…Angehörigen auf die Bewilligung des Familiennachzuges warten müssten. Besonders in Kärnten sei für die Angehörigen von Fremden der Familiennachzug auf Grund der sehr geringen Anzahl an jährlichen Quotenplätzen mitunter mit einer Wartedauer von mehr als zehn Jahren verbunden. Angesichts dieser Situation im Zusammenhang mit der…
…die Zeit bis zum Erlangen der unbefristeten Aufenthaltsbewilligung (d.i. der 17. Oktober 1998) und - in Anlehnung an die gängige Verwaltungspraxis - darüber hinaus für die Zeit bis zum Ende des Jahres 2000. Die vom Bw. beantragten Aufwendungen für Familienheimfahrten können bei seinen Einkünften der Jahre…
…H. auf der Turracher Höhe in Kärnten. An seiner Arbeitsstelle wurde dem Bw. eine Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; es handelte sich dabei nach den unstrittigen Angaben des Bw. in Verbindung mit der Bestätigung seines Arbeitgebers um eine Räumlichkeit im Ausmaß von rund 8 m2 (Aufenthaltsmöglichkeit…
…ca. € 150,-- pro Tonne annehmen. Ergänzend zu den Ausführungen in der Berufung wurde weiters vorgebracht, dass bei einer Bestockung mit 80-jährigen Bäumen ein jährlicher Zuwachs von € 291,-- angenommen werden dürfe. Dies habe der Bw. der Zeitschrift "Kärntner Bauer, Rubrik Wald und Holz…
…nicht nächtigte. Bei seiner Lehrtätigkeit in H übernachtete er 3 Mal 2 Tage, 2 Mal 1 Tag und einmal gar nicht. Für das Wintersemester 2008/2009 liegt der freie Dienstvertrag des Bw. für nebenberufliche LektorInnen nach § 5a FHStG mit dem FH Technikum Kärnten vor. Darin…
…dass er in früheren Eingaben vorgebracht habe, der Nachzug seiner Familien sei nicht möglich gewesen, weil ihm nur eine Schlafstelle des Arbeitgebers zur Verfügung gestanden sei. Aus § 6 des 1995 abgeschlossenen Mietvertrages gehe wiederum hervor, dass er seit über einem Jahr in der Wohnung mit…
…um Bekanntgabe der Gründe, warum die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes unzumutbar sei. Da die Einkünfte der Gattin von untergeordneter Bedeutung seien (jährlich € 588,00) zähle dies nicht als Begründung für die Nichtverlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich. "Bezüglich der auswärtigen Berufsausbildung…
…war an dieser Schlafstelle seit Ende 1993 amtlich gemeldet. Seit März 2006 bezieht der Bw. vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer. Zudem begehrte er für das Veranlagungsjahr 2005 den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) für seine am ungarischen Familienwohnsitz lebende Ehegattin. In den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2002…
…Arbeitsplatz zu stellen sind, ist ein solcher Raum nicht so beschaffen, dass er dem Inhaber ein Heim bieten könne." Der Verwaltungsgerichtshof hat demnach auf die Verkehrsauffassung abgestellt und eine bloße Schlafstelle in einem Raum, den der Arbeitnehmer mit Arbeitskollegen teilen muss, nicht als Wohnung im…
…nehmen. Da die Unterkunftsmöglichkeit Schlafstelle von ihnen als Grund der Einstellung des Pendlerpauschales angeführt wurde für mich ohnedies nur theoretischer Natur ist, wurde sie meinerseits mit Wirksamkeit 1. Oktober 2005 gekündigt. Nachdem mir der Dienstgeber für die Nachtzeiten in denen ich Dienst verrichte eine Unterkunft…
…Abgabenbehörde erläuterte der Bw., dass sich sein Hauptaufenthaltsort in T in Deutschland befinde, während seine Familie in Tschechien wohne. Am Firmensitz der Fa. F GmbH & Co OHG habe er weder eine Wohnung noch eine Schlafstelle. In einem Aktenvermerk vom 11. September 2006 hielt ein Mitarbeiter…
…Oktober 2008, Zl. 2006/15/0145, für den Geltungsbereich des EStG 1988 bestätigt und klargestellt, dass eine bloße Schlafstelle in einem Raum, den der Arbeitnehmer mit Arbeitskollegen teilen muss, keine Wohnung iSd Abgabenvorschriften darstellt. Es sei weiters zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an ein zumutbares…
…Monat zum Ansatz gebracht. Bei der durch den Dienstgeber zur Verfügung gestellten Unterkunft habe es sich lediglich um eine Schlafstelle (Notunterkunft) gehandelt. Der Bw. sei ein Zimmer mit ca. 5-6 qm zur Verfügung gestellt worden, in dem sich ein Bett, ein Ablagetisch und ein…
…Unter Wohnung sind eingerichtete, zum Wohnen bestimmte Räume zu verstehen, die den Verhältnissen des Steuerpflichtigen angemessen sind, sodass sie ihm ein entsprechendes Heim bieten können. Keine Wohnung sind Mannschaftsunterkünfte oder Schlafstellen am Arbeitsort, Jagdhütten und Bootshäuser sowie nicht ortsfeste Unterkünfte z.B. Campingmobil, Wohnwagen (vgl…
…Ehefrau musste in der Zeit seiner Beschäftigung in Österreich seine Landwirtschaft in Bosnien bewirtschaften. Ein Zuzug der Ehefrau sei aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen, auch hätte er nur eine Schlafstelle in einer Firmenunterkunft zur Verfügung gehabt. Außerdem sei er in den Jahren…
…für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung nicht. In der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, sein Lebensinteresse befinde sich in Ungarn. Dort gehe seine Lebensgefährtin einer beruflichen Tätigkeit als Friseurin nach. Es sei daher eine Schlafstelle in Österreich aus beruflichen Gründen veranlasst. Mit…
…Schlafstellen am Arbeitsort, Jagdhütten und Bootshäuser sowie nicht ortsfeste Unterkünfte z.B. Campingmobil, Wohnwagen (vgl. Doralt, EStG9, § 1 Tz 10 m.w.H.). Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in…
…Zeitpunkt keine Schlafstelle mangels Bettenanzahl besessen hätte. Zudem wäre die Rückkehr zum Schlafen nach P. nicht zumutbar gewesen. Eine Auskunft beim Finanzamt wäre positiv erfolgt und dem Dienstgeber mit Antragsformular übergeben worden. Der Dienstgeber hätte im maßgeblichen Zeitraum auch die wichtige Post in die Steiermark…
…Wohnungskosten für die Schlafstelle in Wien seien durch seine berufliche Tätigkeit veranlasst und deshalb als Werbungskosten zu berücksichtigen. Selbstverständlich habe er nur die halben Mietkosten und nicht die Kosten für Strom, Gas, Telefon usw. geltend gemacht, weil diese ja unabhängig vom Aufenthalt in Wien oder…
…nach Wien unzumutbar war. Im Jahre 2006 wurde mir dafür in der Firma ein kleiner Schlafraum (bis zum 31.12.2006) zur Verfügung gestellt. Ab 1.1.2007 zog ich von der Schlafstelle in der Firma S. , in den Ort 2 um. Bis März 2007…