…des § 22 Abs. 6 UStG 1994 ein Optionsrecht für land- und forstwirtschaftliche Unternehmer festgeschrieben. Materiellrechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Rechts ist eine fristgerechte Abgabe der Verzichtserklärung. Grundsätzlich steht diese Bestimmung nach ihrem Wortlaut im Einklang mit der Richtlinie, sie ist allerdings derart auszulegen, dass…
…Position. Nach der sechsten MwSt-Richtlinie könnten die Mitgliedstaaten im Bereich der Land- und Forstwirte die Einzelheiten und Voraussetzungen festlegen, nach welchen die Steuerpflichtigen von ihrem Recht Gebrauch machen können, eine Besteuerung nach den allgemeinen Regelungen zu erwirken. Die Richtlinie räume den Mitgliedstaaten damit offenbar…
…des § 22 Abs. 6 UStG 1994 ein Optionsrecht für land- und forstwirtschaftliche Unternehmer geschaffen. Materiellrechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Rechts ist eine fristgerechte Abgabe der Verzichtserklärung. Grundsätzlich befindet sich diese Bestimmung nach ihrem Wortlaut im Einklang mit der Richtlinie, sie ist allerdings derart auszulegen…
…land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung eine Ungleichbehandlung vorliegen würde, da die Pauschalierungsverordnungen gleich aufgebaut seien. Der Vertreter des Finanzamtes führte aus, dass der Sanierungsgewinn auch seiner Rechtsauffassung nach dem Betriebseinnahmenbegriff der Rz. 1001 ESt-Richtlinien entspreche, aber § 1 Abs. 4 der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung von…
…der Einkommensteuer für das Jahr 2007 die Ansicht, dass zwei Drittel (der betriebliche Anteil) der nachgelassenen Darlehensschuld (das sind 284.985,25 Euro) neben den pauschal ermittelten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gesondert als Einnahme zu erfassen seien. In der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2007 führte…
…Artikel 25 der Richtlinie des Rates vom 13.06.1977 Nr. 77/388/EWG (6. MWSt-RL) in der jeweils gültigen Fassung erfasst sind. § 1 Abs. 5 der PauschVO legt fest, dass abweichend von den Absätzen 1-4 aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen…
…auch von Artikel 25 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1977 Nr. 77/388/EWG, ABl. Nr. L 145, in der jeweils gültigen Fassung erfasst sind." § 6 der LuF PauschVO 2001 lautet: "Buschenschank im Rahmen des Obstbaues, land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb und Be- oder…
…Als Begründung wurde angeführt, dass bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes über ATS 900.000,- der Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln sei, wobei die Betriebsausgaben für den Bereich der Landwirtschaft mit einem Durchschnittssatz von 70% pauschal angesetzt werden könnten. In der…
…Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigt, die auch von Artikel 25 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1977 Nr. 77/388/EWG, ABl. Nr. L 145, in der jeweils gültigen Fassung erfasst sind. ... § 6. (1) Der Gewinn aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb, aus be- oder…
…die Unterordnung nur dann gegeben, wenn die gemeinsamen Einnahmen 24.200 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) nicht übersteigen und das Ausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Grundflächen mehr als 5 Hektar oder der weinbaulich oder gärtnerisch genutzten Grundflächen mehr als 1 Hektar beträgt. Bei der Ermittlung dieses Betrages…
…Artikel 25 der Richtlinie des Rates vom 13.06.1977 Nr. 77/388/EWG (6. MWSt-RL) in der jeweils gültigen Fassung erfasst sind. § 1 Abs. 5 der PauschVO legt fest, dass abweichend von den Absätzen 1-4 aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen…
…regelmäßig in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge abgegolten, die auch von Artikel 25 der 6. MWSt - RL erfasst sind (vgl. § 1 Abs. 4 der PauschVO). Die Rechtsgeschäfte und Vorgänge müssen daher entweder mit landwirtschaftlicher Erzeugung (Anhang A der Richtlinie: z.B…
…normalerweise zur landwirtschaftlichen Erzeugung beitragen. Die Schneeräumarbeiten sind nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats unter den Begriff der "technischen Hilfe" des Anhanges B der Sechsten Richtlinie zu subsumieren. Die gegenständlichen Arbeiten werden nach dem vorstehend Gesagten durch den Bw. als Mitgesellschafter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs…
Nach dem glaubwürdigen Vorbringen des Bw. wurden die Traktoren in der Regel am Betriebsgelände abgestellt und erfolgte der Transport des Fahrers bzw. der Fahrer mit dem PKW. Für die 39 Fahrten zu 122 km mit dem eigenen PKW sind dem Bw. daher - mit den Sätzen…
…zu entscheiden, ob sie noch den Amtshilfeweg beschreiten wolle oder nicht (vgl. Loukota SWI 1996 S 252). Es handle sich im vorliegenden Fall um einen Antrag auf KESt-Befreiung i.S.d. Mutter-Tochter Richtlinie und somit um eine Begünstigung. Laut Stoll BAO-Kommentar, S…
…die auch von Artikel 25 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1977 Nr. 77/388/EWG, ABl. Nr. L 145, in der jeweils gültigen Fassung erfasst sind. ... § 2. (1) Bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bis 65 500 Euro kann der Gewinn…
…die auch von Artikel 25 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1977 Nr. 77/388/EWG, ABl. Nr. L 145, in der jeweils gültigen Fassung erfasst sind. ... § 2. (1) Bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bis 65.500 Euro kann der Gewinn…
…den, den ersteren je zur Hälfte gehörigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem (einfachen) Einheitswert von € 8.066,68 und dem Grundvermögen zuzurechnendes Vermögen ("Wohnungswert") mit dem (einfachen) Einheitswert von € 12.209,04. Die Übergabe erfolgte zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Übergeber, gegen…
…Verordnung BGBI. II Nr. 430/1997 auf Grund der jeweiligen land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnungen - im Unionsrecht, da die Pauschalierungsverordnungen ausdrücklich nur jene in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigen, "die auch von Art. 25 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1977, Nr…
…2 Sechste Richtlinie). Anderenfalls wäre von einer unionsrechtswidrigen Beihilfe an die pauschalierten Land- und Forstwirte auszugehen. Der Vorsteuersatz von 10% der Bemessungsgrundlage bei Ausschank an Nichtunternehmer entspricht somit nach Ansicht des Gesetzgebers offenkundig der mit der Produktion und Vermarktung von Wein im Durchschnitt verbundenen Vorsteuerbelastung…