…geschiedenen Ehe zu leisten. Aus der Formulierung in der Vergleichsausfertigung sei eine ursächliche und unmittelbare Finanzierung der Liegenschaft nicht ableitbar. Da die Schuldzinsen nicht ursächlich und unmittelbar mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stünden, könnten sie nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Abschließend verwies die Erstinstanz…
…....... Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: 1) Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. ........ Dies bedeutet für den streitgegenständlichen Fall: Der Bw hatte im Zuge des Scheidungsverfahrens an die Antragsgegnerin eine Ausgleichszahlung für das…
…der Fall, wenn Aufwendungen ihre Ursache in der Zeit nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit haben. Nach der Betriebsaufgabe bzw. Betriebsveräußerung anfallende Schuldzinsen für (nachweislich) betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind nur insoweit als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig, als diese Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben (VwGH 22.10.1996, 95…
…überschuldet gewesen wäre. Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2008 vom 24. Juli 2009 versagte das Finanzamt den geltend gemachten Schuldzinsen und Spesen die Anerkennung als nachträgliche Betriebsausgaben und setzte Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Betrage von 0,00 € fest. Begründend führte es dazu Folgendes aus: "Wenn ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Adr.1, vertreten durch Stb., betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2003, sowie gegen die Bescheide des Finanzamtes N. betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4…
…a. die beantragten Zinsen mit folgender Begründung nicht: Die Schuldzinsen aus den Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungskosen seien - wie der Aktenlage entnommen werden könne - bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in den Jahren 1999 bis 2007 als Werbungskosten in Abzug gebracht worden…
…Privatvermögen sei im Wesentlichen eine Uhrensammlung, die keinen objektiv feststellbaren Marktwert habe und nur auf Grund von entsprechenden Nachfragen veräußert werden könne. Die vorzeitige Veräußerung aus dem Grund, um Schuldzinsen abzudecken, scheide aus, da dies eine Verschleuderung des Privatvermögens wäre. Hinsichtlich der Zwangsläufigkeit der Krankheitskosten…
…kann, ohne dass die entsprechenden Schuldzinsen ihre Eigenschaft als Betriebsausgaben verlieren. Auch in einem solchen Fall dienen nämlich die Fremdmittel der Finanzierung des Betriebsaufwandes." Sowohl im Betriebsprüfungsbericht als auch in der Berufungsvorentscheidung werde ausgeführt, dass Entnahmen nur dann zur uneingeschränkten Abzugsfähigkeit allfälliger Schuldzinsen führen würden…
…Die nachstehenden Aussagen des Finanzamtes seien an Unstimmigkeit und Unlogik kaum zu überbieten. Im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen stelle der Betriebsprüfer während des Prüfungsverfahrens die These auf, dass der Jahresgewinn (sogar jener des Vorprüfungsjahres 1998) nach Abzug "angemessener Entnahmen" von jährlich 1,500…
…684). Auch ist zu bedenken, dass - wie die obzitierten Autoren richtigerweise weiters ausführen - das Ausmaß der abzugsfähigen Schuldzinsen durch die Einschränkung der saldierten Betrachtungsweise auf die reinen Geldmittelkonten weitgehend von Zufälligkeiten und geschicktem Cash-Management (zB Hinauszögern von betriebsbedingten Zahlungen, Vorziehen betrieblicher Einnahmen) abhängt. Unter…
…Mangels Vorliegen entsprechender Unterlagen werde ersucht, den Verlustvortrag des Jahres 1989 von Amts wegen zu erheben. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Nachträgliche Betriebsausgaben: a) Schuldzinsen aus übernommenen Verbindlichkeiten: Soweit aufgrund der Aktenlage und der durchgeführten Ermittlungen festgestellt werden konnte, liegt der Entscheidung folgender Sachverhalt…
…Schachtelgewinnen und Zinsen, die auf Grund der Fremdfinanzierung des Erwerbes der Schachtelbeteiligung anfallen, geht auch nicht verloren, wenn in einem Veranlagungszeitraum neben den Schuldzinsen keine Schachtelgewinne anfallen. Dabei kommt es nur auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang an. Auf die allfällige Absicht der Obergesellschaft, die Beteiligung…
…berücksichtigt habe. Sollte nach Ansicht des Finanzamtes weiters davon ausgegangen werden, dass Spekulationsgewinn aus dem Grund angelaufen sei, da Schuldzinsen und sonstige Kreditkosten zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie nicht berücksichtigt werden könnten, so sei anzuführen, dass diese Ansicht ausdrücklich unrichtig sei. Fest…
…sich bis auf eine geringfügige Differenz entsprechen. Über die Berufung wurde erwogen: Streit besteht im Berufungsfall darüber, ob Schuldzinsen in Höhe von 29.827,00 S bzw. ein Verlust aus dem Ausfall einer Forderung im Betrage von 9.970,44 S als nachträgliche Betriebsausgaben bzw…
…aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind. Zu den Zinsen und Spesen Gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 EStG sind Werbungskosten u.a. Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Werbungskosten müssen nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden (Doralt, Kommentar zum EStG³, …
…zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. beantragt den Abzug von Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben berücksichtigt zu erhalten. Diese Zinsen resultieren - seinen Angaben nach - aus Verbindlichkeiten aus dem Betrieb der mit 7…
…Ansparung jener Mittel, die zur Tilgung des endfälligen Sanierungskredites notwendig sind. Dieser mittelbare Zusammenhang der Schuldzinsen mit den Vermietungseinkünften wird aber durch den unmittelbaren Zusammenhang mit den nicht steuerbaren Erträgen aus dem Versicherungsvertrag durchbrochen. Die Lebensversicherung stellt für sich eine Einnahmequelle dar. Die erwarteten Versicherungserträge…
… 20 Abs. 2 EStG aber, dass darauf entfallende Schuldzinsen dem steuerlichen Abzugsverbot unterliegen. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb des Bw und seiner Gattin wurde seit Jahren mit hohem Fremdmitteleinsatz geführt. Im Jahr 1999 waren insgesamt acht Kredite - sechs (B-Bank)-Kredite, zwei Darlehen der (A…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Stb.ges., vom 31. Oktober 2001 und 30. Jänner 2002 gegen die Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes A vom 1. Oktober 2001 für die Jahre 1997, 1998 und 1999 sowie vom 23. Jänner 2002 für…
…Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen)". Nach der Betriebsbeendigung anfallende Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind insoweit steuerlich abzugsfähig, als die Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben. Der Steuerpflichtige…