…Unternehmen sei durch einen Steuerberater vertreten und betreut worden, sodass der Geschäftsführer alles Mögliche getan habe, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dieser Schuldausschließungsgrund würde auch jene Quotenforderungen des Finanzamtes betreffen, wie sie für die Fälligkeiten per 15.01.2016 bzw. 15.0.2016 errechnet worden seien. …
In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 30.01.2003, 2000/15/0018, Folgendes ausgesprochen: "Behauptet ein Geschäftsführer, er sei etwa durch Krankheit an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert worden, so schließt dies ein Verschulden an der Verletzung seiner Pflichten nicht aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 26.07.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 19.07.2011 betreffend Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung 04/2011 zu Recht…
…verdeutlicht werden sollte, dass auch andere Fehlleistungen als ein Irrtum im engeren Sinn, dann, wenn sie entschuldbar sind, einen Schuldausschließungsgrund darstellen können, kommt dabei aber keine eigenständige, sondern im Hinblick auf die Bestimmung des § 8 Abs. 2 FinStrG lediglich eine klarstellende Bedeutung zu (vgl. zB…
…Die neue Klassifikationsliste mit dem Namen ICD-11 soll im Jänner 2022 in Kraft treten (vgl. www.derstandard.at vom 27. Mai 2019). Die verminderte Zurechnungsfähigkeit ist kein Schuldausschließungsgrund. Sie ist erst bei der Strafzumessung als Milderungsgrund zu berücksichtigen (Reger in FinStrG Bd. 1 2013…
…30. November 2005 führt der Berufungswerber (Bw.) aus, dass die GmbH bereits bei Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit völlig vermögenslos gewesen sei und keinerlei Geschäfte mehr getätigt habe. Dieses Vorbringen stellt im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung des VwGH einen Schuldausschließungsgrund dar. Der Bw. war ab 10…
…der gerichtlich beeideten Sachverständigen Dr.C vom 14. September 2004, kann die strafrechtliche Verhandlungsfähigkeit des Beschwerdeführers zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls nicht ausgeschlossen werden. Wie oben dargestellt, lag zum Zeitpunkt der Tathandlung der Schuldausschließungsgrund des § 7 Abs. 1 FinStrG nicht vor. Es ist noch zu prüfen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 Dr. Gerald Daniaux in der Finanzstrafsache gegen GS, Geschäftsführer, ZW, vertreten durch Ender & Zuggal, Wirtschaftstreuhänder, 6840 Götzis, Sonderberg 10, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. August 2004 gegen den…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer KammR Ignaz Hiller und KR Peter Latzel als weitere Mitglieder des Senates…
…Feststellung, dass der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat, Vorliegen von Rechtfertigungsgründen, Schuldausschließungsgründen, Strafaufhebungs- oder -ausschließungsgründen, Strafverfolgungshindernissen oder Vorbestrafung des Täters wegen der Tat im Ausland) nicht vorliegen und nicht bereits die Möglichkeit besteht, das Finanzstrafverfahren aufgrund ausreichender Aufklärung des Sachverhaltes…
…geleistet, sohin den Gesamtrückstand ausgeglichen. Dass dieser Umstand lediglich strafmildernd angeführt wurde, ist unrichtig. Vielmehr ergibt sich daraus ein Schuldausschließungsgrund, sodass schon deswegen das gegenständliche Verwaltungsstrafverfahren hätte eingestellt werden müssen. Allenfalls hätte man mit einer bloßen Ermahnung das Auslangen finden können, zumal sich gezeigt hat…
…bzw. Baulichkeiten rechtzeitig eine Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz zu erlangen und die jährlich fälligen Abgaben zu entrichten. Nachdem Sie mit Ihrem Vorbringen weder die objektiven noch die subjektiven Voraussetzungen für eine Strafbarkeit entkräften, noch einen geeigneten Schuldausschließungsgrund belegen konnten, war es als erwiesen anzusehen, dass…
…der Abgabenbehörde nachzuweisen. Der Unschuldsvermutung gelte auch für die Beurteilung der hinterzogenen Abgabe. Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe schlössen die Erfüllung des Tatbestandes der Hinterziehung und damit die Anwendung der 10 Jahresfrist aus. Die Begründung im Prüfungsbericht sei kein Nachweis der Hinterziehungskriterien zu entnehmen. Dies ergebe sich…
…a FinStrG erforderliche subjektive Tatseite des Beschuldigten, nämlich ein bedingt vorsätzliches Verhalten, vor. Somit ist hinsichtlich der fünf im Spruch angeführten Finanzvergehen auch die subjektive Tatseite gegeben und liegen auch keine Schuldausschließungsgründe vor. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die…
…Auskünfte über die richtige Vorgangsweise einzuholen, ist als ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 36 Abs. 2 FinStrG einzustufen. Schuldausschließungsgrund Dem Täter wird gemäß § 9 FinStrG Fahrlässigkeit dann nicht zugerechnet, wenn ihm bei einer Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der ihn das Vergehen oder…
…Auskünfte über die richtige Vorgangsweise einzuholen, ist als ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 36 Abs. 2 FinStrG einzustufen. Schuldausschließungsgrund Dem Täter wird gemäß § 9 FinStrG Fahrlässigkeit dann nicht zugerechnet, wenn ihm bei einer Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der ihn das Vergehen oder…
…im Mai 2016 ein Erinnerungsschreiben zugesendet worden, welches unbeachtet geblieben sei. Das Vorbringen des Bf. stelle daher insofern keinen geeigneten Schuldausschließungsgrund dar, als es sich bei der Kommunalsteuer um eine sogenannte Selbstbemessungsabgabe handelt. Das heiße, der Unternehmer habe von sich aus die Steuerbeträge zu ermitteln…
…das Wissen um die Möglichkeit der eventuellen Verwirklichung (VwGH v. 10.11.1987, 86/15/0120). Beim Punkt Abfuhrdifferenzen liege nach Ansicht der Finanzstrafbehörde nicht der Schuldausschließungsgrund des Rechtsirrtums vor. Es könne zwar vorkommen, dass im Zuge der Meldung von selbst zu berechnenden Abgaben die…
…Da der vorgefundene 15 Minuten-Gratis-Parkschein zum Tatzeitpunkt nicht mehr gültig gewesen sei, sei die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt worden. Bei dieser Verwaltungsübertretung handle es sich um ein sogenanntes „Ungehorsamsdelikt“. Ein Schuldausschließungsgrund liege nicht vor. Er habe dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung…
…ordentlicher Lebenswandel, zu dem die Tat in auffälligem Widerspruch steht, wenn die Tat unter Umständen begangen wurde, die einem Schuldausschließungs- oder Rechtfertigungsgrund gleichkommen, wenn die Tat in einem die Schuld nicht ausschließendem Rechtsirrtum begangen wurde, wenn trotz Vollendung der Tat kein Schaden herbeigeführt wurde, wenn…