…sei, dass die Ware von ihm auf der Ladefläche abgedeckt und losgebunden werden müsse, dass er beim Abladen mithelfen müsse ("Anhängen der Last oder Aufladen auf Stapler oder Anhängen am Kran"), dass diese Tätigkeit sehr wohl mit Schmutz und Gefahren ("Sturzmöglichkeit, Einklemmen, Quetschgefahr") verbunden sei…
…rechtfertigen. Um das Vorliegen dieser Voraussetzung prüfen zu können, ist die Kenntnis der Art und des Ausmaßes der Dienstpflichten und der Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers erforderlich. Pauschalierte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen können ebenfalls begünstigt besteuert werden. Dafür müssen aber über eine längere Zeit Aufzeichnungen geführt werden…
…bzw. Einkünfte aus nsA) 2003 63.179 SFR (27.719€) 2004 63.882 SFR (27.226 €) 2005 65.567 SFR (27.825 €) 2006 66.299 SFR (27.576 €) Beginnend mit 2005 erhielten Sie angeblich erstmals eine Schmutzzulage durch Ihre Arbeitgeberin zuerkannt. Auffallend…
…war bei der T AG in A beschäftigt. Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 legte der Berufungswerber eine Bestätigung seiner Schweizer Arbeitgeberin vor, wonach im Bruttolohn Schmutz- und Erschwerniszulagen in Höhe von insgesamt 4.025,45 SFr enthalten seien. Er begehrte, diese Zulagen gemäß …
…beschäftigt. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung vom 19. August 2004 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, das Pendlerpauschale ab 40 km als Werbungskosten zu berücksichtigen und die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei zu belassen…
…bei der EAG in Fra beschäftigt. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung vom 19. August 2004 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen laut den beiliegenden monatlichen Lohnzetteln gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei zu belassen…
…erhobenen Berufung vom 19. August 2004 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, das Pendlerpauschale ab 40 km als Werbungskosten zu berücksichtigen und die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen im Gesamtbetrag von 5.340,00 SFr (3.577,80 €) gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei…
…und daher die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß § 68 EStG nicht gegeben seien. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung wird ausgeführt, die Berufung richte sich gegen die Nichtanerkennung der Schmutz- und Gefahrenzulagebn für 2004. Der Bw. beantrage diese Zulagen zu berücksichtigen…
…17. Dezember 2004 um Ergänzung des Berufungsvorbringens, wobei u.a. Folgendes ausgeführt wurde: ..."...Es wurden ...2003 € 4.320.- als sonstige Werbungskosten beantragt. Lt. der Berufung ... handelt es sich bei diesen Beträgen um Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bzw. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gem. …
…€ | Ausländische Steuer | - 2.299,12 € | Festgesetzte Einkommensteuer | 12.029,92 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im Streitjahr Grenzgänger nach Liechtenstein. Strittig ist, ob die im Lohnausweis bestätigte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 3.204,00 SFr gemäß …
…Uhr bis 6.00 Uhr in Höhe von 837,65 SFr bzw. 3.977,00 SFr bestätigt worden ist. Gleichzeitig wurde die Auszahlung einer Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 141,00 SFr bzw. in Höhe von 705,00 SFr bestätigt. Der Berufungswerber begehrte…
…im Jahr 2002 als Kommissionierer im B-Warenlager und im Kiosk der Firma H in S. Im Jahreslohnzettel war eine Erschwernis- und Schmutzzulage in Höhe von 2.280,00 CHF ausgewiesen. Mit Vorhalt vom 14.4.2004 ersuchte das Finanzamt Bregenz den Berufungsführer ua um…
…Gegenständlich seien aber alle drei geforderten Voraussetzungen erfüllt gewesen. Im Monatsgehalt des Bw. sei eine Schmutz- und Gefahrenzulage in Höhe von 10% enthalten. Dies gehe aus dem Zusatz zum Arbeitsvertrag vom 24. Oktober 1983 hervor. Die Zulage werde also auf Grund einer innerbetrieblichen Vereinbarung gewährt…
…entsprechend bezog der Bw. ein Jahreseinkommen in Höhe von 69.351,- sFr (brutto), in dem ua. eine Schmutzzulage und eine Gefahrenzulage in Höhe von jeweils sFr 3.120,- sFr enthalten war. Der Bw. begehrte die steuerfreie Behandlung dieser Zulagen im Sinne des § 68 EStG 1988…
…Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 sind unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die deshalb gewährt werden, weil die von einem Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen…
…Gemeindebediensteten HM, AW, AI, PL, HM und PN Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen steuerfrei ausbezahlt hatte. Die Prüferin vertrat die Auffassung, dass die für die steuerfreie Behandlung dieser Zulagen erforderlichen Voraussetzungen im Sinne des § 68 EStG 1988 nicht vorliegen (im speziellen die materiellrechtliche Voraussetzung) bzw., dass…
…Überschrift "Sachverhalt" festgehalten, dass nach dem einschlägigen Kollektivvertrag für die betroffenen Arbeitnehmer, welche als Almhirten tätig wären, ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Auszahlung einer Schmutzzulage besteht. Im Weiteren lautet dieser Begründungspunkt: "Die Tätigkeit dieser Arbeitnehmer umfasse das Melken der Kühe ca. 70, das Stallputzen (Mist in…
…Absauganlagen ausgestattet wäre bzw welchen Stand der Technik der Vergleichsbetrieb habe. Im Folgenden wurde festgehalten, dass die Auszahlung der strittigen Schmutzzulage auf Grund einer Betriebsvereinbarung erfolgt sei und der Berufungswerber als Arbeitgeber geprüft habe, dass die Arbeiten der Arbeitnehmer zu einer erheblichen Verschmutzung führen würden…
…3-fach unterlegen: 1. Hat die belangte Behörde rechtsirrtümlich die vom Berufungswerber bezahlt Schmutzzulage lediglich im Ausmaß von € 0,36 für abgabenfrei erkannt und die Differenz auf die vom Berufungswerber bezahlten € 1,45 der Abgabenpflicht unterzogen. 2. Hat die belangte Behörde für diesen…
…1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2005 fand beim Bw. eine Lohnsteuerprüfung statt. Die Prüferin behandelte die Hälfte der den Arbeitnehmern des Bw. steuerfrei ausbezahlten Schmutzzulagen als steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies mit der Begründung, es sei zwar glaubhaft gemacht worden, dass die Arbeitnehmer des Bw. Arbeitsleistungen…