…diesbezüglich erkundigt, jedoch eine unrichtige Auskunft erhalten zu haben, hat der Bw. nicht behauptet. Derart liegt in der Unterlassung dieser Erkundigung ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können. Der Bw. hat…
…unrichtige Auskunft erhalten zu haben, hat der Bw. nicht behauptet. Derart liegt in der Unterlassung dieser Erkundigung ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können. Der Bw. hat allein schon aus diesem…
…unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis von der Zustellung keine Kenntnis erlangt hat und ihr dabei keine auffallende Sorglosigkeit an der Unkenntnis zur Last zu legen ist. Das Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen. Nach der Rechtsprechung sind Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum grundsätzlich keine Wiedereinsetzungsgründe…
…über die Notwendigkeit der gleichzeitigen Einreichung der Erklärung E 108e informiert habe. Ihrem (erkennbaren) Inhalt nach laufen die Ausführungen damit im Ergebnis auf die Geltendmachung einer Rechtsunkenntnis der Berufungsführerin in Verbindung mit einer Verletzung der Aufklärungspflicht gemäß § 113 BAO durch das Finanzamt hinaus. Damit wird…
…6. 1993, 93/14/001, hat der VwGH ausgesprochen, dass Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum keinen Wiedereinsetzungsgrund darstellen. Ebenso ist es nicht als leichte Fahrlässigkeit im Sinn des § 1332 ABGB zu verstehen, wenn die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche…
…ZI. 96/15/0148). Das Rechtsinstitut der WA diene keinesfalls dazu, bloß vergessene oder aus Rechtsunkenntnis oder ähnlichen Gründen versäumte Anträge auf diese Weise nachzuholen. Der Antrag auf WA der Verfahren für die Jahre 2003 bis 2007 sei damit begründet worden, dass die Bw. ihre…
…die Auskunft seines rechtlichen Vertreters als auch durch die Rechtsmittelbelehrung in der Strafverfügung davon Kenntnis, dass er ein Rechtsmittel bei der zuständigen bescheiderlassenden Behörde einbringen müsse. Rechtstunkenntnis oder ein Rechtsirrtum seien nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Sinne des § 167 FinStrG zu werten…
…darin bestanden habe, dass die Vorsteuer im Erstattungswege geltend zu machen sei. Wie der VwGH bereits ausgeführt habe, seien mangelnde Rechtskenntnis oder ein Rechtsirrtum nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis zu werten. Lediglich wenn der Irrtum unverschuldet, etwa durch Behördenverhalten veranlasst wäre, würde dies…
…insgesamt 133.950,56 € vorgeschrieben, nachdem im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der der Vergebührung unterworfene Bestandvertrag dem zuständigen Finanzamt zur Kenntnis gebracht wurde. Selbst wenn Rechtsunkenntnis bezüglich der Gebührenpflicht bestand, hätte die Berufungswerberin sich über die Gebührenpflicht informieren müssen. Es stellt zumindest eine Sorgfaltswidrigkeit…
…2005 aufgehört habe. Daher hätte die Bw. bis spätestens Anfang Februar 2006 den Wiedereinsetzungsantrag stellen müssen. In der Rechtsunkenntnis über die Möglichkeit der Stellung eines Wiederaufnahmeantrages liege kein Grund vor, welcher diese Frist verlängern würde. Weiters könne die Bw. ihren ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet nicht…
…Ereignisses nicht zu begründen vermögen. Auch der dem Bw. als "rechtsunkundigem Säumigen" unterlaufene Rechtsirrtum hinsichtlich des (vermeintlichen) Ablaufes der Berufungsfrist sei kein derartiges Ereignis. Rechtsunkenntnis und Rechtsirrtum seien keine tauglichen Wiedereinsetzungsgründe, erst recht nicht, wenn diese dem Masseverwalter unterlaufen sein sollten. Davon abgesehen liege auf…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 28. November 2002 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.G., vom 2. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 18. November 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für 2007 entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.K., gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2000 und 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer, ein selbständiger Versicherungsagent, wurde mit…
…nicht verhindern konnte, auch wenn sie dessen Eintritt voraussah (Ritz, BAO³, § 308 Tz 9 ff). Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum sind nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes keine tauglichen Wiedereinsetzungsgründe (VwGH 15.6. 1993, 93/14/0011, VwGH 18.12.1996, 95/16/0311, VwGH 26.2…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 3. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 25. November 2002 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird eingeschränkt auf Umsatzsteuer…
…jedoch mit der Begründung nicht vorhandener finanzieller Mittel eine Pflichtverletzung der Berufungsführerin sowie ein sie diesbezüglich treffendes Verschulden, da sie nicht über entsprechende Sprach- und Rechtskenntnisse verfüge. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte…
…schon deswegen nicht exkulpieren, weil ein Mindestmaß an Überwachung des mit der Wahrnehmung dieser Belange betrauten angestellten Personals für den allein verantwortlichen Geschäftsführer, als gesetzliches Vertretungsorgan der Gesellschaft verlangt werden muss. Wer trotz Rechtsunkenntnis Erkundigungen unterlässt, handelt zumindest fahrlässig.(VwGH. Erkenntnis vom 18. Dezember 1992…
…November 2009 bis 31. März 2010 ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge zurück. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung verweist der Berufungswerber im Wesentlichen lediglich auf seine Rechtsunkenntnis, auf eine (angeblich) unrichtige Auskunft des Finanzamtes sowie auf die (vermeintliche) Unbilligkeit der Rückforderung. Über die Berufung…
…um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab. Begründend wird u.a. ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum grundsätzlich keine Wiedereinsetzungsgründe seien. Sie könnten jedoch in Ausnahmefällen Wiedereinsetzungsgründe darstellen, etwa wenn der Irrtum von der Behörde veranlasst worden sei (vgl. VwGH 20.6.1986…