…die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum 3-9/2003 seien folglich nur Umsatzsteuern in Höhe von €1.491,88 fällig am 15.November 2003 verkürzt und nicht wie im Bescheid dargestellt € 11.383,26. Eine Verkürzung von Umsatzsteuerzahlungen sei für die Voranmeldungszeiträume bis…
…wonach der Beschuldigte eine Saldierung der Zahllasten in den Umsatzsteuervoranmeldungen mit Gutschriften fordert, zu erwidern, dass laut Rechtsprechung der Höchstgerichte für jedes Delikt (für jeden Voranmeldungszeitraum, für den weder eine Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet noch eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht wurde) der strafbestimmende Wertbetrag zunächst gesondert zu berechnen ist…
…Daraus erschließt sich, dass für jeden Voranmeldungszeitraum der Verkürzungsbetrag gesondert zu ermitteln und eine Saldierung von Zahllasten mit Gutschriften ausgeschlossen ist (Saldierungsverbot). Umgelegt auf den gegenständlichen Fall bedeutet dies für 2019, dass für den Voranmeldungszeitraum 7-9/2019 € 2.850,00, für 10-12…
…Ausgaben zu erfassen. Eine Saldierung von Einnahmen mit deren Rückzahlung unabhängig vom Rückzahlungszeitpunkt ist ausgeschlossen (BFG 22. 2. 2016, RV/7104637/2014). Eine bereits saldierte Einnahmenerfassung (also im Beschwerdefall der ein Guthaben ergebende Saldo aus Umsatzsteuergutschriften und Umsatzsteuerzahllasten) ist dem Steuerrecht fremd (vgl. VwGH 16…
…aufgrund der Selbstberechnung) überhaupt eine Abgabenschuld, d. h. eine Vorauszahlung ergibt (vgl. OGH vom 25. August 1998, 11 Os 41/98), und die im Übrigen auch keine Verfolgungshandlung iSd. § 29 Abs. 3 lit. a FinStrG darstellende (abgabenbehördliche) Mitteilung keinen Hinweis auf sich nach der Saldierung…
…der Ansatz eines Sicherheitszuschlages für das weitere Verkürzungspotenzial und eine Teilschätzung des Eigenverbrauches (Aufzeichnungen des Bw, USO- Ergebnis und Zuschätzung; s. Tz 16b-16e, "Verkehrskreis Wien", eigenfinanzierter Handel). Für den Voranmeldungszeitraum 1-3/2001 ging die Außenprüferin sinngemäß vor. Diesen faktengestützten Feststellungen und plausibel begründeten…
…die der Steuerpflichtige im Rahmen des Betriebes bzw aus betrieblicher Veranlassung vereinnahmt; Betriebsausgaben sind jene im Sinne des § 4 Abs. 4 bis 9 EStG 1988 unter Beachtung des § 20 EStG 1988 (vgl. Wiesner/Grabner/Wanke, EStG 16. EL § 4 Anm. 50), eine Saldierung von Aufwänden…
…werden durch dort pönalisiertes Verhalten bezogen auf Voranmeldungszeiträume verwirklicht, sodass sachverhaltsmäßig hinsichtlich jedes solchen Zeitraumes eine selbständige Tat und damit jeweils ein Finanzvergehen verwirklicht wird (vgl. OGH 19.3.2009, 13 Os 105/08b). Die Beschwerdebehörde folgt daher den nunmehr von der Beschwerdeführerin zu StNr…
…er habe im Bereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner 2010 bis Juli 2011 Verkürzungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 457,77 (Jänner bis Dezember 2010) und…
…dem Betrag, den der Unternehmer für die Reisevorleistungen aufwendet. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Der Unternehmer kann die Bemessungsgrundlage statt für jede einzelne Leistung entweder für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb des Veranlagungszeitraumes (Voranmeldungszeitraumes) erbrachten Leistungen ermitteln. (8) Abweichend von § 12…
