen Teilen zugerechnet, weil die von den Berufungswerbern vorgelegte…
…Im Erkenntnis vom 21.12.1999, 99/14/0255 werde festgestellt: Bei einer Schwankungsbreite der Bezüge von 60 % werde das Unternehmerwagnis als so gravierend angesehen, so dass eine Subsumierung als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG nicht mehr vorgenommen werden könne…
…der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gem. § 25 Abs. 1 Z. 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z. 2 EStG 1988. Nach § 22 Z. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 fallen unter die Einkünfte…
…der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gem. § 25 Abs. 1 Z. 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z. 2 EStG 1988. Nach § 22 Z. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 fallen unter die Einkünfte…
…0 | 735,00 | steuerpflichtig 10% | | 0 | 9.007,20 | Vorsteuern (060) 2005 Wohnungskauf und sonstige WK | | -48.598,53 | -1.156,59 Nach vorläufig erklärungskonformer Festsetzung der Umsatzsteuer für 2005 und 2006 sowie Feststellung von Einkünften (…
…wurden Herrn DI P für Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren 12.960,00 EURO bezahlt, diese sind, da sie im Zusammenhang mit der Veräußerung des Fischereirechtes stehen, ebenfalls zu berücksichtigen. 4. Ergebnis Ermittlung nicht pauschalierter Einkünfte aus Veräußerung Fischereirecht gem. § 21 EStG 1988 | | | ATS …
…werden sollen. Bliebe der Erstbescheid in Rechtsbestand, so würden alle anderen Abgabenpflichtigen, deren Sachverhalte von Beginn an vollständig bekannt waren, gegenüber dem Bw. benachteiligt. Für die Wiederaufnahme spricht auch das allgemeine öffentliche Interesse an der Abgabeneinbringung, da die mangelnde Erfassung der Einkünfte des Bw. einen…
…der Betriebsausgaben von je € 11.918,34 (S 164.000,--) habe sich auf je € 9.810,83 (S 135.000,--) belaufen. In den Jahren 1998 und 1999 hätten bei Geschäftsführerbezügen von je € 63.588,73 (S 875.000,--) die zu versteuernden Einkünfte…
…Zl. 99/14/0255 werde festgestellt, dass bei einer Schwankungsbreite der Bezüge von 60 % das Unternehmerwagnis als so gravierend angesehen werde, sodass die Subsumierung als Einkünfte iSd. § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nicht mehr vorgenommen werden könne. Laut schriftlichen Geschäftsführungsvertrag vom 15.15…
…Schwankungsbreite der Bezüge von 60 % das Unternehmerwagnis als so gravierend angesehen werde, sodass die Subsumierung als Einkünfte iSd. § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nicht mehr vorgenommen werden könne. Laut schriftlichen Geschäftsführervertrag vom 20.1.1999 werde in Punkt 2 festgehalten, dass sich der…
…Anknüpfungspunkt für die Zuordnung der Einkünfte unter § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gesehen werde. Die bis zu diesem Erkenntnis maßgeblichen weiteren Merkmale eines Dienstverhältnisses wie insbesondere ein fehlendes Unternehmerwagnis seien nach diesem Erkenntnis nicht mehr von Bedeutung. In der Folge wurde die Berufung…
…99/14/0255, wird ausgeführt, dass bei einer Schwankungsbreite des Geschäftsführerhonorars von bis zu 60 %, zu der noch zusätzlich eine erfolgsabhängige Gewinntantieme kommt, ein Unternehmerwagnis gegeben sein kann, dass - wenn es den Geschäftsführer tatsächlich treffen kann - das Vorliegen eines Dienstverhältnisses ausschließen kann. In den Vereinbarungen…
…Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw hat laufend, so auch in den Berufungsjahren 1993 bis 1994 Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen abgegeben. Darin erklärte er neben seinen nichtselbständigen Einkünften als Hausbesorger auch Umsätze/Gewinne/Verluste aus selbstständiger Tätigkeit als Taxifahrer. Beim…
…Es handelt sich somit um Tatsachen, bei deren Kenntnis die Abgabenbehörde erster Instanz zur Erlassung anderer Bescheide hätte kommen können. Die Tatsache, dass der Bw. die bereits genannten Losungslisten seiner Einkünfteermittlung zugrunde legte, stellt bereits für sich eine neue Tatsache im Sinne des § 303 Abs…
…die Schwankungsbreite zwischen 1.225 Tausend S und 1.774 Tausend S lag. Dass auch als Vertreter tätige Dienstnehmer hohe erfolgsabhängige Einkünfte erzielen, zeigen schon die vom Finanzamt vorgenommenen innerbetrieblichen Vergleiche. Die Frage des Unternehmerrisikos kann aber im vorliegenden Fall auf sich beruhen: Der kontinuierlich…