…241 Abs. 2 und 3 der Bundesabgabenordnung 1961, BGBl. Nr. 194. Der Unabhängige Finanzsenat ist somit hinsichtlich Säumnisbeschwerden nicht zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht. Anbringen für die der Unabhängige Finanzsenat nicht zuständig ist, sind als unzulässig zurückzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Säumnisbeschwerde der Bw., betreffend die Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz bezüglich Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Frau B.F. (idF Bw.) war bei den Finanzämtern Kufstein, Schwaz und Innsbruck und…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MQ, geb. am 19XX, whft. in L, wegen der Finanzvergehen der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38 Abs. 1…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der der AS, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft, vom 13. September 2007, betreffend die Berufung vom 1. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 1. Februar 2007 über die Festsetzung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des Dw., vertreten durch Sachwalterin, vom 19. Dezember 2005 betreffend die Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 vom 21. November 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ab…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat betreffend den Devolutionsantrag des Dr.H.W., Adr., vertreten durch Mag.Dr.N.C., WTH, X1.W., G.Straße, als Beteiligter der T.GmbH, 1X.W., V.Z.Straße betreffend die Berufungen gegen die Bescheide des Finanzamtes Y, St…
…Finanzsenat (§ 1 UFSG) als Abgabenbehörde zweiter Instanz durch Berufungssenate zu entscheiden, soweit nicht anderes bestimmt ist. Gemäß § 27 Abs. 1 VwGG kann Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnisbeschwerde) nach Art. 132 B-VG erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag vom 1. Juli 2004 des LP, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg bezüglich der gegen den Bescheid vom 1. Oktober 2003, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2002, erhobenen Berufung vom 8. Oktober…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der EK, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg bezüglich der gegen den Bescheid vom 7. Oktober 2003, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2002, erhobenen Berufung vom 22. Oktober 2003 entschieden: Der Devolutionsantrag…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat betreffend den Devolutionsantrag der Dw, vertreten durch A-GmbH, betreffend die Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes X hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2003 beschlossen: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Antragstellerin hat mit Datum vom 12.10…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag vom 26. Februar 2004 des KG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 und Klosterneuburg zur Berufung vom 11. August 2003 gegen den die Umsatzsteuervoranmeldung für September 1999 zurückweisenden Bescheid vom 22. Juli 2004…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Devolutionsanträge der EK vom 27. August 2004, nochmals vom 27. August 2004, vom 26. August 2004 und vom 6. August 2004 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 und Klosterneuburg bezüglich die gegen die Bescheide…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des LP vom 27. Oktober 2004 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht über die Berufung vom 26. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19. April 2004, betreffend Festsetzung einer Mutwillensstrafen bezüglich des…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag vom 28. Jänner 2005 des LP wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 und Klosterneuburg betreffend die Berufung vom 28. Juli 2004 gegen den Bescheid vom 2. Juli 2004 betreffend Umsatzsteueridentifikationsnummer entschieden: Der Devolutionsantrag…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Devolutionsanträge des LP vom 13. Dezember 2004, vom 29. November 2004 und vom 26. November 2004 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 und Klosterneuburg betreffend die gegen die die Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag vom 1. März 2003 des LP wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 und Klosterneuburg betreffend die Berufung vom 14. August 2003 gegen den den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abweisenden Bescheid vom 8…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag vom 19. Jänner 2004 des LP wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 und Klosterneuburg betreffend die Berufung vom 4. April 2003 gegen den den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abweisenden Bescheid, betreffend Einkommensteuer…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag vom 1. Juli 2004 des LP wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend die Berufung vom 8. Oktober 2003 gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 1…
…Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO³, § 311 Anm 17). Da somit die Säumigkeit bei der Erledigung einer Berufung nur durch Einbringung einer Säumnisbeschwerde geltend gemacht werden kann, und ein darauf gerichteter förmlicher Antrag im Sinne des § 311 BAO daher (als unzulässig) zurückzuweisen ist, war spruchgemäß zu…
Bescheid Der Devolutionsantrag vom 12. August 2005 der EK, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg über die gegen den Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2003 erhobene Berufung vom 26. April 2004 wird zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 260 BAO idF AbgRmRefG, BGBl. I 97…