…als Ausgabe aufscheint. Auch können Erlösminderungen zu Gutschriften in Folgeperioden führen. Die Heranziehung von einzelnen Vorameldungszeiträumen (ohne Saldierung von Gutschriften und Lastschriften) widerspricht auch dem Umsatzsteuergesetz. Gemäß § 20 (1) UStG ist für die Berechnung der Umsatzsteuer die Summe der Umsätze im Veranlagungszeitraum heranzuziehen. Veranlagungszeitraum ist…
…Umsatzsteuer 2022-2023 vorangekündigt. Am 18.4.2023 wurden mehrere Selbstanzeigen hinsichtlich Umsatzsteuer der Jahre 2020, 2021 und 1-11/2022 an das Finanzamt übermittelt. Diese beinhalteten folgende Abgabennachforderung in den einzelnen Voranmeldungszeiträumen: | Abgabe | Zeitraum | Mehrbetrag | Umsatzsteuer | Okt.20 |…
…das Projekt T in der Projektendphase im Dezember 2003 unter Einem abzurechnen. Für diesen Zeitraum sollte auch die Vorsteuer im gesamten abgezogen werden. Streng genommen wäre zwar aus den übergebenen Einheiten betreffend Z1, Z2 und Z3 die jeweilige Umsatzsteuerschuld in den Voranmeldungszeiträumen September bis November…
…dass ein vorangemeldeter Überschuss gutzuschreiben ist, wobei die Gutschrift auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes zurück wirkt. Die Fälligkeit der Lohnabgaben ergebe sich mit 16.6.2014. Die Entrichtung erfolgte erst mittels Umsatzsteuergutschrift 4/14…
…mehr der Voranmeldungszeitraum Dezember 2002 zur Verfügung. In zeitlicher Hinsicht erfolgten am **Konto X** Bareinzahlungen am 20.3.2002 (EUR 79.800,00), 30.6.2002 (EUR 199.500,00) und 11.12.2002 (EUR 269.325,00). In Übereinstimmung mit der Auffassung der belangten…
…Rahmen der freien Beweiswürdigung - auf die gegenständlichen Voranmeldungszeiträume gleichmäßig zu verteilen. In diesem Zusammenhang ist zu dem unter Pkt. c) erstatteten Beschwerdevorbringen zu bemerken, dass bei der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages eine Saldierung von Umsatzsteuerzahllasten mit in anderen Zeiträumen entstandenen Umsatzsteuergutschriften nicht zulässig ist. Der…
…mehr der Voranmeldungszeitraum Dezember 2002 zur Verfügung. In zeitlicher Hinsicht erfolgten am Konto **R** Bareinzahlungen am 20.3.2002 (EUR 79.800,00), 30.6.2002 (EUR 199.500,00) und 11.12.2002 (EUR 269.325,00). In Übereinstimmung mit der Auffassung der belangten…
…zu erfassen. Eine Saldierung von Einnahmen mit deren Rückzahlung unabhängig vom Rückzahlungszeitpunkt ist ausgeschlossen (BFG 22. 2. 2016, RV/7104637/2014). Eine bereits saldierte Einnahmenerfassung (also im Beschwerdefall der ein Guthaben ergebende Jahressaldo aus monatlichen Umsatzsteuergutschriften und Umsatzsteuerzahllasten) ist dem Steuerrecht fremd (vgl. VwGH 16…
…aus der Jahreserklärung sind zwangsläufig nicht entrichtete Vorauszahlungen oder verminderte Überschüsse (vgl. VfGH 27. 9. 1984, G 111/84 oder Achatz/Ruppe, UStG5 § 21 Tz 40 f.). Die einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume sind daher unabhängig voneinander zu sehen. Ein selbstberechnetes oder festgesetztes Guthaben in einem Voranmeldungszeitraum steht…
…Abgabenpflichtigen Voranmeldungszeitraum ist. Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. 3. Die Bezeichnung der…