RIS AI
1 817 Treffer242 msnur geltende Fassungen
UFSK RV/0097-K/03DB- und DZ-Pflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2004

…starken Schwankungen der Bezüge und tatsächlicher Rückzahlung der monatlichen Akontozahlungen vorliege, jedoch "vom Geschäftsführer frei verfügte Änderungen der Höhe seiner Bezüge hätten mit einem Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, nichts gemein". Dabei werde unterstellt, dass der Geschäftsführer eventuelle Akontozahlungen über den Betrag von…

UFSW RV/0474-W/03DB- und DZ-Pflicht von Bezügen wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2005

…Schwelle übersteigen, bezahlt wurden. Sämtliche den Gesellschaftern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Unternehmen der Bw. entstandenen Spesen wurden diesen ersetzt. Es traf sie daher keinerlei Risiko erheblicher Schwankungen von im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu tragender Aufwendungen (vgl. vorgelegte Verrechnungskonten der Gesellschafter, Vorbringen des…

UFSK RV/0092-K/04DB- und DZ-Pflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.06.2004

…aus, dass sich erhebliche Schwankungen in der Auszahlung der Geschäftsführerbezüge dadurch ergeben hätten, dass sich diese im Jahre 2000 € 10.824,00, im Jahre 2001 € 37.755,00 und im Jahre 2002 € 11.201,00 belaufen würden. Konzediert wurde von ihm allerdings…

UFSK RV/0021-K/04DB- und DZ-Pflicht für Vergütungen des Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.11.2004

…Anspruch auf Urlaub, da er sich in keinem Dienstverhältnis befindet. Er wählt seine Erholungsphasen gleich einem Einzelunternehmer selbständig aus. Ad 11) Die Bezüge von Herrn M.S. sind nach GSVG pflichtversichert. Ad 12) Es gibt keinerlei arbeitsrechtliche Vereinbarungen mit Herrn M.S., da es sich…

UFSK RV/0069-K/03DB- und DZ-Pflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.02.2004

…und Kommunalsteuerfreiheit geforderte Unternehmerwagnis und die damit verbundene Schwankung der Geschäftsführerbezüge gegeben, da die Bezüge z.B. im Jahr 2002 wesentlich weniger betragen hätten (im ungünstigsten Fall Null, wenn überhaupt kein Cash-flow erzielt werde). Die Herabsetzung der Bezüge von S 540.000,-- auf S…

UFSK RV/0129-K/03DB- und DZ-Pflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2004

…sind aber auch Wagnisse, die sich aus Schwankungen von nicht überwälzbaren Ausgaben ergeben. Für das Vorliegen des Unternehmerrisikos auf der Einnahmenseite führte die Bw. ins Treffen, dass die Bezüge des Geschäftsführers abhängig vom cash flow des Unternehmens zur Auszahlung gebracht worden seien, darüber hinaus seien…

UFSK RV/0472-K/02Dienstgeberbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.11.2004

…0117, 2001/14/0051). Wenn die Bw. die stark unterschiedlichen Geschäftsführerbezüge (Schwankungen von 40 - 50 %) vorbringt, übersieht sie, dass sich die Schwankungen nicht auf das angeführte Fixum sondern auf die einmal jährlich ausbezahlten "Prämien" bezogen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind gerade gewinnabhängige Prämien udgl…

UFSK RV/0383-K/02DB- und DZ-Pflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2004

…1993 normiert, dass der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Absatz 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden sind, zu berechnen ist, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer unterliegen oder nicht (Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß §…

UFSL RV/0208-L/03Dienstgeberbeitragspflicht eines an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…abhängig sei. Eine solche vom Erfolg des Unternehmens abhängige Entlohnung führe aber nur dann zu einem relevanten Unternehmerrisiko, wenn es tatsächlich zu starken Schwankungen der Jahresbezüge und gelegentlichem Ausfall der Bezüge mit tatsächlicher Rückzahlung von gewährten Akontozahlungen komme (VwGH vom 25.9.2001, Zl. 2001…

UFSK RV/0139-K/03DB- und DZ-Pflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.06.2004

…Gewicht fallender Einkommensschwankungen trifft. In die Überlegungen einzubeziehen sind aber auch Wagnisse, die sich aus Schwankungen von nicht überwälzbaren Ausgaben ergeben. Die Bw. hat zur Erfolgsabhängigkeit der Bezüge darauf hingewiesen, dass diese in den geprüften Wirtschaftsjahren um bis zu 20% divergieren würden. Weiters sei es…

