…mit 20% zu versteuernden Umsatz fünf Schilling mehr zu schätzen wären, um auf dieselbe Zahllast zu kommen; derartige Veränderungen an den Bemessungsgrundlagen wären somit ein entbehrliches "Nullsummenspiel" in Bezug auf die vorzuschreibende Steuer (Zahllast). Andererseits ist die Schätzung von Vorsteuern allein aufgrund einer Zahllast unzulässig…
…im Wege der Schätzung nur dann anzuerkennen, wenn als erwiesen angesehen werden kann, dass dem Unternehmer Vorsteuern in Rechnung gestellt wurden (vgl. Kolacny-Mayer, UStG, § 12 Anm. 25; VwGH 22.4.1998, 95/13/0191). Mangels Nachweisführung und Belegvorlage der lt. UVA beantragten Vorsteuerbeträge sind…
…5 EStG 1988 aufgrund einer verdeckten Ausschüttung, der eine Zuschätzung in Höhe von 20.000,00 € in den Jahren 2002 bis 2007 und in Höhe von 12.000,00 € im Jahr 2008 zugrunde liegt. Diese Schätzung orientierte sich an der Bestätigung vom 30…
…2008: € 6.111,85) wegen Schätzung aufgrund Nichtabgabe der Jahreserklärungen sei bereits für das Jahr 2007 eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO beantragt worden, Selbiges werde für das Jahr 2008 erfolgen. Hier sei lediglich eine Pflichtverletzung aufgrund von Fristversäumnis zur Abgabe der Erklärungen eingetreten und…
…sei den Forderungen der Betriebsprüfung stets nachgekommen und habe - gerade im Hinblick zur Vermeidung einer Abgabenverkürzung - im Rahmen der von ihm durchgeführten Nachkalkulationen die Jahreserklärungen (monatlich seien die UVAs aufgrund der Grundaufzeichnungen verfasst und abgeführt worden) an die von den Betriebsprüfern vorgegebenen Ansätze angepasst bzw…
…der vorgenommenen Schätzung. Tz 66-71 enthalten die USt-Feststellungen zur Autowerkstatt, Tz 72-74 enthalten die USt-Feststellungen zur Vermietung. Die Feststellungen der Tz 66-74 werden vom Bw in der Berufung nicht beanstandet, weshalb nähere Ausführungen unterbleiben. Tz 79-81: UVA 1-4…
…Zur objektiven Tatseite wurde ausgeführt, dass die Einkommensteuer 2003 aufgrund einer Schätzung im Jahr 2007 zur Erhöhung der Einkommensteuer gegenüber der im Jahr 2004 eingereichten Erklärung des Bf geführt hat. Betreffend Lohnabgaben wurde dem Bf mit Bescheid vom 25. August 2003 die Abgabe von Lohnsteueranmeldungen…
…dem Bf. für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2000 eine Verkürzung an Umsatzsteuer im Ausmaß von € 558,77 (entspricht S 7.688,84) vorgeworfen; diese resultiert aus der Nachforderung aufgrund der Schätzung der Jahresumsatzsteuer für 2000 gemäß § 184 BAO mit Bescheid vom 5. Februar…
…Betriebsprüfungsberichtes. Aufgrund der dargestellten Mängel der Buchführung, insbesonders aber wegen der Vernichtung der Grundaufzeichnungen vertrat die Betriebsprüfung die Auffassung, dass eine Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung gemäß § 184 BAO vorzunehmen sei. Dazu wurde angemerkt, dass bereits im Zuge einer im Juli 1989 durchgeführten UVA…
…er habe sich aufgrund seines angegriffenen Gesundheitszustandes auf die Tätigkeit seiner Mitarbeiter verlassen müssen und sei der Betrieb wochenlang gesperrt gewesen und in der Folge aufgrund eines Konkursantrages letztendlich geschlossen worden sowie die durch keinerlei Dokumentation aufgestellte Behauptung, die im Rahmen der Schätzung festgestellten Rückstände…
