…folgenden Entscheidungsgründe bzw. dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist die Ermittlung der Afa-Bemessungsgrundlage und Restnutzungsdauer eines vermieteten Einfamilienhauses. Der Berufungswerber (Bw.) erklärte erstmals für das Streitjahr 2010 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Liegenschaft…
…für das Jahr 2007 übermittelten Überschussrechnung wurde bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit einem AfA-Satz basierend auf einer angesetzten Restnutzungsdauer von 30 Jahren gerechnet. Das Finanzamt anerkannte nur einen AfA-Satz von 1,5% und legte diesen dem Bescheid über…
…Bewertungsgutachten beantragt, die AfA auf Basis einer Restnutzungsdauer von 42 Jahren zu bemessen. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Unter Verweis auf die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 27.11.2009, RV…
…gewichtet) aus Ertrags- und Sachwert abgeleitet, als Restnutzungsdauer wurde ohne jede Begründung 30 Jahre angenommen. Das Finanzamt wich nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens in den Einkommensteuerbescheiden 2006 und 2007 bezüglich der Höhe der fiktiven Anschaffungskosten (geringfügig) von der Steuererklärung der Bw. ab und setzte überdies nach …
…die Afa auf Basis einer Restnutzungsdauer von 42 Jahren zu bemessen. Die Berufung wurde vom Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 14.1.2008 abgewiesen und wie folgt begründet: "Zur Ermittlung eines Verkehrswertes erscheint die unterstellte Nutzungsdauer (42 Jahre) angemessen. Diese stellt aber kein taugliches Beweismittel zum…
…worden. Da Park- und Verkehrsflächen als selbständige Anlagegüter gelten würden, werde eine gesonderte Abschreibung mit einer Restnutzungsdauer von drei Jahren begehrt. Es werde beantragt, die Gesamtkosten in Höhe von € 826.572,03 nach dem im Gutachten ermittelten Sachwertverhältnis auf Grund und Boden (30,1 %)…
…sodass diese großteils aus den Nachkriegsjahren beziehungsweise um 1900 stammt. Mit diesen Erkenntnissen beziehungsweise den Eindrücken der örtlichen Besichtigung kann davon ausgegangen werden, dass die Restnutzungsdauer dieser Liegenschaft sich auf maximal 30 Jahre beläuft. Wir hoffen, damit in Ihrem Sinn gehandelt zu haben und verbleiben…
…Grund - Gebäude: 30% Grund 70% Gebäude | 950.925,00 2,218.825,00 | | Anschaffungskosten Gebäude: 2,218.825,00 Restnutzungsdauer 30 Jahre: AfA für 1 Jahr 73.960,00 AfA für 1999: ½ Jahr | | - 36.980,00 | Sonstige Ausgaben…
…zB VwGH 09.09.2004, 2002/15/0192). Da das vorgelegte Sachverständigengutachten keine Begründung enthält, wie die Restnutzungsdauer von 35 Jahren ermittelt wurde, erscheint das Gutachten als Nachweis einer kürzeren als der gesetzlich angenommenen Nutzungsdauer nur sehr bedingt geeignet. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates erscheint…
…Mangels eines von der Bw. vorgelegten Sachverständigengutachtens über die Restnutzungsdauer des Gebäudes wurde für den um 1890 erbauten Straßentrakt eine AfA von 2 % und für den 1984 errichteten Hoftrakt eine AfA von 1,5 % in Ansatz gebracht. Die Gebäude-AfA wurde insgesamt mit 547.209…
…von insgesamt 80 Jahren ausgehe. Für die bisherige Nutzung von ca. 25 Jahren habe er einen Altersabschlag von 31 % angesetzt. Die Restnutzungsdauer des Gebäudes betrage daher It. Gutachten 55 Jahre. Die It. Ertragswertermittlung berechnete 25jährige wirtschaftliche Restnutzung sei eine finanzmathematische Annahme, und für die Ermittlung…
…in der Eingabe vom 4.8.2005, eingelangt am 8.8.2005 die Restnutzungsdauer mit 40 Jahren anerkannt hat. In diesem Punkt war der Berufung im eingeschränkten Ausmaß Folge zu geben. Die AfA errechnet sich wie folgt: | Anschaffungskosten lt. Erklärung | ATS | 2…
…überreicht. Aus diesem geht u.a. Folgendes hervor: "Bewertungsgutachten Wien, am 30.01.2001 ... Zweck der Bewertung: Ermittlung der Restnutzungsdauer zum Stichtag 01.05.1999 Befundaufnahme: 29.01.2001 ... Ergebnis des Gutachtens: 35 Jahre 1. Beschreibung des Bewertungsobjektes: 1.1. Umgebung: ... 1.2. Grundstück: ... Grundstücksgröße…
…einem kürzeren Zeitraum abzuschreiben ist." Soweit ersichtlich, wurde die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nicht belegt. Das Finanzamt anerkannte die durch die obige Erklärung dokumentierte geringere Restnutzungsdauer nicht. Im Körperschaftsteuerbescheid 2001 führte es begründend aus, für die Anerkennung eines höheren AfA-Satzes sei die Vorlage…
…Die Einkommensteuer für das Jahr 2001 beträgt umgerechnet € 397,88 (S 5.475,00). Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich ist die Ermittlung der Restnutzungsdauer eines der Vermietung dienenden Gebäudes an Hand eines Gutachtens. Die Berufungswerberin (Bw.) erklärte erstmals für das Jahr 2001 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…1 Z. 8 lit. e EStG 1988 von einer Restnutzungsdauer des Gebäudes von 35 Jahren ausgegangen ist bzw. dem diesbezüglichen Sachverständigengutachten Beweiskraft zugemessen hat. Hierzu ist anzuführen, dass das Sachverständigengutachten tatsächlich als unschlüssig anzusehen ist. Der Gutachter hat keineswegs nachvollziehbar begründet, warum bei einem insgesamt…
…188 BAO für das Jahr 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Vermietungsgemeinschaft. Die Restnutzungsdauer des Vermietungsgegenstandes (Gebäude) wurde unter Heranziehung eines Sachverständigengutachtens mit 32 Jahren angenommen und der Absetzung für Abnutzung gem. …
…ein schlechter Bauzustand, schlechte Bauausführungen oder besondere statische Probleme darstellen. Für die Ermittlung der Restnutzungsdauer ist vornehmlich der Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes maßgeblich. Unterlassener oder künftig notwendiger Instandsetzungsaufwand begründet allerdings keinen erhöhten Afa-Satz. Finden sich in einem Gutachten keine hinreichenden Aussagen über den…
…sich eine Abschreibungsgrundlage für das Gebäude von 131.936 €. Dieser Betrag sei um die Nebenkosten zu erhöhen und entspreche damit dem Betrag von 140.771,93 € im Anlageverzeichnis. Im Sachverständigengutachten sei die wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Altbestandes mit 25 Jahren festgestellt worden. Die Bw…
…die für das Haus mit Bescheid vom 30.11.1967 erteilt wurde. Im Zusammenhang mit dem Streitpunkt Restnutzungsdauer ergeben sich aus dem in den Akten in Kopie aufliegenden Gutachten folgende Ausführungen bzw. Feststellungen: "Überlegungen zur Schätzung Bei der Schätzung war zunächst von der Tatsache auszugehen…