…die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum 3-9/2003 seien folglich nur Umsatzsteuern in Höhe von €1.491,88 fällig am 15.November 2003 verkürzt und nicht wie im Bescheid dargestellt € 11.383,26. Eine Verkürzung von Umsatzsteuerzahlungen sei für die Voranmeldungszeiträume bis…
…wonach der Beschuldigte eine Saldierung der Zahllasten in den Umsatzsteuervoranmeldungen mit Gutschriften fordert, zu erwidern, dass laut Rechtsprechung der Höchstgerichte für jedes Delikt (für jeden Voranmeldungszeitraum, für den weder eine Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet noch eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht wurde) der strafbestimmende Wertbetrag zunächst gesondert zu berechnen ist…
…aufgrund der Selbstberechnung) überhaupt eine Abgabenschuld, d. h. eine Vorauszahlung ergibt (vgl. OGH vom 25. August 1998, 11 Os 41/98), und die im Übrigen auch keine Verfolgungshandlung iSd. § 29 Abs. 3 lit. a FinStrG darstellende (abgabenbehördliche) Mitteilung keinen Hinweis auf sich nach der Saldierung…
…der Ansatz eines Sicherheitszuschlages für das weitere Verkürzungspotenzial und eine Teilschätzung des Eigenverbrauches (Aufzeichnungen des Bw, USO- Ergebnis und Zuschätzung; s. Tz 16b-16e, "Verkehrskreis Wien", eigenfinanzierter Handel). Für den Voranmeldungszeitraum 1-3/2001 ging die Außenprüferin sinngemäß vor. Diesen faktengestützten Feststellungen und plausibel begründeten…
…werden durch dort pönalisiertes Verhalten bezogen auf Voranmeldungszeiträume verwirklicht, sodass sachverhaltsmäßig hinsichtlich jedes solchen Zeitraumes eine selbständige Tat und damit jeweils ein Finanzvergehen verwirklicht wird (vgl. OGH 19.3.2009, 13 Os 105/08b). Die Beschwerdebehörde folgt daher den nunmehr von der Beschwerdeführerin zu StNr…
…er habe im Bereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner 2010 bis Juli 2011 Verkürzungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 457,77 (Jänner bis Dezember 2010) und…
…das Projekt T in der Projektendphase im Dezember 2003 unter Einem abzurechnen. Für diesen Zeitraum sollte auch die Vorsteuer im gesamten abgezogen werden. Streng genommen wäre zwar aus den übergebenen Einheiten betreffend Z1, Z2 und Z3 die jeweilige Umsatzsteuerschuld in den Voranmeldungszeiträumen September bis November…
…Rahmen der freien Beweiswürdigung - auf die gegenständlichen Voranmeldungszeiträume gleichmäßig zu verteilen. In diesem Zusammenhang ist zu dem unter Pkt. c) erstatteten Beschwerdevorbringen zu bemerken, dass bei der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages eine Saldierung von Umsatzsteuerzahllasten mit in anderen Zeiträumen entstandenen Umsatzsteuergutschriften nicht zulässig ist. Der…
…März 2003 festsetzen konnte. Die Höhe des strafrelevanten Verkürzungsbetrages ergibt sich aus der Höhe des nicht festgesetzten Abgabenbetrages; eine Saldierung mit allfälligen anderen Abgabenschulden oder -gutschriften ist nicht zulässig. Die subjektive Tatseite der vorgeworfenen Abgabenhinterziehung begegnet Einwendungen des Beschuldigten. Diese Einwendungen erweisen sich aber als…
…508,45 unter der Steuernummer-1, E-GmbH, gemeldet worden sei. Das Finanzamt habe den Voranmeldungszeitraum 12/2004 in zwei Zeiträume aufgeteilt. Einen Zeitraum vom 1. Dezember bis 22. Dezember 2004 und einen Zeitraum vom 23. Dezember bis 31. Dezember 2004, wobei der Zeitraum 1…
…Voranmeldungszeitraum November anzurechnen. Im Gegenstandsfall wurde die Sondervorauszahlung mit Wirksamkeit 20.01.2003 am Abgabenkonto wieder gutgeschrieben. Damit ist eine Saldierung eingetreten, sodass der genannte Betrag nach Ansicht der Berufungsbehörde aus der Haftungssumme auszuscheiden war. Zusammenfassend war der Berufung teilweise Folge zu geben und der…
…dass eine Saldierung dieser Umsatzsteuerzahllasten mit in anderen Zeiträumen entstandenen Umsatzsteuergutschriften (etwa dem "Überschuss" an Umsatzsteuer für 01-12/2006 von € 1.952,03 laut Selbstanzeige vom 25. April 2007) nicht in Betracht kommt. Hinsichtlich der Entrichtung der sich aus den Selbstanzeigen ergebenden Beträge…
…verfügt der Beschuldigte auch über ein abgabenrechtliches Grundwissen, was die Abgabe von Erklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen betrifft. Die Beschwerdeausführungen zu den Umsatzsteuervorauszahlungen für 2007 treffen grundsätzlich zu, übersehen jedoch, dass das Delikt des § 33 Abs. 2 lit a FinStrG auf den einzelnen Voranmeldungszeitraum abstellt. Eine Saldierung…
…der Voranmeldungszeiträume Jänner, August, September und Oktober 2006), erfüllt eine nachträgliche neuerliche Einleitung wegen des Verdachtes einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG wegen derselben Monate den solcherart strafbefreienden Umstand einer res judicata. Umso weniger wäre Dr. Z an der vollständigen Entrichtung der…
…nicht entbunden worden zu sein. Aus dem Schreiben vom 10. Dezember 2002 von Dr.G an Ing.E geht hervor, dass Dr.G u.a. mit der Sondierung v. Immobilienankäufen, Stelligmachung von Liegenschaften und dem Eingehen von Beteiligungen bzw. dem Einbringen von Investitionskapital beauftragt wird…
…insgesamt ATS -12.948,-- ermittelt. Hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume März bis Dezember 1996 erfolgte - wie oben ausgeführt - am 25. April 1997 - mangels weiterer Anhaltspunkte für das Finanzamt Linz - im Schätzungswege eine bei weitem zu niedrige Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen mit ATS 200.000,--. Auch war am 2…
…teilweise stattgegeben, ebenso der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2001. Die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2002 und 2003 wurde als unbegründet abgewiesen. 'Großreparaturen' Hinsichtlich der strittigen Großreparaturen wurde ausgeführt, dass das Verfahren zur Sanierung der Baumängel mit VwGH Erkenntnis vom 29.4.1997 Zl. 97/05…
…für die zukünftigen Voranmeldungszeiträume - davon abzusehen, da zwischen den Vertragsparteien eine einmalige jährliche Mietabrechnung vereinbart worden sei, und diese Angelegenheiten mit den entsprechenden Steuererklärungen erledigt werden würden. Die Bw. führten weiters aus wie folgt: Grundsätzlich orientiere sich die österreichische Rechtsansicht beim Heranziehen der für Angehörigenverträge…
…selbst anlässlich der erforderlichen Preiskalkulation die entsprechenden Umsatzsteuerzahllasten für sich erschließen konnte. Wie von ihm ebenfalls eingeräumt wurde, wäre er der Meinung gewesen, in der Gesamtheit würden sich Guthaben und Zahllasten saldieren, womit er aber in Ergebnis auch zugibt, dass für einzelne Voranmeldungszeiträume auch nach…
…443,22 zu bewirken versucht hat und b) [ergänze: in den Jahren 1999 und 2000] durch [unter] Nichtabgabe und verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume September, Dezember 1999…