1. Abschnitt Betriebe mit mehr als 100 Hektar Forstbetriebsfläche Hektarsätze im Wirtschaftswald-Hochwald § 1. (1) Die Hektarsätze für die Holzbodenfläche im Wirtschaftswald-Hochwald eines Betriebes mit überwiegend regelmäßigen Holznutzungen und mit regelmäßigem Altersklassenverhältnis (Normalwaldbetrieb) sind in der Anlage 1 getrennt nach Baumarten und Ertragsklassen (EKL…
Die Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut (VB-0302) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des ForstlichenForstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 Vermehrungsgutgesetz 2002 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten…
…forstlichem Vermehrungsgut anzuwendenden Beschränkungen sind 1.das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002, BGBl. I Nr. 110/2002; 2.die Verordnung über forstliches Vermehrungsgut (Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002), BGBl. II Nr. 480/2002. 0.2. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union Im innergemeinschaftlichen VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union bestehen bei forstlichem…
Die Arbeitsrichtlinie FLEGT (VB-0304) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des FLEGT-Genehmigungssystems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte…
Die Arbeitsrichtlinie Invasive gebietsfremde Arten (VB-0337) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte…
…Begriffsbestimmungen 1.1. Forstliches Vermehrungsgut Forstliches Vermehrungsgut ist Vermehrungsgut (Abschnitt 1.2.) folgender Baumarten und ihrer künstlichen Hybriden, die für forstliche Zwecke in Österreich oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sind: | 1. | Abies alba Mill. (Abies pectinata DC) | Weißtanne…
…und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei der Privatzimmervermietung im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. Weiters wird in Abschnitt IV der Ausfallsbonus III für…
…definiert. Der Förderungswerber hat ausdrücklich zu bestätigen, dass e.die Fördervoraussetzungen gemäß Punkt 11.2 vorliegen, f.kein Ausschlusstatbestand gegeben ist, g.alle aus der Richtlinie geltenden Verpflichtungen übernommen werden, h.alle Angaben vollständig, richtig und nachweisbar sind, i.über ihn oder dessen geschäftsführende Organe…
…und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei der Privatzimmervermietung im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. Weiters wird in Abschnitt IV der Ausfallsbonus II für…
…bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht, jedoch unter Ausschluss aller Weiterverweisungen auf ausländisches Recht (IPR), anzuwenden. 14. Inkrafttreten und Laufzeit Die vorliegende Richtlinie tritt mit 13. Oktober 2021 in Kraft. Die Übermittlung und Verarbeitung der Daten ist gemäß §…
…des § 22 Abs. 6 UStG 1994 ein Optionsrecht für land- und forstwirtschaftliche Unternehmer festgeschrieben. Materiellrechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Rechts ist eine fristgerechte Abgabe der Verzichtserklärung. Grundsätzlich steht diese Bestimmung nach ihrem Wortlaut im Einklang mit der Richtlinie, sie ist allerdings derart auszulegen, dass…
…Position. Nach der sechsten MwSt-Richtlinie könnten die Mitgliedstaaten im Bereich der Land- und Forstwirte die Einzelheiten und Voraussetzungen festlegen, nach welchen die Steuerpflichtigen von ihrem Recht Gebrauch machen können, eine Besteuerung nach den allgemeinen Regelungen zu erwirken. Die Richtlinie räume den Mitgliedstaaten damit offenbar…
…des § 22 Abs. 6 UStG 1994 ein Optionsrecht für land- und forstwirtschaftliche Unternehmer geschaffen. Materiellrechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Rechts ist eine fristgerechte Abgabe der Verzichtserklärung. Grundsätzlich befindet sich diese Bestimmung nach ihrem Wortlaut im Einklang mit der Richtlinie, sie ist allerdings derart auszulegen…
…der dadurch entstandenen Zweifel, inwieweit dieser Erlass überhaupt noch Anwendung findet, wird dieser Erlass außer Kraft gesetzt und durch die nachstehenden Ausführungen ersetzt. Ergänzend wird auf die Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG…
…Sinne des § 21 EStG 1988; dementsprechend stellt die Energieerzeugung grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit dar. Beim Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage findet der ErlassPhotovoltaikerlass BMF-010219/0488-VI/4/2013 (Photovoltaikerlass(Richtlinie des BMF vom 30.7.2025, 2025-0.461.257, BMF-AV Nr…
… 21 ForstG, Anm 1). Auch in der Richtlinie für den Waldwirtschaftsplan (BMLFUW, 2012, GZ BMLFUW-LE.3.1.10/0003-IV74a/2012) wird darauf hingewiesen, dass diese Ansprache und Beschreibung nicht mit Schutzwaldfeststellungsverfahren gem. § 23 ForstG gleichzusetzen ist. Der Waldentwicklungsplan kann somit nicht als Instrument…
…4.) zum Zeitpunkt der Antragstellung in Österreich unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bestehen. 4.2. Nicht förderfähige Förderungswerber Folgende Förderungswerber sind im Rahmen dieser Richtlinie nicht förderfähig: a.Unternehmer in Bezug auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988). b.Unternehmer in Bezug auf eine Privatzimmervermietung…
…4.) zum Zeitpunkt der Antragstellung in Österreich unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bestehen. 4.2. Nicht förderfähige Förderungswerber Folgende Förderungswerber sind im Rahmen dieser Richtlinie nicht förderfähig: a.Unternehmer in Bezug auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988). b.Unternehmer in Bezug auf eine Privatzimmervermietung…
…4.) zum Zeitpunkt der Antragstellung in Österreich unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bestehen. 4.2. Nicht förderfähige Förderungswerber Folgende Förderungswerber sind im Rahmen dieser Richtlinie nicht förderfähig: a.Unternehmer in Bezug auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988). b.Unternehmer in Bezug auf eine Privatzimmervermietung…
… 21 ForstG, Anm 1). Auch in der Richtlinie für den Waldwirtschaftsplan (BMLFUW, 2012, GZ BMLFUW-LE.3.1.10/0003-IV74a/2012) wird darauf hingewiesen, dass diese Ansprache und Beschreibung nicht mit Schutzwaldfeststellungsverfahren gem. § 23 ForstG gleichzusetzen ist. Der WEP kann somit nicht als Instrument…