…Feststellung des Außenstandes unrichtig sei, werde bemerkt, dass im Verfahren über die Haftung Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben nicht mit Erfolg eingebracht werden könnten. Ergänzend werde darauf hingewiesen, dass die Berufung samt Vorlageantrag betreffend die Umsatzsteuerfestsetzung Jänner bis August 2003 mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen…
…Der Bw. hat innerhalb der Abholfrist die zugestellten Berufungsvorentscheidungen behoben, womit die Frist zur Einbringung des Vorlageantrages am Mittwoch den 30. Juli 2003 endete. Am Donnerstag, den 31.7.2003 wurde der Vorlageantrag verfasst und erst am Samstag, den 2. August 2003 zur Post gegeben…
…2004" Mit Vorlagebericht vom 30. November 2006 wurde die gegenständliche Berufung vom Finanzamt dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig war im gegenständlichen Berufungsverfahren die Frage der Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages, den der Bw im Zusammenhang mit…
… 16 Abs. 5 ZustG die Auffassung, dass aufgrund der Abwesenheit des Bw am 27.2. und Rückkehr erst am 28.2.2002 die Zustellung erst am 1.3.2002 wirksam erfolgt sei und begründe damit die Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages. Im Streit, ob die mit einer…
…vorliege. Auch die Berufung vom 25. April 2007 erledigte die Abgabenbehörde 1. Instanz abschlägig, ohne die Begründung zu ändern. Aufgrund des Vorlageantrages vom 2. Juli 2007 zeigte der Unabhängige Finanzsenat mit Schreiben vom 13. August 2007 einen Widerspruch auf: Er führte aus, dass die Behauptung…
…zugestellt wurde. E) Mit Schreiben vom 17. Februar 2003 (= Montag) (OZ 21 f./2000) wurde seitens des Bw. der Antrag auf Vorlage der Berufung gemäß Abschnitt C) an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Dieser Vorlageantrag langte am 18. Februar 2003 beim Finanzamt ein. F)…
…aus Seite 76 des genannten Verhandlungsprotokolls). Laut Protokoll sei eine diesbezügliche Unterlage den Angeklagten vorgelegt worden. Einer der Angeklagten (K) habe dazu ausgesagt:: "ja dieses Fax stammt von mir". In ihrem zweiten Teil führt die Berufung im Hinblick auf die Rechtzeitigkeit des Antrages auf Wiederaufnahme…
…der Vorlageantrag verspätet eingebracht und war daher mit Bescheid zurückzuweisen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass auch im Fall der Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages der Berufung nach der Aktenlage kein Erfolg beschieden gewesen wäre: Alle drei von Fachärzten für Kinder und Jugendheilkunde erstellten Sachverständigengutachten des Bundessozialamtes…
…die Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages auszusprechen (samt weiteren Konsequenzen) kann deshalb nicht entsprochen werden. - Liegt ein Rechtsnachteil durch die Versäumung der Frist vor? Die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für die Monate 9/2001 und 10/2001 sowie die diesbezügliche Berufungsvorentscheidung sind durch die Erlassung des Umsatzsteuer(jahres)bescheides 2001…
…28 hat das Finanzamt nicht durchgeführt; offenbar standen vor der Entscheidung über den Antrag Informationen zur Verfügung, die die Feststellung der Rechtzeitigkeit des Antrags ermöglicht haben. Im Veranlagungsakt sind vor der Entscheidung über den Antrag bekannt gewesene Zeitangaben nicht dokumentiert; für den UFS ist daher…
…zu der in diesem Verfahren ausschließlich zu prüfenden Frage der Rechtzeitigkeit seines Vorlageantrages hat er sich wiederum nicht geäußert. Er hat in diesem Zusammenhang lediglich moniert, dass das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung als Datum des Haftungsbescheides den 22.3.2003 und das Ende der Berufungsfrist…
…Damit hat nun der UFS die Verpflichtung, die Frage der Rechtzeitigkeit des eingebrachten Vorlageantrages eigenständig zu beurteilen und gelangt dieser - ebenso wie das Finanzamt und wie oben schon dargestellt - zur Ansicht, dass der letzte Tag der Einbringung des Vorlageantrages der 24. März 2011 gewesen wäre…
…Über die Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages wurde erwogen: § 273 Abs.1 lit. b BAO normiert, dass die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen hat, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 276 Abs. 4 BAO ist § 273 Abs.1 leg.cit. auf einen Vorlageantrag sinngemäß…
…über die Bestätigung der Zahlung eines Finanzierungsbeitrages für die geförderte Mietwohnung in Höhe von € 21.944,00 vor. Nach Feststellung der Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages legte das Finanzamt die Berufung zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Anerkennung von Kosten als…
…vor. Die Einwendungen des Bw. können im Berufungsverfahren daher nicht zum Erfolg verhelfen. Der Sachverhalt steht aufgrund der Aktenlage unstrittig fest, sodass auf die Einvernahme des Bw. zu den Fragen, ob gegen ihn unmittelbar Einhebungshandlungen gesetzt wurden bzw. zur Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages unterbleiben kann. Es…
…Abs. 4 iVm 273 BAO einen Vorlageantrag durch Bescheid zurückzuweisen, wenn er nicht fristgerecht eingebracht wurde. Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind gemäß § 85 Abs. 1 BAO vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3…
…Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom Unabhängigen Finanzsenat mit der Bitte um Kenntnisnahme und Vorlage der bezughabenden Akten des Finanzamtes übermittelt. Anlässlich der Vorlage möge das Finanzamt auch zur Rechtzeitigkeit des am 27. August 2008 zur Post gegebenen Vorlageantrages (laut Vorbringen des Berufungswerbers Berufungsvorentscheidung vom 24…
… 276 Abs. 2 BAO normierten einmonatigen Frist spätestens am 13. 6. 2005 zur Post gegeben werden hätte müssen, was aber nicht der Fall ist. Unstrittig ist auch die Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrages im Sinn des § 308 Abs. 3 BAO, weshalb zu prüfen bleibt, ob der von…
…Februar 2006 einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung "gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 vom 10. Mai 2002" durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz ein. In der Begründung des Vorlageantrages wird angeführt, dieser richte sich gegen den "Einkommensteuerbescheid 2001 (Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO) vom 5.1.2006…
…am 24. Juni 2002 eine abweisende Berufungsvorentscheidung ergangen sei, der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen. Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages wurde auf den gleichzeitig eingebrachten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verwiesen. 1.4. In diesem Wiedereinsetzungsantrag vom 20. September 2002 führte die Bw. unter…