…verdeutlicht werden sollte, dass auch andere Fehlleistungen als ein Irrtum im engeren Sinn, dann, wenn sie entschuldbar sind, einen Schuldausschließungsgrund darstellen können, kommt dabei aber keine eigenständige, sondern im Hinblick auf die Bestimmung des § 8 Abs. 2 FinStrG lediglich eine klarstellende Bedeutung zu (vgl. zB…
…30. November 2005 führt der Berufungswerber (Bw.) aus, dass die GmbH bereits bei Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit völlig vermögenslos gewesen sei und keinerlei Geschäfte mehr getätigt habe. Dieses Vorbringen stellt im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung des VwGH einen Schuldausschließungsgrund dar. Der Bw. war ab 10…
…der gerichtlich beeideten Sachverständigen Dr.C vom 14. September 2004, kann die strafrechtliche Verhandlungsfähigkeit des Beschwerdeführers zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls nicht ausgeschlossen werden. Wie oben dargestellt, lag zum Zeitpunkt der Tathandlung der Schuldausschließungsgrund des § 7 Abs. 1 FinStrG nicht vor. Es ist noch zu prüfen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 Dr. Gerald Daniaux in der Finanzstrafsache gegen GS, Geschäftsführer, ZW, vertreten durch Ender & Zuggal, Wirtschaftstreuhänder, 6840 Götzis, Sonderberg 10, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. August 2004 gegen den…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer KammR Ignaz Hiller und KR Peter Latzel als weitere Mitglieder des Senates…
…Feststellung, dass der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat, Vorliegen von Rechtfertigungsgründen, Schuldausschließungsgründen, Strafaufhebungs- oder -ausschließungsgründen, Strafverfolgungshindernissen oder Vorbestrafung des Täters wegen der Tat im Ausland) nicht vorliegen und nicht bereits die Möglichkeit besteht, das Finanzstrafverfahren aufgrund ausreichender Aufklärung des Sachverhaltes…
…hingewiesen, dass es im Streitfall nicht den geringsten Hinweis für ein Verschulden an der Nichteinreichung von Erklärungen gibt, wohl aber Hinweise für das Vorliegen von Schuldausschließungsgründen. Die Schätzungsvoraussetzungen sind im Berufungsfall erfüllt, da weder Abgabenerklärungen eingereicht noch die angeforderten Kontoauszüge vollständig vorgelegt worden sind, obwohl…
…könne, vor; dem komme allerdings gemäß VwGH 95/13/0282 kein Begründungswert zu. Unschuldsvermutung, Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe seien für den Prüfer offensichtlich ebenso wenig wie die gesetzlichen Regelungen über den Ablauf einer Betriebsprüfung beachtlich. Faktum sei, der Bw. sei bis dato kein Prüfungsauftrag vom 15…
…a), die Tat kein Finanzvergehen bildet (lit. b), der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungs-, Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgründe vorliegen (lit. c) oder Umstände vorliegen, welche die Verfolgung des Täters hindern (lit. d). Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt…
…kann, b) wenn die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) wenn der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -aufhebungsgründe vorliegen, d) wenn Umstände vorliegen, welche die Verfolgung des Täters hindern, oder e) wenn die Tat im…
…sondern vielmehr um eine unrichtige Rechtsauslegung seitens des Finanzamtes. Insgesamt sei von einem entscheidenden Irrtum gemäß § 9 FinStrG auszugehen, sodass ein Schuldausschließungs-grund vorliege. Gegen den Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 28. Mai 2009 sei am 15. Juni 2009 Berufung erhoben worden. Die Anschaffung des in Deutschland…
…kann, b) wenn die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) wenn der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -aufhebungsgründe vorliegen, d) wenn Umstände vorliegen, welche die Verfolgung des Täters hindern, oder e) wenn die Tat im…
…83/13/0033). Bei der Prüfung des Grades des Verschuldens ist daher zu untersuchen, ob besondere Umstände, die einem Rechtfertigungsgrund oder Schuldausschließungsgrund nahe kommen - vorliegen und ob dem Verdächtigen/ Beschuldigten auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten, seines Alters, seiner Vorbildung usw. die genaue Beachtung der…
…werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -aufhebungsgründe vorliegen, d) Umstände vorliegen, welche die Verfolgung des Täters hindern, oder e) wenn die Tat im Ausland begangen…
…werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -aufhebungsgründe vorliegen, d) Umstände vorliegen, welche die Verfolgung des Täters hindern, oder e) wenn die Tat im Ausland begangen…
…wenn a) die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -Aufhebungsgründe, letzteres z.B. in Form einer strafbefreienden Selbstanzeige…
…abzusehen, wenn a) die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -Aufhebungsgründe, letzteres zB. in Form einer strafbefreienden Selbstanzeige…
…abzusehen, wenn a) die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -Aufhebungsgründe, Letzteres zB. in Form einer strafbefreienden Selbstanzeige…
…abzusehen, wenn a) die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -Aufhebungsgründe, letzteres zB. in Form einer strafbefreienden Selbstanzeige…
…abzusehen, wenn a) die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -Aufhebungsgründe, letzteres zB. in Form einer strafbefreienden Selbstanzeige…