…der Unterlagen vom Bw.) Schätzung der Besteuerungsgrundlagen in den Jahren 1999 und 2000; Ruhen des Betriebes seit Dezember 1999; Konkursabweisung mangels Vermögens am 14. November 2000; Löschung der Firma am 14. Jänner 2002. Vertretung der Fa.A. bei UVA-Prüfungen für die Zeiträume 1 bis…
…vermindern, was eine quartalsweise Zahllast von 2.500 Euro ergibt. Das Begehren vom Berufungswerber, die Umsätze niedriger anzusetzen, war daher abzuweisen. Aufgrund der erforderlichen Berücksichtigung von Vorsteuern in der Schätzung waren die Bescheide dennoch abzuändern. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 5. März 2013
…und 20% igen Erlösen sei adäquat zu den erklärten Erlösen erfolgt. Vorsteuern könnten aufgrund fehlender Belege nicht anerkannt werden. Für den Zeitraum 12/2005 sei keine UVA abgegeben worden, die Festsetzung erfolge im Zuge der Schätzung. Da eine Festsetzung über zwölf Monate nicht möglich sei…
…3.600 € betragen haben. Die abweisenden Berufungsvorentscheidungen führten aus, dass "aufgrund des Ergänzungsansuchens vom 18.9.2008" weder Aufzeichnungen noch die geforderten Belege vorgelegt wurden; die bei der Beantwortung des Ergänzungsansuchens aufgestellten Behauptungen hätten belegmäßig nicht nachgewiesen werden können. Im Antrag auf Entscheidung über…
…aufgrund der vorliegenden Umsatzsteuervoranmeldungen für diese Zeiträume gemäß § 184 BAO im Schätzungsweg. Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, soweit sie diese nicht ermitteln oder berechnen kann. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung…
…dass bei Unvollständigkeit der Belege die Erledigung der Berufung in Form der vorgeschlagenen Schätzung lt. Niederschrift erfolgt, zumal neben dem Fristablauf auch die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen anzuzweifeln ist und damit die vorgelegte Gewinnermittlung (Verlust) nicht anzuerkennen ist. Aufgrund der Niederschrift über die Nachschau vom 27…
…würden. Kassa- und Bankbuch würden sodann als Aufzeichnung zur Ermittlung der UVA-Grundlagen dienen. Barbelege für 1993 seien allerdings bei der BP nicht auffindbar gewesen und daher überhaupt nicht vorgelegt worden. Der Prüfer hatte diese Methodik der Erlöserfassung aufgrund niederschriftlich festgehaltener Angaben des Bw. i…
…00. Die Begründungen sämtlicher Umsatz- und Einkommensteuerbescheide enthalten lediglich den Verweis auf § 184 BAO, aufgrund dessen die Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen erfolgten. Mit den Schreiben vom 6. Dezember 1999 (OZ 40 f./1992, 25 f./1993, 30 f./1994) wurde seitens des Bw. gegen die Umsatz…
…die Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer für die Jahre 2006 bis 2007 ausgedehnt. Im Zuge der Prüfung wurden die Besteuerungsgrundlagen mangels Grundaufzeichnungen sowie aufgrund von ,in unvollständigen Schmierzetteln ausgewiesenen geringfügigen Barerlösen' im Schätzungsweg ermittelt. Die Umsätze und Gewinne wurden entsprechend dem Ergebnis der Schätzung erhöht, in…
…Bons fingiert und die Schätzung der Umsätze betreffend September 2008 mangels Unterlagen vorgenommen worden. Zur Schätzungsberechtigung ist festzuhalten, dass auf Grund der bekannt gewordenen Mängel der Grundaufzeichnungen (Bonsabdrucke lt. vorgelegten Kalender, Differenzen der Umsätze lt. Anzeige gegenüber den Umsätzen lt. UVA im Zeitraum 3/2007…