…darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Haftungsverfahren die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung nicht zu erörtern ist. Gegenstand des Berufungsverfahrens gegen den Haftungsbescheid ist einzig und allein die Frage, ob der Geschäftsführer zu Recht als Haftender für Abgaben der Gesellschaft herangezogen worden ist…
…innerhalb der Frist für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid auch gegen die an die Gesellschaft ergangenen, und dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenbescheide zu berufen. Von dieser Möglichkeit hat der Berufungswerber auch Gebrauch gemacht. Die Richtigkeit der Abgabenvorschreibungen wird daher in diesem Berufungsverfahren zu klären…
…dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Haftungsverfahren die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung nicht zu erörtern ist. Gegenstand des Berufungsverfahrens gegen den Haftungsbescheid ist einzig und allein die Frage, ob der Geschäftsführer zu Recht als Haftender für Abgaben der Gesellschaft herangezogen worden ist oder nicht…
…Richtigkeit der Abgabenansprüche ist sonach unterblieben, obwohl die Frage, ob und in welcher Höhe Abgabenansprüche gegeben sind, bei der vorliegenden Fallkonstellation als Vorfrage im Haftungsverfahren von dem für die Entscheidung über die Haftung zuständigen Organ zu entscheiden ist. Im Streitfall wurden die Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich der…
…14/0095). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist daher im Haftungsverfahren die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung nicht zu erörtern. Gegenstand des Berufungsverfahrens gegen den Haftungsbescheid ist einzig und allein die Frage, ob der Geschäftsführer zu Recht als Haftender für Abgaben der Gesellschaft herangezogen worden ist…
…überhöht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist im Haftungsverfahren die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung nicht zu erörtern. Gegenstand des Berufungsverfahrens gegen den Haftungsbescheid ist einzig und allein die Frage, ob der Geschäftsführer zu Recht als Haftender für Abgaben der Gesellschaft herangezogen worden ist oder nicht…
…Firmenbuch gelöscht. Der Berufungswerber war seit 30.6.1994 handelsrechtlicher Geschäftsführer der Gesellschaft und damit für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten verantwortlich. In der gegenständlichen Berufung wurde die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung bekämpft und bemängelt, dass die Haftungsinanspruchnahme vor Rechtskraft der Abgabenfestsetzung erfolgt sei…
…die der Haftungsinanspruchnahme zugrunde liegenden Abgabenbescheide einzubringen, sofern das Finanzamt nicht schon den "Antrag auf Bescheidaufhebung" vom 8.7.2003 als eine solche Berufung wertet. In diesem Verfahren sind daher die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung und die Einwendungen des Bw. gegen die Feststellungen anlässlich der Betriebsprüfung…
…Die Gesellschafter der OEG haften den Gläubigern der Gesellschaft als Gesamtschuldner persönlich, unbeschränkt und unmittelbar (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 153). Die gegenständliche Berufung richtet sich nur gegen die Höhe der Abgaben. Die Richtigkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ebenso…
…Abgabenkonto zu entnehmen, dass die Höhe der Abgabe von der Gesellschaft im Rahmen einer Umsatzsteuervoranmeldung selbst bekannt gegeben worden war. Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Haftungsverfahren die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung nicht zu erörtern ist. Gegenstand des Berufungsverfahrens…
…inne. Insoweit der Berufungswerber die Richtigkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderung gegen die Primärschuldnerin bestreitet, ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Haftungsverfahren die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung nicht zu erörtern ist. Im Berufungsverfahren gegen den Haftungsbescheid können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung…
…dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Haftungsverfahren die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung nicht zu erörtern ist. Gegenstand des Berufungsverfahrens gegen den Haftungsbescheid ist einzig und allein die Frage, ob der Geschäftsführer zu Recht als Haftender für Abgaben der Gesellschaft herangezogen worden ist oder nicht…
…weil die Frage der Rechtskraft und Rechtmäßigkeit der maßgeblichen Abgabenvorschreibung für den Säumniszuschlag solange unerheblich ist, als nicht eine abändernde Abgabenfestsetzung erfolgt. Denn der Säumniszuschlag setzt tatbestandsmäßig nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Abgabenfestsetzung voraus (vgl…
…B. VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151), kann auch im Verfahren zur Erlangung einer Zahlungserleichterung nicht auf die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung abzustellen sein, da dies im Ergebnis auf eine unzulässige Durchbrechung der Rechtskraft hinauslaufen würde (vgl. zu § 236 BAO etwa VwGH 6.7.2006…
…der Gesellschaft in Höhe von 194.320,06 €. Zu diesem Vorhalt wurde mit Schriftsatz vom 17.11.2008 ausführlich Stellung genommen, und darin zunächst auf die Stellungnahme vom 28.6.2000 verwiesen. Ferner wurden zusammengefasst die Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes sowie die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung…
…Zahlungsfrist von einem Monat ab Zustellung des Bescheides, somit der 29. Februar 2008, zu setzen gewesen. Mit diesem Tag habe auch die Rechtsmittelfrist gegen den Umsatzsteuerbescheid geendet. Für die Erlassung eines Haftungsbescheides sei die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung belanglos, da durch die Erlassung des Haftungsbescheides an…
…übernommen und als steuerpflichtig qualifiziert worden seien. Der Wiederaufnahmebescheid beruhe auf Feststellungen der Betriebsprüfung und Nichtanerkennung von Vorsteuern wegen Nichtvorlage von Belegen. Nach Ausführungen gegen die Richtigkeit der Abgabenvorschreibungen der dem Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Abgabennachforderungen, wird auf Seite 3 der Berufungsschrift der Haftungsinanspruchnahme entgegengehalten…
…entstanden sei. Begründet wurde diese Abgabenvorschreibung im wesentlichen mit dem Hinweis auf den durch finanzstrafrechtliche Ermittlungen des Hauptzollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Zl.90.352/2002-Str.V/Mü festgestellten Sachverhalt: Darnach habe der Bf. anlässlich von Zollabfertigungen zum zollrechtlich freien Verkehr "durch…
…entstanden sei. Begründet wurde diese Abgabenvorschreibung im wesentlichen mit dem Hinweis auf den durch finanzstrafrechtliche Ermittlungen des Hauptzollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Zl.90.352/2002-Str.V/Mü festgestellten Sachverhalt: Darnach habe der Bf. anlässlich von Zollabfertigungen zum zollrechtlich freien Verkehr "durch…
…Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung (gemeint Abgabenvorschreibung) vorlägen. Weiter wurde festgestellt, dass über Einwendungen in der Sache grundsätzlich im Rechtsbehelfsverfahren betreffend die Sachentscheidung zu befinden sei. Im übrigen seien vom Bf. keine beweiskräftigen Unterlagen vorgelegt worden, aus denen das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens abgeleitet werden könnte. Der…