…Kleinstbeträge für Instandhaltung darstellten. Bewirtung: Gem. § 20 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: ... 3.) Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, außer der Steuerpflichtige weist nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die…
…bei Geschäftsfreunden eingeführt zu werden, um als möglicher Ansprechpartner in Betracht gezogen zu werde, nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen gemäß § 20 EStG 1988 dar. Für die BP sei der betriebliche Charakter dieser Aufwendungen daher nicht nachgewiesen. Die Stellungnahme der BP wurde dem Bw. zur Kenntnis gebracht und…
…Bw. Berufung und verwies hinsichtlich der Begründung auf die Berufung betreffend Einkommensteuer 2001 (RV/1853-W/04). Hinsichtlich der Einstufung der Kosten für Bewirtungen im Rahmen internationaler wissenschaftlicher Kontakte, anlässlich von Instituts- und Mitarbeitergesprächen sowie Arbeitsgespräche als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen brachte die Bw. vor, dass…
…Bonbonnieren, kleiner Sachgeschenke etc. würden nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "und letztes Erkenntnis vom 11. Juli 1995, 91/13/0145" zu den nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen zählen (siehe auch Prüfungsbericht (=PB) vom 23. Juli 1996, Tz 13a Vorsteuerkorrektur "H-Gasse 7", Tz 18 "PKW - Privatanteil", Tz…
Für den Fall der erstmaligen Nutzung eines vom Steuerpflichtigen bisher privat genutzten Gebäudes für Zwecke der Einkunftserzielung würden besondere Regelungen bestehen (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG). Diese seien den Bewertungsbestimmungen für die Einlage von Wirtschaftsgütern ins Betriebsvermögen nachgebildet. Da das Gebäude vor…
…Bw. zu Protokoll, dass sämtliche Belege anlässlich eines Umzuges verloren gegangen seien, könne aber noch die entsprechenden Kontoblätter vorlegen. Betreffend der Position Repräsentationsaufwendungen verwies der Bw. auf deren Betriebsnotwendigkeit und deren geringen Umfang und fügte dem Gesagten - nach Vorbringen des Amtsvertreters, demzufolge solche Kosten nach …
Seitens des Unabhängigen Finanzsenats bestanden keine Bedenken, was die Garagierungskosten anbelangt, sich den Feststellungen in der Tz 22 PB, was die Kfz-Kosten betrifft, den Ausführungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (betreffend der Abgaben des Bw. für die Jahre 1989 bis 1993) vom 25. April 2001…
Für das Vorliegen von unveränderten Nutzungsverhältnissen bei den Häusern A-Zeile 84, L-Gasse 93, und M-Gasse 11 [welche ebenso wie die Häuser H-Gasse 10 und B-Gasse 22 nach dem Jahr 1915 errichtet worden waren] in den auf den Zeitraum von 1989…
Die in der Rechnung der oben genannten Firma vom 16. Dezember 1999 ausgewiesenen Bruttokosten von S 22.200, aufgegliedert in Nettokosten für a) die Montage eines Rauchfangs von 6 m Höhe und einem Durchmesser von 180 mm samt Material von S 17.000, b) die…
…pflegen, bei (künftigen) Kunden eingeführt zu werden, um als möglicher Ansprechpartner bzw. potenzieller Auftraggeber oder Auftragnehmer in Betracht gezogen zu werden, unter den Begriff der steuerlich nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG fallen. Dass derartige Aufwendungen tatsächlich den erwünschten…
…nicht abgezogen werden. Nach § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dürfen auch Repräsentationsaufwendungen nicht abgezogen werden, worunter auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden fallen. Nur wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung…
…Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nach Z 3 dieser Gesetzesstelle dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen…
…März 1998 brachte die Bw. folgendes vor: 1. Repräsentationsaufwendungen: Das von der BP als Repräsentationsaufwand beurteilte Kunstblumenarrangement existiere noch immer und diene der Dekoration der Büroräume. 2. Vorsteuerkorrektur: Die von der BP im Jahr 1996 korrigierte Vorsteuer sei schon in der Umsatzsteuererklärung für 1996 berichtigt…
…Glaubhaftmachung dieser Voraussetzungen reicht daher für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen (Ausgaben) nicht aus (siehe Verwaltungsgerichtshof vom 22.3.2006, 2002/13/0023). Gemäß der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind unter Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw…
…Tätigkeit begründen. In der Begründung wurde weiter ausgeführt, Repräsentationsaufwendungen würden als Aufwendungen der privaten Lebensführung gelten und könnten als solche nicht als Werbungskosten anerkannt werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringe und sie zur Förderung des Berufes erfolge. Darunter fielen…
…kein Aufwand für den Bw. entstanden ist. Gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 3 EStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der…
…12, 15, 17 idHv. Vorsteuer € 2.813,70) sind als Repräsentationsaufwendungen im Sinne der vorhergehenden Ausführungen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um die Bewirtung von 125 Gästen mit Unterhaltungsdarbietung außerhalb des Kongresses, an welchem auch viele Mitarbeiter des Konzerns der Bw. teilnahmen…
…seien. Die Motivation für die Tragung des Aufwands sei für die Beurteilung unmaßgeblich. Die Kosten für den Golfclub seien solche nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen. In den dagegen erhobenen Vorlageanträgen bringt der Bw ergänzend vor, dass es sich bei dem Clubbeitrag nicht um Kosten der Lebensführung handle…
…ersehen ist, handelt es sich um Weine der gehobenen Preisklasse. Eine exakte Namhaftmachung der Empfänger pro verschenkter Weinflasche lag der Belegsammlung (den Einkaufsrechnungen) nicht bei. Laut Betriebsprüfung stellen die Einkäufe von Wein als "kleine Geschenke für momentane und künftige Geschäftspartner" nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen dar, für…
…die aufgrund beruflicher Beziehungen an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde übergeben werden, sind durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Geschenkgebers bedingte Aufwendungen der Lebensführung (Repräsentationsaufwendungen). Repräsentationsaufwendungen, die zwar in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, durch die aber auch ein gewisses Repräsentationsbedürfnis befriedigt werden…