…0190). Nach Zustellung des vorweg angefochtenen Bescheides ist erforderlichenfalls mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen (vgl. Stoll, BAO-Handbuch, 657). Die im gegenständlichen Fall am 3. Mai 2002 eingebrachte (vom Finanzamt zu Recht als solche gewertete) Berufung war daher sowohl zulässig als auch fristgerecht. Der Zurückweisungsbescheid vom 15…
…Prof. Stoll im Kommentar zur BAO auf Seite 1117 zu § 17 Zustellgesetz ausführe, habe der Zusteller die Verständigungen prinzipiell in die Behältnisse und Vorrichtungen einzuwerfen und an den (bevorzugt vom Empfänger gesicherten) Örtlichkeiten zurückzulassen, die auf den objektiv erkennbaren Willen des Empfängers schließen lassen, auf…
…Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenen Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch (Umsatzsteuerbescheide 1998 und 1999) zu berufen. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 8. August 2002 wurde ergänzend vorgebracht, die Zustellung…
…Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenen Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch (Umsatzsteuerbescheide 1998 bis 2000) zu berufen. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 8. August 2002 wurde ergänzend vorgebracht, die Zustellung…
…in Massen ergehenden, weitgehend unter Einsatz der EDV-Anlage des Bundesrechenamtes erstellten Erledigungen notwendig erscheint. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist - wie bereits eingangs erwähnt - in den Fällen des § 103 Abs. 2 BAO die Abgabenbehörde nur dann zur Zustellung von Erledigungen an einen gewillkürten Vertreter…
…Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss…
…ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist demnach Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu…
…Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Juli 1994 wurde die Berufung des Dr.X.Y. gegen den Einkommensteuerbescheid 1991 als unbegründet abgewiesen. Nach dem im Akt befindlichen Rückschein (Formular 4 zu § 22 des Zustellgesetzes) wurde diese Berufungsvorentscheidung …
…Angaben über den Zeitraum und Grund der Abwesenheit z.B. Geschäftsreisen, Urlaub oder Krankheit zu machen. Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung mache als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es sei Sache des Empfängers…
…dass sich der Empfänger oder dessen Vertreter iSd. § 13 Abs. 3 ZustellG tatsächlich regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (OGH 11.1.1989, 9 Ob A 13/89; VwGH 7.7.1993, 92/04/0280). Liegt diese objektive Tatsache nicht vor, darf bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nicht…
…Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu…
…dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person bekannt zu geben. Sowohl dem Drittschuldner wie dem Abgabenschuldner ist hiebei mitzuteilen, dass die Republik Österreich an der betreffenden Forderung Pfandrecht erworben hat. Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt…
…Kauf der Anteile zwischen den Vertragspartnern eine einheitliche Willensbildung erfolgt sei. Die Willensbildung sei mit den Verträgen über die Anteilsabtretung vom 4. April 1996 dokumentiert, nachdem die Voraussetzungen der rückwirkendenUmwandlung der F.-GmbH in die Bw. technisch abgewickelt gewesen seien. Da aber [eine] Rechtswirksamkeit der…
…Angaben über den Zeitraum und Grund der Abwesenheit z.B. Geschäftsreisen, Urlaub oder Krankheit zu machen. Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung mache als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es sei Sache des Empfängers…
…Zurückweisungsbescheid vom 5.3.2012) von der Antragstellerin behoben. Auch dieser Umstand spricht dagegen, dass die Antragstellerin wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen hätte können. Bei dieser Sachlage ist von einer Rechtswirksamkeit der Zustellung des Abweisungsbescheides vom 5.3.2012…
…eingetreten sei, könne durch die nunmehrige Übersendung des Einkommensteuerbescheides 1997 keine Rechtswirksamkeit der Steuerfestsetzung mehr eintreten. Mit Bescheid vom 7. Oktober 2009 wies das Finanzamt die Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurück. In der Begründung wurde ausgeführt, die…
…der M- GmbH im Ausmaß von € 90.893,18 in Anspruch genommen und aufgefordert worden sei, diesen Betrag innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. Dieser Bescheid, zugestellt zu eigenen Handen (RSa) sei vom Bw. nicht behoben worden, somit sei die Rechtswirksamkeit…
…der vom Bw. als Gesamtrechtsnachfolger von E bzw. W gestellte Wiederaufnahmeantrag vom 3. Mai 2010 jedenfalls verspätet eingebracht. Das Berufungsvorbringen lässt im Übrigen vollkommen außer Acht, dass dem Käufer E laut Punkt VIII des Kaufvertrages jedenfalls bekannt war, dass dieser Erwerbsvorgang zu seiner Rechtswirksamkeit der…
…vom Rechtsvorgänger E geb. 1908 her bestimmten Fristenlauf gegen sich gelten lassen muss) jedenfalls im Zeitpunkt der Zustellung des grundverkehrsbehördlichen Bescheides vom T.M.1981 LGv Z3 -80 bzw. bei Aushändigung des mit der Stampiglie versehenen Originalkaufvertrages entsprechende Kenntnis erlangt hatte. Die mit Kenntnis des…