…13 € aufweist, von 155,60 € erfolgte bei einem Tagessaldo iHv. 26.453,95 € am 15. Dezember 2003), kann darin keine im Hinblick für die Beurteilung der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige relevante weitere Zahlungsfristverlängerung für die verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben erkannt werden, sodass schon die…
…Unterschrift des Beschuldigten als Verantwortlicher beim Prüfungsauftrag sowie bei der Niederschrift zur Schlussbesprechung reicht hier nicht als explizite Täternennung aus. (ergänzt: Für) Die zu spät - über FinanzOnline - gemeldeten Umsatzsteuervoranmeldungen liegt daher keine Täternennung vor. Somit war die Selbstanzeige nicht für den Geschäftsführer eingebracht und kommt…
…Unterschrift des Beschuldigten als Verantwortlicher beim Prüfungsauftrag sowie bei der Niederschrift zur Schlussbesprechung reicht hier nicht als explizite Täternennung aus. (ergänzt: Für) Die zu spät - über FinanzOnline - gemeldeten Umsatzsteuervoranmeldungen liegt daher keine Täternennung vor. Somit war die Selbstanzeige nicht für den Geschäftsführer eingebracht und kommt…
…die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Bei der Strafbemessung wertete der Senat als mildernd beim Erstbeschuldigten: den bisher ordentlichen Lebenswandel, die vollständige Schadensgutmachung, die Selbstanzeige, das Geständnis, die Sorgepflichten für 2 Kinder sowie die missliche wirtschaftliche Lage, als erschwerend hingegen…
…Die im gegenständlichen Fall mit Entrichtungstag 27. Mai 2003 erfolgte Bezahlung der selbst angezeigten Beträge stellt daher keine für eine Selbstanzeige erforderliche Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG dar, war aber als Schadensgutmachung bei der Strafbemessung als mildernd zu berücksichtigen. Da, wie ausgeführt…
…nicht die Mittel zur Verfügung standen, um die hier gegenständlichen Zahllasten zu entrichten. • Sämtliche Abgabenrückstände wurden zwischenzeitlich durch die erfolgten Gutschriften getilgt. Auch die tatsächlich erfolgte Schadensgutmachung ist bei der Bemessung zu berücksichtigen (§ 34 Z 14 StGB)." Über die Beschwerde wurde erwogen: Übergangsregelung, Rechtslage: Gemäß …
…FinStrG dar, wurde aber als teilweise Schadensgutmachung bei der Strafbemessung als mildernd berücksichtigt. Auch in Bezug auf die unter Punkt II)1) des angefochtenen Spruchsenatserkenntnis bestrafte Abgabenhinterziehung an Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Jänner bis Mai 2002 in Höhe von € 5.566,00 liegt, entgegen…
…straffrei, als er seine Verfehlung der zur Handhabung der verletzten Abgaben- und Monopolvorschriften zuständigen Behörde oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt (Selbstanzeige). Eine Selbstanzeige ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs. 2: War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so…
…des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens am 13.9.2021. Diese wurde der Beschuldigten laut Akt am 20.9.2021 (Behebung der hinterlegten Einleitungsverfügung bei der Post) bekannt gegeben. Für die Straffreiheit des Rücktrittes vom Versuch gemäß § 14 Abs. 1 FinStrG ist eine Schadensgutmachung wie bei einer Selbstanzeige (§…
…Strafanspruches. Unter "Natur des Vergehens" wird darauf abgestellt, ob einer in einer Strafvorschrift angedrohten Sanktion abschreckender und repressiver Charakter zukommt. Ein präventiver Charakter ist zwar unzweifelhaft auch Intention bei Schaffung der Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen gewesen, jedoch liegt keine strafrechtliche Sanktion vor. Die Art der Sanktion…
…der Fristen halte ich fest, dass bereits bei der ersten telefonischen Ankündigung einer Betriebsprüfung am 31.1.2011 mündlich eine Selbstanzeige angekündigt wurde. Die zu wenig bezahlte Körperschaftsteuer wird unverzüglich entrichtet. Mit vorzüglicher Hochachtung {Unterschrift E}" *Anmerkung: J C.4. Der Zeuge G nunmehr in…
…eigentlich keine Bedenken mit größeren Bar-Geldbeträgen zu reisen. Auf Vorhalt, dass die Abgabennachforderung bezugnehmend auf hinterzogene Abgaben angenommen wurde und dazu kein Beschwerdeverfahren angestrebt wurde. V: Das war ja die Schadensgutmachung für die Selbstanzeige, dies hat keinen pönalen Charakter. Die AB beantragte die Abweisung…
…lediglich aufgrund seines Aktivwerdens in Form der Darlegung einer Verfehlung und seiner Geltendmachung eines Strafaufhebungsgrundes einen entstandenen Nebenanspruch in einer bestimmten Höhe festzusetzen, womit eine Frist hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung einer Zusatzleistung neben der Schadensgutmachung zu laufen beginnt. Eine Selbstanzeige hat nach § 29 Abs…
…bereits fälligen Selbstbemessungsabgabe auf dem Abgabenkonto einer GmbH ist daher keine Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG, sondern lediglich ein mildernder Umstand im Falle eines Schuldspruches wegen eines damit in Zusammenhang stehenden Finanzvergehens in Form einer Schadensgutmachung. Für den Voranmeldungszeitraum August 2000 wurde bis zum…
…Plückhahn, Finanzstrafrecht 1996-2002, 96). Es ist daher ausgeschlossen, dass der Zuschlag bei wiederholten Selbstanzeigen iSd § 29 Abs. 6 FinStrG für vor dem 1.1.2011 begangene Finanzvergehen zur Anwendung gelangt (In diesem Sinne auch Brandl/Leitner/Schrottmeyer/Toifl in Die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, SWK…
…Konsequenterweise kämen als Täter nur die GmbH als auch der Beschuldigte in Frage. Somit liege der Paradefall einer konkludenten Selbstanzeige vor, bei der gar keine andere Deutungsmöglichkeit bestehe. Diesem Beschwerdevorbringen ist zu erwidern, dass im gegenständlichen Fall für die G kommentarlos und ohne weitere Angaben…
…normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht, kann bei einem Zuschlag von 30% der repressive bzw. pönale…
…wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht, kann bei einem Zuschlag von 30% der repressive bzw pönale Charakter…
…wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht, kann bei einem Zuschlag von 30% der repressive bzw pönale Charakter…
…herangezogen werden kann, tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung entrichtet werden. Die Monatsfrist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben (§§ 201 und 202 BAO) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheides zu laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO…