…als derart erheblich zu bezeichnen sind, dass in Übereinstimmung mit der Abgabenbehörde erster Instanz die Abgabenbemessungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln sind. Es verbleibt anzumerken, dass die Befugnis zur Schätzung einzig und allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, beruht (VwGH v.…
…mehr zu Auskünften verpflichtet gewesen, weswegen auch von einer mangelnden, letztendlich in eine Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen mündenden Mitwirkungspflicht nicht gesprochen werden könne. Ebenso wenig könne die unexakte Erinnerung des Bw. betreffend den Beginn der Geschäftsbeziehung und der Höhe der Umsätze, diesem selbst in Bezug auf…
…dass die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen dem Grund nach völlig rechtens erfolgt ist. Diese Schlussfolgerung des erkennenden Senates liegt darin begründet, als es am Bw. gelegen gewesen wäre, die im Zuge des Prüfungsverfahrens mehrmals in Aussicht gestellten Unterlagen nachzureichen. Im Falle der Beteiligung an der in…
…im Rahmen der Schätzung der Abgabenbehörde erster Instanz zu den bisher im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen erklärten steuerpflichtigen Umsätzen 20 % in Höhe von € 422,64 weitere Umsätze 20 % in Höhe von € 114.327,36 hinzugeschätzt wurden. Grund für die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen durch die…
…die verkürzten Umsätze bzw. Gewinne und die daraus resultierenden Nachforderungen an Umsatz- und Einkommensteuer im Wege einer Rohaufschlagskalkulation ermittelt. Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert zwar grundsätzlich die Annahme einer Abgabenhinterziehung nicht, jedoch trägt die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung. Eine Abgabenhinterziehung kann…
…den Maschinenverkauf erlangten Mitteln sowie dem Erwerbseinkommen seiner Frau zu finanzieren und die ihm vorgeworfene Abgabenverkürzung für 2004 bis 2006 werde bestritten. Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert zwar grundsätzlich die Annahme einer Abgabenhinterziehung nicht, jedoch trägt die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung…
…der Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege durch die Abgabenbehörde erster Instanz im Zuge einer mit Bericht vom 23. April 2007 abgeschlossenen Außenprüfung vorgegangen werden musste. Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert zwar die Annahme einer Abgabenhinterziehung nicht, jedoch trägt die Finanzbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung…
…Veränderungen der Inventur sehr wohl berücksichtigt worden seien und wies darauf hin, dass der Eigenverbrauch 1999 in Höhe von ATS 96.000,-- rd. 50% des Wareneinsatzes betrage. Nicht zutreffendes Ggf. löschen» Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht die Rechtmäßigkeit der Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen…
…von der Abgabenbehörde nicht auf die Möglichkeit der Beiziehung eines steuerlichen Vertreters hätte hingewiesen werden müssen. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit stehen sowohl die die Rechtmäßigkeit der Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen via Verhängung eines Sicherheitszuschlages zu den Erklärten Entgelten und Gewinnen, die von der…
…geschätzte Jahresumsatzsteuer wurde zwar unter Heranziehung der monatlich festgesetzten Beträge ermittelt und ist mit der Summe dieser Beträge ident, doch waren die Umsatzsteuerzahllasten der Monate Juni bis November 2002 ebenfalls im Schätzungswege ermittelt worden. Wenn auch die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen nicht die Annahme einer Abgabenhinterziehung…
…Art. 6 Abs. 2 MRK schließt eine Umkehr der Beweislast aus (UFS 04.04.2005, FSRV/0062-W/04). Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert eine Finanzstrafbehörde nicht an der Annahme einer Abgabenhinterziehung. Anders als im Abgabenverfahren, in dem der Abgabepflichtige, dessen Aufzeichnungen mangelhaft sind, das…
…habe, dass die beigebrachten Unterlagen "nicht geeignet erscheinen, eine konkrete Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages durchzuführen". Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert zwar die Annahme einer Abgabenhinterziehung nicht, jedoch trägt die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung. Eine Abgabenhinterziehung kann nur dann angenommen werden, wenn…
…in Höhe von € 2.000,00 pro Jahr geschätzt und als verdeckte Gewinnausschüttung (Kapitalertragsteuer jährlich € 666,67) der Besteuerung unterzogen. Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert zwar grundsätzlich die Annahme einer Abgabenhinterziehung nicht, jedoch trägt die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung…
…den zu gering offen gelegten Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von € 14.779,97 für 2002 und € 13.827,00 für 2003 kam. Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert zwar die Annahme einer Abgabenhinterziehung nicht, jedoch trägt die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung…
…Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert daher eine Finanzstrafbehörde grundsätzlich nicht an der Annahme einer Abgabenhinterziehung. Anders als im Abgabenverfahren, in dem der Abgabepflichtige, dessen Aufzeichnungen mangelhaft sind, das Risiko unvermeidlicher Schätzungsungenauigkeit zu tragen hat, trifft aber im Finanzstrafverfahren die Behörde die Beweislast für die Richtigkeit der…
…der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten als erwiesen angesehen werden. Grundsätzlich hindert eine nach den abgabenrechtlichen Vorschriften der BAO vorgenommene Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen…
…von Dienstnehmern etc.) vorgelegt hat, weswegen die verfahrensgegenständlichen Lohnabgaben teilweise auf Grund der Dienstnehmeranmeldungen bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖ-GKK) teilweise aber auch im Schätzungswege gemäß § 184 BAO ermittelt werden mussten. Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert eine Finanzstrafbehörde nicht an der Annahme einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß …
…herrührende Umsätze betroffen hat. Da angesichts des Gesamtbildes der Verhältnisse Verkürzungen aus indirekten Leistungen und Hilfsgeschäften nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, ist die Hinzurechnung der nachgewiesenen Differenzen aus den direkten Leistungen als Produkt einer moderaten Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen zu werten. Es war daher wie im…
…eine teilweise strafbefreiende Wirkung zu. Zur Frage einer Übernahme von abgabenrechtlichen Schätzungen für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens hat der Verwaltungsgerichtshof folgende Entscheidungslinie vorgegeben. Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert zwar grundsätzlich die Annahme einer Abgabenhinterziehung nicht, jedoch trägt die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung…
…zulässig. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinen Erkenntnissen vom 7.2.1989, 88/14/0222 und 22.2.1996, 93/15/0194, ausgeführt habe, hindere die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen nicht die Annahme einer Abgabenhinterziehung, die Finanzstrafbehörde treffe jedoch anders als im Abgabenverfahren, in dem der Abgabepflichtige…