…13 € aufweist, von 155,60 € erfolgte bei einem Tagessaldo iHv. 26.453,95 € am 15. Dezember 2003), kann darin keine im Hinblick für die Beurteilung der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige relevante weitere Zahlungsfristverlängerung für die verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben erkannt werden, sodass schon die…
…Die im gegenständlichen Fall mit Entrichtungstag 27. Mai 2003 erfolgte Bezahlung der selbst angezeigten Beträge stellt daher keine für eine Selbstanzeige erforderliche Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG dar, war aber als Schadensgutmachung bei der Strafbemessung als mildernd zu berücksichtigen. Da, wie ausgeführt…
…FinStrG dar, wurde aber als teilweise Schadensgutmachung bei der Strafbemessung als mildernd berücksichtigt. Auch in Bezug auf die unter Punkt II)1) des angefochtenen Spruchsenatserkenntnis bestrafte Abgabenhinterziehung an Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Jänner bis Mai 2002 in Höhe von € 5.566,00 liegt, entgegen…
…straffrei, als er seine Verfehlung der zur Handhabung der verletzten Abgaben- und Monopolvorschriften zuständigen Behörde oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt (Selbstanzeige). Eine Selbstanzeige ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs. 2: War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so…
…bereits fälligen Selbstbemessungsabgabe auf dem Abgabenkonto einer GmbH ist daher keine Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG, sondern lediglich ein mildernder Umstand im Falle eines Schuldspruches wegen eines damit in Zusammenhang stehenden Finanzvergehens in Form einer Schadensgutmachung. Für den Voranmeldungszeitraum August 2000 wurde bis zum…
…werden kann, tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung entrichtet werden. Die Monatsfrist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben ( §§ 201 und 202 BAO ) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des geschuldeten Betrages an den Anzeiger zu laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen ( § 212…
…bei der Abgabenbehörde eingereicht und laut Gebarungskonto zur StNr. 12 die ausgewiesenen Zahllasten am 21. Mai 2003 (02 und 03/2003) bzw. (in mehreren Teilbeträgen) erst nach dem 20. Dezember 2004 (in Teilbeträgen) entrichtet, sodass lediglich der Selbstanzeige im Hinblick auf den Zeitraum März 2003…
…bei Z. C. Geldstrafe bis zu € 30.431,00. Daneben könnte auch auf eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten erkannt werden. Als mildernd wiegen bei sämtlichen drei Beschuldigten jeweils die Unbescholtenheit und eine teilweise erfolgte Schadensgutmachung. Bei Y. B. ist zusätzlich mildernd die Selbstanzeige…
…schuldig im Sinne des Einleitungsbescheides bzw. der Einleitungsverfügung vom 28. November 2001. Ich ersuche das hiemit abgelegte Geständnis und die teilweise (wenn auch geringe) Schadensgutmachung bei der Straffestsetzung als mildernd zu berücksichtigen. ... Der Beschuldigte wird zur Erreichung eines Milderungsgrundes versuchen, bis zur Spruchsenatsverhandlung den Schaden…
…berücksichtigen, dass er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, indem die Besteuerungsgrundlagen durch verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. durch Selbstanzeigen eigenständig offen gelegt wurden. Durch die erstinstanzlich bereits bei der Strafbemessung berücksichtigte volle Schadensgutmachung ist der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z. 4…
…hinaus gehenden Strafreduktion konnte seitens des erkennenden Senates bei nicht erfolgter Schadensgutmachung auch aus generalpräventiven Erwägungen nicht näher getreten werden. Die am 8. Jänner 2003 durch den steuerlichen Vertreter im Namen der Fa.M.D.GmbH abgegebene Selbstanzeige durch Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen für Jänner bis…
…offensichtlich, dass eine Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Mai 2005 erst am 12. September 2005 abgegeben wurde. Eine strafbefreiende Wirkung komme dieser Selbstanzeige nicht zu, weil eine Entrichtung des geschuldeten Betrages nicht erfolgt sei. Der geschuldete Betrag von 104.279,16 € sei allerdings durch das…
…Verfehlung der zur Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften zuständigen Behörde oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt (Selbstanzeige). Eine Selbstanzeige ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Gem. Abs. 3 leg. cit. tritt Straffreiheit u. a. dann nicht ein, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (…
…weshalb der Selbstanzeige auch auf Grund der Bestimmung des § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG keine strafbefreiende Wirkung zukommen könne. Bei der Strafbemessung bewertete der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis, die Schadensgutmachung und auch die tatkräftige Mithilfe bei der Feststellung des…
…ändern, weil dieses jedenfalls nach dem 12. Oktober 2011 eingebracht worden sei. Bei der Strafbemessung wurden als strafmildernd die Selbstanzeige, die teilweise Schadensgutmachung sowie der kurze Zeitraum, als erschwerend eine Vorstrafe berücksichtigt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 17. April…
…Gründen keine rechtswirksame, strafbefreiende Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG, sondern lediglich ein mildernder Umstand im Falle eines Schuldspruches wegen eines damit in Zusammenhang stehenden Finanzvergehens in Form einer weiterhin möglichen Schadensgutmachung. Der vorliegenden Aktenlage ist betreffend den Beschuldigten der Sachverhalt zu entnehmen, dass die…
…liege bei fahrlässiger Handlungsweise eine rechtzeitige Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung vor. Die Abgabenschuld sei rechtzeitig entrichtet worden. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, die Unbescholtenheit und die volle Schadensgutmachung, als erschwerend die Tatwiederholung über mehrere Jahre bei Wissen um die steuerlich…
…Tz. 4 des Berichtes). Der Erstsenat konstatierte diesbezüglich eine bedingt vorsätzliche bzw. wissentliche Vorgangsweise des Beschuldigten. Hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung und Normverbrauchsabgaben wurde bei Prüfungsbeginn Selbstanzeige erstattet (Finanzstrafakt Bl. 1 verso), die diesbezügliche Entrichtung erfolgte jedoch um einige Tage verspätet (siehe Buchungsabfrage vom 30. Dezember 2003, Finanzstrafakt…
…straffrei, als er seine Verfehlung der zur Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften zuständigen Behörde oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt (Selbstanzeige). Eine Selbstanzeige ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs.2 War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so…
…das Geständnis (Mitwirkung an der Wahrheitsfindung), die vollständige Schadensgutmachung und die Selbstanzeige als mildernd, erschwerend hingegen keinen Umstand gewertet. Des Weiteren wurden bei der Ausmessung der verhängten Strafe die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten berücksichtigt, sodass die ausgesprochene Geldstrafe tat- und schuldangemessen…