UFSK RV/0023-K/04DB- und DZ-Pflicht für Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2005

…1993 normiert, dass der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Absatz 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden sind, zu berechnen ist, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer unterliegen oder nicht (Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß §…

UFSG RV/0351-G/02DB-und DZ-Pflicht Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.12.2004

…sind aber auch Wagnisse, die sich aus Schwankungen von nicht überwälzbaren Ausgaben ergeben. Für das Vorliegen des Unternehmerrisikos auf der Einnahmenseite führte die Bw. ins Treffen, dass die Bezüge des Geschäftsführers abhängig vom Umsatz des Unternehmens zur Auszahlung gebracht worden seien, darüber hinaus seien die…

UFSK RV/0025-K/04DB- und DZ-Pflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2005

…1993 normiert, dass der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Absatz 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden sind, zu berechnen ist, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer unterliegen oder nicht (Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß §…

UFSK RV/0022-K/04DB- und DZ-Pflicht für Vergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.11.2004

…Wagnis ins Gewicht fallender Einkommensschwankungen trifft. In die Überlegungen einzubeziehen sind aber auch Wagnisse, die sich aus Schwankungen von nicht überwälzbaren Ausgaben ergeben. Zur Entlohnung des Geschäftsführers in den Streitjahren hat die Bw. eine zwischen den Gesellschaftern der Bw. abgeschlossene Vereinbarung, festgehalten in einem Umlaufbeschluss…

UFSW RV/0659-W/08DB- und DZ-Pflicht von Bezügen wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.01.2009

…Ausgabenseitige Schwankungen wurden von der Bw. nicht behauptet und sind auch nicht erkennbar, da vom Gesellschafter-Geschäftsführer der Bw. stets die in § 17 EStG 1988 normierten Durchschnittssätze in Ansatz gebracht wurden. Eine Einbeziehung der Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers in die Bemessungsgrundlage für DB und DZ…

UFSL RV/1384-L/02Dienstgeberbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2004

…Grund von Schwankungen der Bezüge könnte nur dann auf ein Risiko des Geschäftsführers geschlossen werden, wenn ein Zusammenhang zwischen diesen Schwankungen und wirtschaftlichen Parametern (insbesondere dem wirtschaftlichen Erfolg) der Gesellschaft besteht. Ein derartiger Zusammenhang ist jedoch nicht erkennbar. Frei verfügte Änderungen der Höhe der Bezüge…

UFSL RV/0529-L/02Dienstgeberbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2004

…Grund von Schwankungen der Bezüge könnte nur dann auf ein Risiko des Geschäftsführers geschlossen werden, wenn ein Zusammenhang zwischen diesen Schwankungen und wirtschaftlichen Parametern (insbesondere dem wirtschaftlichen Erfolg) der Gesellschaft besteht. Ein derartiger Zusammenhang ist jedoch nicht erkennbar. Frei verfügte Änderungen der Höhe der Bezüge…

UFSL RV/1352-L/02Dienstgeberbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2004

…Grund von Schwankungen der Bezüge könnte nur dann auf ein Risiko des Geschäftsführers geschlossen werden, wenn ein Zusammenhang zwischen diesen Schwankungen und wirtschaftlichen Parametern (insbesondere dem wirtschaftlichen Erfolg) der Gesellschaft besteht. Ein derartiger Zusammenhang ist jedoch nicht erkennbar. Frei verfügte Änderungen der Höhe der Bezüge…

UFSL RV/1196-L/02Dienstgeberbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2004

…zwischen diesen Schwankungen und wirtschaftlichen Parametern (insbesondere dem wirtschaftlichen Erfolg) der Gesellschaft besteht. Ein derartiger Zusammenhang ist jedoch im gegenständlichen Fall nicht erkennbar. Frei verfügte Änderungen der Höhe der Bezüge haben mit einem Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, nichts gemein. Von einer laufenden…

UFSL RV/1212-L/02Dienstgeberbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2004

…Steuern" gilt. Allfällige Verluste werden mit Tantiemenansprüchen der Folgejahre verrechnet. Auf Grund von Schwankungen der Bezüge könnte nur dann auf ein Risiko des Geschäftsführers geschlossen werden, wenn ein Zusammenhang zwischen diesen Schwankungen und wirtschaftlichen Parametern (insbesondere dem wirtschaftlichen Erfolg) der Gesellschaft besteht. Ein derartiger Zusammenhang…